Berichtsvorlage - M/17/0696-01

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Hintergrund der Elternbefragung 2021

 

Sowohl Veränderungen des Arbeitsmarktes als auch eine steigende Vielfalt von Lebenslagen führen zu wachsenden Mobilitäts- und Flexibilitätsanforderungen an Erwerbstätige. Auf dem Arbeitsmarkt ist schon seit vielen Jahren eine Ausdifferenzierung der zeitlichen Anforderung zu beobachten. Beispielsweise wächst der Anteil von Beschäftigten mit atypischen Arbeitszeiten an. Infolgedessen bestimmt der Arbeitsmarkt auf struktureller und zeitlicher Ebene den Alltag von Familien mit. Neben den Arbeitsmarktentwicklungen werden zusätzlich durch das Erwerbsverhalten von Eltern die Bedarfe an Kindertagesbetreuung beeinflusst. Diese Entwicklungen führen zu zusätzlichem Bedarf von Eltern an Betreuungszeiten außerhalb der gängigen Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflegestellen.

 

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung und vor dem Hintergrund der gesetzlich festgelegten Berücksichtigung von Elternwünschen ist das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, die Bedarfe von Eltern zu ermitteln und auf dieser Grundlage die Angebote in der Kindertagesbetreuung weiter zu entwickeln (vgl. Kinderbildungsgesetz § 27 Abs. 1). Mit der Novellierung des KiBiz im Jahr 2020 schaffte der Gesetzgeber neben der Verpflichtung, ein flexibles Betreuungsangebot vorzuhalten auch eine finanzielle Grundlage zur Schaffung eben dieses.

 

Die Stadt Oberhausen hat im März 2021 eine Elternbefragung durchgeführt, um zu erfahren, ob Eltern von Kleinkindern zusätzliche Betreuungszeiten benötigen, ob das jetzige Angebot erweitert werden soll oder ob es ausreichend ist.

 

 

Zusammenfassung der Ergebnisse der Elternbefragung 2021

 

Der Wunsch nach erweiterten Öffnungszeiten und zusätzlichen Betreuungsangeboten in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird von den befragten Eltern unterschiedlich formuliert. Die Unterschiede in den Bedarfsbekundungen ergeben sich vor allem aufgrund des jeweiligen Erwerbsstatus, der Einbindung in berufliche Tätigkeitsfelder, die flexible Arbeitszeiten erfordern und den Familienformen der befragten Eltern. Es kristallisieren sich Tendenzen heraus, die im Folgenden zusammenfassend konkretisiert werden. Die Auswertungen der Elternbefragung sind in der Anlage I beigefügt.

 

1. Rücklaufquote

Die Elternbefragung verzeichnet mit rund 31 Prozent von insgesamt 4.059 angeschriebenen Haushalten eine ausreichende Rücklaufquote (vgl. Anlage I, S. 3).

 

2. Geschlecht

Der Fragebogen wurde in 72 Prozent der Fälle von den Müttern und in 11 Prozent der Fälle von den Vätern ausgefüllt; 17 Prozent der Befragten haben keine Angabe gemacht (vgl. Anlage I, S. 4).

 

3. Familienstand

Entgegen der weit verbreiteten Annahme, dass immer weniger Menschen verheiratet sind, zeigt sich in unserer Stichprobe (n=1.229 Rückläufe) ein anderes Bild. Rund 76 Prozent der Eltern sind verheiratet. Bezieht man den Anteil der Personen hinzu, die in eheähnlichen Lebensgemeinschaften leben, lässt sich feststellen, dass 87 Prozent der Kinder in Familien mit zwei Erwachsenen aufwachsen. Rund 10 Prozent der befragten Eltern geben an, dass sie alleinerziehend sind (vgl. Anlage I, S. 5).

 

4. Geschwister

Die Zahl der Familien, die ein einziges Kind haben, liegt bei 37 Prozent. Rund 43 Prozent der Kinder lebt mit einem Geschwisterkind und fast ein Fünftel der Familien leben mit drei und mehr Kindern im Haushalt zusammen (vgl. Anlage I, S. 6).

 

5. Pflege von Familienangehörigen

In jeder zehnten befragten Familie ist mindestens ein Elternteil zusätzlich in die Unterstützung bzw. Pflege älterer erkrankter oder behinderter Familienangehöriger eingebunden (vgl. Anlage I, S. 7).

 

6. Erwerbsstatus

In der Elternbefragung (n=1.229 Rückläufe) geben 60 Prozent der Familien an, dass beide Elternteile erwerbstätig sind. Bei rund einem Viertel der Eltern ist ein Elternteil erwerbstätig. Von den rund 10 Prozent Alleinerziehenden, die an der Befragung teilgenommen haben, sind 7 Prozent erwerbstätig (vgl. Anlage I, S. 8).

 

7. Arbeitszeiten

Regelmäßige Arbeitszeiten von montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr gaben durchschnittlich 44 Prozent der befragten Familien an, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind (n=730). Bei Betrachtung der erwerbstätigen Alleinerziehenden (n=83), arbeiten im Durchschnitt 51 Prozent der Eltern, innerhalb dieser Rahmenzeit (vgl. Anlage I, S. 9 f.).

 

Bei insgesamt 199 der befragten Familien wurde sowohl vom Elternteil, der den Fragebogen ausgefüllt hat als auch bei dem/ der Partner*in mindestens ein Aspekt der Erwerbstätigkeit (Wechselschicht, Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht, Bereitschaftsdienst, Wochenend-/Feiertagesarbeit) ausgewählt. Von den 83 erwerbstätigen Alleinerziehenden geben 39 Eltern ebenfalls unregelmäßige Arbeitszeiten an (vgl. Anlage I, S. 11).

 

8. Kinderbetreuung

Mehr als drei Viertel der Eltern (n=1.229) haben einen Betreuungsplatz für ihr ältestes Kind in einer Kindertageseinrichtung und 20 Prozent einen Platz bei einer Kindertagespflegeperson.

Bei der Hälfte der Kinder beträgt der Betreuungsumfang 35 Stunden, ein Drittel haben einen Platz mit 45 Stunden und weitere rund 11 Prozent haben einen Betreuungsumfang von 25 Stunden (vgl. Anlage I, S. 13).

 

Wird die Betreuungssituation des Kindes von montags bis freitags näher betrachtet, wird deutlich, dass größtenteils Eltern die Betreuung ihrer Kinder außerhalb der Kindertageseinrichtung/ der Kindertagespflegestelle selbst übernehmen. Großeltern werden als dritthäufigste Unterstützungsmöglichkeit außerhalb der Regelbetreuung benannt (vgl. Anlage I, S. 14).

 

9. Bedarf an erweiterten Betreuungszeiten

Insgesamt 606 Eltern gaben an, einen planbaren Bedarf und 437 Eltern einen unregelmäßigen, aber ebenfalls planbaren Bedarf an flexibler Betreuung zu benötigen (vgl. Anlage I, S. 15).

 

Im gesamten Stadtgebiet besteht bei 336 Eltern der Bedarf eines früheren Beginns der Tagesbetreuung (vgl. Anlage I, S. 16).

 

Insgesamt 407 der befragten Eltern benötigen eine spätere Schließung der Tageseinrichtung (vgl. Anlage I, S. 17).

 

Der Bedarf nach erweiterten Öffnungszeiten in der Betreuungseinrichtung wird maßgeblich von Familien, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist, sowie von erwerbstätigen Alleinerziehenden geäußert (vgl. Anlage I, S. 16 ff.).

 

Differenziert nach Sozialraum betrachtet, ist die Zahl der Eltern, die veränderte Öffnungszeiten benötigen, in Sterkrade-Nord und Sterkrade-Mitte etwas höher als in den anderen vier Oberhausener Sozialräumen (vgl. Anlage I, S. 17 ff.).

 

In Bezug auf die täglichen Öffnungszeiten favorisieren 218 Eltern eine frühere Öffnung und gleichzeitig eine spätere Schließzeit der Betreuungseinrichtung (vgl. Anlage I, S. 19).

Die Ergebnisse der Elternbefragung zeigen auf, dass neben dem bestehenden Regelangebot und dem Wunsch nach erweiterten Öffnungszeiten in den Oberhausener Betreuungseinrichtungen, ein kleiner Teil der befragten Eltern darüber hinaus Betreuungslösungen benötigt. Insgesamt gaben 132 Eltern einen Bedarf an einer Erweiterung der Betreuungszeiten an Wochenenden, Feiertagen oder über Nacht an (vgl. Anlage I, S. 20).

Vor allem Familien, in denen mindestens ein Elternteil erwerbstätig ist, sowie erwerbstätige Alleinerziehende, die atypische und variable Arbeitszeiten haben, benötigen eine Feiertags- und Wochenendbetreuung oder ggf. sogar eine Betreuung über Nacht (vgl. Anlage I, S. 21).

 

Betrachtet man das Ergebnis nach Sozialraum, so zeigt sich, dass die Zahl der Eltern mit Bedarf an weiteren Betreuungslösungen in Sterkrade-Nord und Alstaden/Lirich etwas höher als in den anderen Sozialräumen ist (vgl. Anlage I, S. 21).

 

Insgesamt 69 befragte Eltern würden Betreuungslösungen an Wochenenden, Feiertagen oder über Nacht auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden lassen. Davon würden rund 88 Prozent der befragten Eltern einen Fahrweg zum Betreuungsort in Kauf nehmen (vgl. Anlage I, S. 22).

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Ergebnisse der Elternbefragung sind ausschlaggebend für die Schaffung flexibler Betreuungsangebote, denn erst durch den in dieser Form formulierten Bedarf können darauf ausgerichtete Angebote vorgehalten werden. Die Abfrage macht deutlich, dass sich die Bedarfe in den Oberhausener Sozialräumen deutlich unterscheiden. Dem muss in der Umsetzung zwingend Rechnung getragen werden.

 

Neben dem Bedarf an erweiterten Öffnungszeiten der Einrichtungen wurden in der Elternbefragung auch sehr individuelle Betreuungsbedarfe formuliert. Um diesen gerecht werden zu können gilt es entsprechend individuelle Lösungen zu finden bzw. die bereits etablierten Lösungen, wie die ergänzende Kindertagespflege, sog. Kombimodelle, noch stärker einzusetzen und passgenau zu vermitteln.

 

Neben der anhaltenden Coronapandemie und den damit verbundenen Einschränkungen in der Kinderbetreuung ist auch der bereits eingetretene Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung eine wesentliche Herausforderung, die Einfluss auf die Ausgestaltung eines flexiblen Betreuungsangebotes hat. Auch diese Faktoren werden bei den weiteren Planungsschritten in angemessenem Maße berücksichtigt werden.

 

Im Rahmen der Facharbeitsgruppe gemäß § 78 SGB VIII Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege wird die Jugendhilfeplanung in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Oberhausener Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten prüfen, an welchen Stellen bzw. Einrichtungen eine Erweiterung des Betreuungsangebotes notwendig ist und was dazu erforderlich ist, diese umzusetzen. Hierbei ist eine engmaschige Abstimmung mit dem Landesjugendamt unabdingbar.

 

 

Anforderungen an bedarfsgerechte und familienunterstützende Angebotsformen der Kindertagesbetreuung

 

Jegliche Formen von flexiblen und zu erweiternden Betreuungsangeboten für Kinder bis zum Schuleintritt müssen zwingend dem Kindeswohl und dem Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung gerecht werden. Dies stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten und es werden bestimmte Rahmenbedingungen benötigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG) betont in ihrem Positionspapier „Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung“, dass die erweiterten und flexiblen Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung grundlegend auf die Bedürfnisse und altersgerechte Entwicklungsbedingungen von Kindern unterschiedlicher Altersstrukturen abgestimmt werden müssen.

 

Bei der Bestimmung des individuellen Bedarfs an Betreuungszeiten und bei der Gestaltung der Angebote ist also stets die Zumutbarkeit und das Wohl für Kinder im Auge zu behalten. Das bedeutet, dass auch durch die Flexibilität und Erweiterung der Betreuungszeiten in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflegestellen, die individuelle Betreuungszeit der Kinder von grundsätzlich 45 Stunden wöchentlich bzw. 9 Stunden täglich nicht überschritten werden sollte.

 

Ausblick

 

Laut dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gehört es zu den Planungspflichten, in gewissen Abständen strukturiert die Betreuungssituation der Kinder abzubilden (vgl. KiBiz §4 Abs. 4). Die Elternbefragung 2021 zu erweiterten Betreuungszeiten in den Oberhausener Kindertagesbetreuungsangeboten ist als Start einer kontinuierlichen, standardisierten Erhebung der Elternmeinungen zu verstehen. Künftig sollen Elternbefragungen zur Betreuungssituation alle drei Jahre durchgeführt werden, um die veränderte Lebenssituation von Eltern zu erkennen und die daraus resultierenden Elternwünsche und –bedarfe zu ermitteln.

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