Berichtsvorlage - M/17/0681-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Der vorliegende erste Quartalsbericht des Jahres 2021 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die bereits im Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_Sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten

.

Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des

Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.

Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.

 

Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LoGoData, wurden zum 18.05.2021 erhoben und beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannte Verfahren beglichen werden.

 

 

2. Aufbau des Quartalsberichtes

 

Im Rahmen dieser Quartalsberichterstattung wird in der vorliegenden Vorlage angezeigt werden (vgl. Sachkonto Eingliederungshilfe/Integrationshelfer und vgl. Sachkonto Ambulante Hilfen), welchen Einfluss die Pandemie hat bzw. die hieraus resultierenden veränderten Bedarfslagen in den Familien vor Ort auslöst. Zur Illustration des Einsatzes von Hilfen gemäß § 35a SGB VIII wird eine entsprechende Grafik vorgelegt. Für die Zunahme der ambulanten Hilfen wird in Textform ein Erklärungsversuch mit Verweis auf die nachstehenden Zahlen vorgestellt.

 

 

3. Übersicht des 1. Quartals 2021

 

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Corona Pandemie nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf die „aktuelle Wirklichkeit“ der Erzieherischen Hilfen hat, erscheint es über das normale Maß hinaus erschwert, eine valide Prognose der fiskalischen Entwicklung des laufenden Haushaltsjahres abzugeben. Auch wenn die untenstehende einfache, lineare Hochrechnung des bisherigen Ergebnisses keine übermäßig verlässliche Berechnungsvariante darstellt, zeigt sich die Tendenz dahingehend, dass der Haushaltsansatz insgesamt eingehalten werden kann.

 

 

 

4. Veranschaulichung pandemiebedingter Bedarfsveränderungen

 

Die Kosten für die sogenannten Integrationshilfen gemäß §35a SGB VII wirken bei einer Darstellung über das Kalenderjahr grundsätzlich „fluktuierend“, da natürliche Phänomene (Ferien, Feiertage) die Kostenentwicklung „wellenförmig“ gestalten.

Um die pandemiebedingten Effekte besser darstellen zu können, wird im folgenden der pandemiebedingte Rückgang der Integrationshelfer an den jeweils ersten drei Kalendermonaten der Jahre 2019, 2020 und 2021 dargestellt. Ausgehend vom Jahre 2019, als „pandemiefreies Jahr“, wird dieses für den jahresübergreifenden Datenvergleich als Referenz genommen. So lässt sich folgende Entwicklung abbilden:

 

Januar 2019

Januar 2020

Veränderung ggü. 2019 in %

Januar 2021

Veränderung ggü. 2019 in %

215.578,94 

192.716,26 

-10,61%

51.417,62 

-76,15%

 

 

 

 

 

Februar 2019

Februar 2020

Veränderung ggü. 2019 in %

Februar 2021

Veränderung ggü. 2019 in %

210.463,48 

173.873,55 

-17,39%

74.337,81 

-64,68%

 

 

 

 

 

März 2019

März 2020

Veränderung ggü. 2019 in %

März 2021

Veränderung ggü. 2019 in %

209.439,16 

107.065,70 

-48,88%

98.886,19 

-52,79%

 

 

 

Diese Effekte resultieren ausschließlich aus dem pandemiebedingten Unterrichtsangebot im schulischen Kontext, insbesondere durch den Wechsel von Präsenz, Hybrid und/oder digitalem Unterrichtsangebot. Obwohl bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2020 die Integrationshilfen gemäß §35a SGB VIII auch bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Home-Schooling eingesetzt wurden, lässt sich ein bemerkenswerter Rückgang der eingesetzten Hilfen und damit auch den damit verbundenen Kosten erkennen.

 

Ein weiteres pandemiebedingtes Phänomen lässt sich an der Steigerung der Hilfen im ambulanten Bereich bei der Unterstützung von Familien erkennen. Durch die zunehmend „verloren“ gegangene Tagesstruktur in den Familien (veränderte Schulsituation, aber auch Wegfall der unterschiedlichen Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche) verlieren sich innerfamiliäre Rahmenbedingungen und tradierte Tagesabläufe in den Familien. Den in diesem Kontext entstehenden und zunehmend wahrnehmbaren innerfamiliären Konflikten begegnet die Jugendhilfe vor Ort mit ambulanten Maßnahmen gemäß den §§27.3 ff. SGB VIII – hier übernimmt neben der Bearbeitung von pädagogischen Fragestellungen, auch insbesondere die Zuhilfenahme von therapeutischen Settings eine wichtige Funktion.

Der zunehmenden Sinnentleerung durch wegbrechende Strukturen und fehlende Freizeitbeschäftigungen wird immer stärker durch den Einsatz von sogenannten Erziehungsbeistandschaften gemäß §30 SGB VIII begegnet.

Eine deutlich wahrnehmbare „Strukturlosigkeit“ im Alltag der durch uns betreuten Familien, bedingt durch den nicht gegebenen Rahmen von Außen, sowie ein „empfundener Lagerkoller“ durch entsprechende pandemiebedingte Hygiene- und Umgangsvorschriften führen in Kombination mit den zunehmend fehlenden niedrigschwelligen Angeboten zwangsläufig zu einer Steigerung beim Bedarf für den Einsatz von sozialpädagogischen Familienhilfen gemäß §31 SGB VIII.

 

Insbesondere die erste und die dritte nachstehende Tabelle dokumentieren nachdrücklich den steigenden Bedarf der Beratungen in den Familien, aber auch den Einsatz der zuvor beschriebenen Maßnahmen gemäß §27,3 SGB VIII, §30 SGB VIII und dem §31 SGB VIII. Diese Entwicklung hat zum Jahresbeginn 2021 merklich zugenommen und wird uns auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 weiterhin begleiten. Hier ist die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Eltern durch das Jugendamt und die eingesetzten Hilfen aktuell dringend geboten und dies wird darüber hinaus auch zur Abfederung von pandemiebedingten gesellschaftlichen Entwicklungen absehbar weiterhin von Nöten sein.

 

 

 

 

5. Fazit

 

Auch das Jahr 2021 wird wie bereits im Jahresbericht 2020 erläutert, massiv unter dem Eindruck der laufenden Pandemie zu betrachten sein. Dies natürlich einerseits unter Betrachtung der fiskalischen Dimension, vor allem aber unter Berücksichtigung der „humanitären“ Dimension unseres Handelns – mit Blick auf die von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und deren Eltern, aber auch aus der Perspektive der Mitarbeitenden vor Ort. Es ist für alle Beteiligten eine Situation, die uns unter anhaltend unsicheren Rahmenbedingungen tagtäglich vor immense Herausforderungen stellt. In diesem Kontext bleibt nur zu hoffen, dass die Pandemie absehbar in den Griff zu bekommen sein wird, und die erzieherische Jugendhilfe ihrer eigentlichen Aufgabe zur Unterstützung von Kindern und deren Familien in Not wieder und weiter nachkommen kann.

 

 

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))                                                            

            

            

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 

Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII 

 

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen                                

 

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