Beschlussvorlage - B/17/0529-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, auf die Anschaffung einer eigenen kompletten transportablen Bühne (Trailerbühne) zu verzichten und stattdessen Mobiles Equipment für verschiedene Veranstaltungsorte zu beschaffen und für die freie und kommunale Kulturszene zur Verfügung zu stellen.

Für die Beschaffung des mobilen Equipments stehen im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 50.000 EUR unter der Finanzstelle 860004070300000, Finanzposition 783100 zur Verfügung.


Darüber hinaus ist eine dezentrale Veranstaltungsreihe für die Oberhausener Kulturszene kurzfristig zu planen und unter Rücksichtnahme auf die dann geltende Coronaschutzverordnung durchzuführen.

Für die Veranstaltungsreihe wird ein Antrag für das Förderprogramm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes erstellt. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, stehen Restmittel aus der Rückstellung der Corona-Sonderförderung zur Verfügung.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

A/16/5952-01

A/17/0351-01

A/17/0396-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die im Beratungsgegenstand genannten Anträge hat die Kulturverwaltung eingehend geprüft und Kostenvoranschläge sowie Erfahrungswerte eingeholt und verglichen (s. Anlage „Kalkulationen“).


Die Ergebnisse dieser Recherche zum Betrieb einer transportablen Bühne sind nachfolgend dargestellt.

Neben den Überlegungen zu möglichen Nutzungsbedingungen bei Bereitstellung einer transportablen Bühne werden Vor- und Nachteile des Betriebs dargestellt und der Beschlussvorschlag erläutert.

 

 

Nutzungsbedingungen:

 

Zunächst wäre festzulegen, wem eine transportable Bühne zur Verfügung gestellt werden soll. Hier wäre in erster Linie an Vereine und Verbände zu denken, die ehrenamtlich oder gemeinnützig tätig sind.

 

Mietverträge mit Haftungsregelungen wären zu entwickeln (Haftungsausschluss der Stadt Oberhausen bei unerwarteten Vorkommnissen), die finanzielle Abwicklung zu klären und die Bühne zu versichern.
Die Bühne müsste vor Witterung geschützt gelagert werden und ein Transport jederzeit, ganz besonders an Wochenenden, gewährleistet sein.
Der Transport und der Aufbau kann nicht durch den Nutzer selbst erfolgen, dies müsste durch Fachpersonal (Fachkraft für Veranstaltungstechnik) vorgenommen werden.  

 

 

Vorteile:

 

Eine eigene Bühne steht selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, eine Abstimmung mit Anbietern ist bei eigenen Veranstaltungen somit nicht notwendig.
Die laufenden Kosten pro Nutzung sind geringer als bei Anmietung (s. Anlage)

 

Nachteile:

 

Ein kontinuierlicher städtischer Personaleinsatz wäre zu gewährleisten. Die Aufgaben bestünden in der Pflege eines Vermietungskalenders und den sich daraus ergebenden Absprachen zwischen den Nutzenden. Transport- Aufstellungs- und Einweisungsservice müssten durch eigenes Personal oder aber durch beauftragte Unternehmen erfolgen. Entsprechende Verträge wären zu schließen und zu kontrollieren.

Die Kosten für Wartung und mögliche Reparaturen sind nicht sicher kalkulierbar und müssen sich an Erfahrungswerten anderer Anbieter orientieren. Rechtliche Aspekte können aktuell noch nicht eingeschätzt werden, etwa die Frage der Haftung durch unsachgemäßen Gebrauch der Nutzenden, allerdings auch die Fürsorgepflicht der Stadt Oberhausen bei entsprechenden Vorkommnissen.
 

Durch die Anschaffung einer Bühne werden die Nutzungsmöglichkeiten eindeutig festgelegt und auch eingeschränkt. Für größere Veranstaltungen ist die kalkulierte Bühne zu klein, für kleinere Vorhaben möglicherweise überdimensioniert.

Bei einigen Veranstaltungsformen ist eine Bühne nicht erforderlich, da an einigen Orten bereits exponierte, bühnenähnliche Voraussetzungen bestehen (Bsp. Schlossinnenhof). Allerdings müsste aber Licht- und Tontechnik hinzugebucht werden, über die die kalkulierte transportable Bühne nicht verfügen würde.

Möglicherweise kann eine solche Bühne an einigen interessanten Orten nicht aufgestellt werden, da sich entsprechend der Länge einer Trailerbühne von ca. 7 Metern plus des Zugfahrzeugs entsprechende Anfahrts- und Rangierprobleme ergeben können.

Besonders problematisch ist aufgrund der Eilbedürftigkeit in der Coronakrise der Zeitrahmen für die Beschaffung der Bühne. In Anbetracht der gültigen Vergaberichtlinien und Lieferzeiten nach Auftragsvergabe würde die Beschaffung mindestens ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Diese Bühne könnte also kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.

 

Weitere Fragen des Prüfauftrags

  1. Die alternative Möglichkeit der finanziellen anteiligen Unterstützung für die Ausleihe einer Bühne bei regionalen Anbietern ist als weitere Option zu kalkulieren

Dies ist nur schwer kalkulierbar. Hier könnte aufgrund verschiedenster Optionen (Bühnengröße, Nutzungsdauer etc.) möglicherweise mit einer Pauschale gearbeitet werden. Dies würde aber zu einer unkalkulierbaren dauerhaften Belastung des Haushaltes führen, die bei weitem die Kosten einer eigenen transportablen Bühne übersteigen würde. Hier stehen allerdings bereits auf Antrag Mittel als Zuschüsse für freie Kulturelle Aktivitäten in der Zuständigkeit des Kulturausschusses zur Verfügung.

 

  1. Die Option der Inanspruchnahme von Fördermitteln und –hilfen (z.B. Kunstsoforthilfe) für das Anliegen der Bühne ist darzustellen.

 

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln und –hilfen für das Anliegen der Bühne wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.

 

 

Bei Abwägung der Vor- und Nachteile der Anschaffung einer transportablen Bühne schlägt die Kulturverwaltung folgende Alternative vor:
 

Um Veranstaltungen möglichst flexibel im Stadtgebiet umsetzen zu können, wird hierzu die Anschaffung einer eigenen transportablen Bühne auf Grund des beträchtlichen Regelungsbedarfs und der erheblichen laufenden Kosten nicht als das geeignete Mittel betrachtet.

 

Stattdessen wird die Beschaffung und Bereitstellung von Veranstaltungsequipment (Licht-Ton/Bühnenelemente/Mobile Überdachung) innerhalb des angedachten Budgets von 50.000,-- EUR zum dezentralen Einsatz für Veranstaltungen der freien und kommunalen Szene favorisiert. Dies würde eine Reihe zusätzlicher Veranstaltungen unkompliziert ermöglichen.

 

Eine dezentrale Veranstaltungsreihe ohne eigene transportable Bühne wird kurzfristig geplant und bei entsprechenden Coronaschutzverordnungs-Bedingungen durchgeführt. Die Veranstaltungsreihe ist erweiterbar und kann dem Bedarf der Kulturszene angepasst werden.

 

So kann dem Ziel der Prüfungsaufträge, freien Künstlerinnen und Künstlern wie auch der Amateurszene in Oberhausen in Anbetracht der Corona-Pandemie bei entsprechenden Lockerungen kurzfristige Auftrittsmöglichkeiten zu eröffnen, nachgekommen werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...