Beschlussvorlage - B/17/0608-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourismuswirtschaft während der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.05.2021
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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08.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, die Oberhausener Freizeit- und Tourismuswirtschaft aus Restmitteln der Corona-Sonderförderung zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der OWT GmbH folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR
- Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR
- Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Finanzielle Auswirkungen
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 14.09.2020 die Umsetzung der Sonderförderung „Corona“ und die damit einhergehende Verteilung der Mittel im Gesamtumfang von 2 Mio. EUR, die im Rahmen der Haushaltsverfügung vom 17.04.2020 zur Verfügung gestellt wurden, beschlossen.
Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2020 wurden die Antragsbedingungen verändert und die Antragsfrist verlängert. Eine erneute Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30.04.2021 wurde am 08.02.2021 durch den Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt beschlossen.
Im Jahr 2020 wurden von den Mitteln, welche über den Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona und das Sachkonto 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung gestellt wurden, insgesamt rd. 400.000,- EUR verausgabt. Aufgrund der andauernden Pandemie wurde zum Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung in Höhe von rd. 1,6 Mio. EUR gebildet, so dass die Restmittel auch im Jahr 2021 noch ohne finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2021 verwendet werden können. Bis zum 12.04.2021 wurden insgesamt Anträge mit einem Volumen von rd. 900.000,- EUR bewilligt. Die Antragsfrist endet am 30.04.2021. Die aktuellen Restmittel betragen demnach rd. 1,1 Mio. EUR. Mit den Restmitteln in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR sind unter anderem die noch offenen bzw. die bis zu diesem Zeitpunkt noch eingehenden und zu bewilligenden Anträge abzudecken. Anhand der Erfahrungen der vergangenen Monate ist von einem maximalen Bedarf von insgesamt 250.000,- EUR auszugehen, so dass mindestens 850.000,- EUR weiterhin zur Verfügung stehen. Um die Mittel im Rahmen des vorgesehenen Zwecks zu verwenden sind 550.000,- EUR des verbleibenden Betrags als Deckung für die o.g. Unterstützung der lokalen Freizeit- und Tourismuswirtschaft während der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen (s. Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlags). Die unter Punkt 3 zu beschließende Marketingkampagne ist in der Förderhöhe nicht beziffert. Eine Deckung wird aber ebenso über die o.g. verbleibenden Restmittel sichergestellt. Für die Verwendung der gesamten Corona-Sonderförderung wird eine Berichtsvorlage für den Rat und für den Kulturausschuss im Juni 2021 erstellt.
Sachverhalt
Begründung
Ausgangslage
Grundsätzlich hat die Corona-Pandemie keine Branche früher, stärker und perspektivisch auch nachhaltiger in ihren Grundfesten erschüttert als die Freizeit- und Tourismuswirtschaft: Gastronomie, Hotellerie sowie Kultur- und Freizeitanbieter sowie die Veranstaltungsbranche in Oberhausen befinden sich seit mehr als einem Jahr in einer zum Teil existenzgefährdenden Krise. Nachhaltige Veränderungen im privaten wie im geschäftlichen Reiseverkehr drohen, bestehende Strukturen weit über das noch nicht abzusehende Ende von Beschränkungen des öffentlichen Lebens hinaus zu beschädigen und in Teilen sogar dauerhaft zu gefährden.
Dies ist umso schmerzlicher, weil sich Oberhausen seit Eröffnung der Neuen Mitte 1996 mit seinem konsequenten Kurs in der Freizeit- und Tourismuswirtschaft eine bemerkenswerte Position als Ziel für Tagesbesucher und Übernachtungsgäste geschaffen hat. Gerade deshalb trifft die Corona-Krise die städtische Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberhausen mit besonderer Wucht.
Ganz entscheidend für die Zukunft und für die weitere Entwicklung des Tourismusstandortes Oberhausen ist es daher, festzulegen, wie die Freizeit- und Tourismusbranche in Oberhausen die Krise durchstehen kann, wie mittelfristig mit Corona und den Folgen umgegangen wird und wie der Neustart aktiv gestaltet werden kann.
Die OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH hat sich seit April 2020 mit einem kontinuierlich fortgeschriebenen Strategiepapier zum Neustart und mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen auf die Herausforderungen der Corona-Krise und ihre dramatischen Folgen für den privaten wie für den Geschäfts-Reiseverkehr in Oberhausen eingestellt. Schwerpunkte lagen dabei z.B. auf der Digitalisierung, der Förderung von Fahrradtourismus und Outdoor-Angeboten sowie der Produktentwicklung und Corona-Bedingten Produktanpassung. Um an die Dynamik der Vergangenheit vor Corona anknüpfen zu können, wird die Umsetzung der folgenden Maßnahmen vorgeschlagen.
Kurzfristige Unterstützung der Gastronomie und Freizeitwirtschaft
Nach Gesprächen zwischen Stadtverwaltung, OWT und DEHOGA als Interessenvertretung von Gastronomie und Hotellerie ist deutlich geworden, dass eine weitergehende und gezielte Unterstützung der Gastro-Branche – über die Gebührenbefreiung und Ausweitung von Flächen der Außengastronomie hinaus – notwendig ist. Daraus resultiert folgender Vorschlag: Aus Restmitteln der Corona-Sonderförderung in Höhe von 500.000 Euro soll die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit DEHOGA und der Tourismussparte der OWT ein City-Gutschein-System für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen entwickeln. Diese City-Gutscheine sollen den Besuch von Oberhausener Restaurants, Cafés und anderen gastronomischen Betrieben sowie von Kultur- und sonstigen Freizeitangeboten fördern und den besonders krisengeschüttelten Unternehmen und Einrichtungen nach dem Lockdown zusätzliche Umsätze und ermöglichen.
Der Erwerb jedes Gutscheins im Wert von 20, 50 oder 100 Euro wird durch die Stadt mit einem Fünftel gefördert. Daraus können bei einem Volumen von 500.000 Euro aus der kommunalen Corona-Sonderförderung durch die Hebelwirkung zusätzliche Umsätze in Höhe von 2,5 Millionen Euro für besonders unter den behördlichen Corona-Einschränkungen leidende Betriebe generiert werden.
Der Erwerb von Oberhausener City-Gutscheinen wird auf Bürger*Innen der Stadt Oberhausen und auf maximal 300 Euro pro Person begrenzt. Der Verkauf erfolgt durch die OWT in ihren beiden Tourist-Informationen am Hauptbahnhof und im Centro. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit zum kontaktlosen Online-Erwerb – möglichst auch mit der Option, Gutscheine weiter zu verschenken – über ein Gutscheinportal im Internet geschaffen. Gleichzeitig bietet das Online-Portal die Möglichkeit, die teilnehmenden Betriebe und ihre Leistungen bzw. Angebote in ansprechender Weise darzustellen und zu bewerben.
Außerdem unterstützen Stadtverwaltung und OWT die Aktion bzw. die teilnehmenden Betriebe durch ihre Presse- und Medienarbeit in geeigneter Form. Die teilnehmenden Betriebe erhalten Unterstützung bei ihrer eigenen Medienarbeit und Werbung. Die Teilnahme für die Betriebe ist kostenfrei!
Der Gutscheinpartner ist verpflichtet, den Gutschein im Aktionszeitraum (voraussichtlich vom 15.05.2021 bis 31.12.2021) als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Nach Ablauf des Aktionszeitraums besteht keine Möglichkeit mehr zur Einlösung des Bonus-Gutscheins (der Bonus-Betrag verfällt), wobei der Gutschein-Grundbetrag (ohne den städtischen Bonus) für den Zeitraum von zwei Jahren seine Gültigkeit behält.
Die Stadt Oberhausen behält sich vor, die Laufzeit der Aktion zu verlängern, oder auch zu verkürzen, sollte der zur Verfügung gestellte Betrag von 500.000 Euro vor Ende des Zeitraums bereits aufgebraucht sein.
Mittelfristige Unterstützung von Gastronomie, Hotellerie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Erlebnis- und Buchungsportal Oberhausen
Die Corona-Krise trifft die städtische Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberhausen - wie eingangs beschrieben - mit besonderer Wucht. Darum ist es wichtig, die regionale und überregionale Vermarktung der Reisedestination Oberhausen für Tagesausflügler und Übernachtungsgäste und die Angebote ihrer Leistungsträger aus Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und sonstigen Freizeitanbietern nach dem Lockdown zu intensivieren.
Dem Trend folgend, dass Reiseangebote immer mehr online gebucht werden und Vor-Ort-Erlebnisse im Voraus reserviert oder fest gebucht werden, steht ein modernes Online-Erlebnis- und -Buchungsportal für Oberhausen im Mittelpunkt dieser Bemühungen.
Es liefert in einem ersten Schritt ebenso attraktive wie aktuelle Informationen über die Vielfalt der Kultur- und Freizeitmöglichkeiten, Übernachtungsangebote sowie Gastronomie in Oberhausen. Ein Veranstaltungskalender mit tagesaktuellen Angeboten der verschiedenen genannten Plattformpartner rundet das Angebot ab.
Geeignete Such- und Filterfunktionen für die Nutzung des Portals sowie eine suchmaschinenoptimierte Programmierung nach den Anforderungen des im Aufbau befindlichen einheitlichen Knowlegde-Graphen für den Tourismus im gesamten deutschsprachigen Reiseraum sind zu berücksichtigen. Inhaltlich richtet sich dieses Portal sowohl an Oberhausenerinnen und Oberhausener als auch an Tagesgäste aus der Umgebung sowie an Übernachtungsgäste.
In einem zweiten Schritt werden das neue Online-Erlebnis- und -Buchungsportal sowie der bestehende Internetauftritt www.oberhausen-tourismus.de, dessen Relaunch unter Berücksichtigung des einheitlichen Knowlegde-Graphen für Deutschland, Österreich und die Schweiz ohnehin erforderlich ist, zur Reisesaison 2022 zusammengeführt.
Für die Konzeption und Realisierung, für die inhaltliche Pflege und den dauerhaften Betrieb des neuen Online-Erlebnis- und -Buchungsportals als wesentliches Instrument eines intensivierten Destinationsmarketings werden 50.000 Euro aus nicht abgerufenen Mitteln der Corona-Sonderförderung zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt durch die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit der OWT unter Beteiligung wesentlicher touristischer Partner vor Ort.
Marketing-Kampagne zur Unterstützung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen zum Neustart nach Corona
Für den Neustart nach Corona - aufbauend auf das neue Online-Erlebnis- und -Buchungsportal, auf die eigenen Vorschläge der OWT zur Wiederbelebung des Städtetourismus nach dem Lockdown und die im Masterplan Tourismus Oberhausen vorgeschlagenen Maßnahmen – wird die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit der OWT eine Marketing-Kampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen entwickeln und durchführen. Sie soll der Stabilisierung und möglichst auch Stärkung der Destination sowohl im Hinblick auf Tagesgäste als auch auf Reisende mit privatem oder geschäftlichem Hintergrund gleichermaßen dienen. Damit trägt die Stadt Oberhausen der besonderen Bedeutung von Tourismus- und Freizeitwirtschaft vor Ort und ihrer akuten Gefährdung durch Corona Rechnung. Für die Unterstützung der Reisejahre 2021 und 2022 werden ebenfalls Restmittel aus der Corona-Sonderförderung zur Verfügung gestellt. Die Höhe hängt von einer konkreten Kostenkalkulation und den nach Ablauf des Förderzeitraums zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Zumal Mittel möglicherweise auch für das Kultursommerprogramm zur Verfügung stehen müssen.
Die zu erarbeitende Kampagne einschließlich geeigneter flankierender Projekte soll unter anderem die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Onlinewerbung, Blogger- und Medienarbeit, ggfls. out-of-home-Werbung im Rahmen bestehender Ströer-Kontingente;
- Katalog- bzw. Portalwerbung bei namhaften Veranstaltern von Städtereisen;
- besondere Maßnahmen der Zielgruppen- und Quellmarktwerbung (Schwerpunkt: Deutschland, Niederlande) einschließlich Messen;
- Unterstützung der örtlichen touristischen Leistungsträger durch Schulung und geeignete Hilfsmittel bei eigenen Marketingmaßnahmen;
- Unterstützung der örtlichen touristischen Leistungsträger bei der Produktentwicklung Corona-konformer Angebotspakete;
- werbliche Unterstützung von Corona-konformen Veranstaltungen und Formaten Dritter;
- Förderung von Fahrradtourismus und anderen Outdoor-Angeboten (siehe auch Ausgangslage);
- Maßnahmen zur Stärkung des besonders angeschlagenen MICE-Segments (Meetings, Incentives ,Conventions und Exhibitions bzw. Events) sowie zum Aufbau eines Arbeitsgebiets Oberhausen.Convention zur Absicherung und Stärkung von Veranstaltungsorten und Veranstaltungswirtschaft.
Bei der Entwicklung dieser Kampagne und ihren flankierenden Maßnahmen sollen die wesentlichen touristischen Partner vor Ort unter Berücksichtigung ihres Know-hows und ihrer besonderen Bedürfnisse einbezogen werden.
