Berichtsvorlage - M/17/0686-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Graue Flecken) vom 26.04.2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.05.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Mit der Richtlinie vom 26.04.2021 schließt der Bund an die bestehende Praxis zur Unterstützung des Glasfaserausbaus an. Die zentralen Erkenntnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die bisherige Aufgreifschwelle wird von 30 Mbit auf nunmehr 100 Mbit angehoben
- Externe Planungsarbeiten zur Antragsvorbereitung werden einmalig mit bis zu 50.000.- Euro gefördert
- Sonderbehandlung von sozio-ökonomischen Treibern – keine Aufgreifschwelle!
- Schulen, lokale Behörden, Hochschulen, Forschungszentren, Krankenhäuser, Stadien, Bahnhöfe, Häfen, Flughäfen, KMU
- Ausgeschlossen von der Förderung sind Hausadressen mit:
- vorhandenem HFC oder FTTB/H Netz oder
- zwei vorhandenen NGA-Netze, je > 30 Mbit („Schwarze Flecken“)
- Die Projektförderung des Bundes beträgt 50 Prozent. Die Ko-Finanzierung durch das Land NRW ist mit bis zu 50 Prozent in Aussicht gestellt. Die Vorlage der entsprechenden Landesrichtlinie soll zeitnah erfolgen.
- Gefördert werden sowohl Wirtschaftlichkeitslücken- oder auch Betreibermodelle
- Die Aufgreifschwelle soll zum 01.01.2023 gänzlich entfallen („Dunkelgraue Flecken“) – überarbeitete Richtlinie!
Bedeutung für Oberhausen
Die Stadt Oberhausen realisiert aktuell im Rahmen der „Weiße Flecken“-Förderung der Erschließung von rund 1.900 Hausadressen (inkl. Gewerbegebiete). Ziel ist es, mit Hilfe der Förderung alle Bereiche zu erschließen, die aktuell eine Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s haben oder als Betrieb in einem Gewerbegebiet besondere Versorgungsbedarfe haben.Das Ausbauprojekt im 5. Call steht, leicht verzögert, vor Baubeginn in 06/21; Die Ausschreibungen für die Ausbauprojekte im 6. Call sowie Gewerbegebiete sind veröffentlicht – hier ist mit einer Auftragsvergabe im I. Quartal 2022 zu rechnen :
- Geförderter Ausbau im 5. Call (ca. 500 Hausadressen)
- Geförderter Ausbau im 6. Call (ca. 850 Hausadressen), inkl. Krankenhäuser und Schulen
- Geförderter Ausbau der Gewerbegebiete (ca. 530 Hausadressen)
- Geförderter Ausbau der Schulen in städtischer Trägerschaft zzgl. Eigenwirtschaftlicher Ausbau städtischer Liegenschaften
- Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes der Telekom im Bereich Alt-Oberhausen und Gustavstr/Duisburgerstr. (ca. 2.000 Hausadressen)
Auf Basis der Ergebnisse des letzten Markterkundungsverfahrens (MEV) aus Herbst 2019 könnte die neue Förderrichtlinie auf bis zu 5.500 Hausadressen („Hellgraue Flecken“) angewendet werden; wenn die Aufgreifschwelle, wie angekündigt, am 01.01.2023 gänzlich entfällt, kämen weitere 8.000 Hausadressen („Dunkelgraue Flecken“) dazu.

Herausforderung
Nach aktuellem Stand führt die Praxis der Förderung auf Basis von Aufgreifschwellen zu jeweils unabhängigen Förderantragsverfahren mit einer Dauer von ca. 2 Jahren und einer folgenden Projektumsetzungsdauer von mindestens 3 Jahren. „Hellgraue“ und „Dunkelgraue“ Flecken können also aktuell nicht gemeinsam geplant, beantragt und realisiert werden.
Ferner führt die Anpassung der Aufgreifschwellen dazu, dass fast ausschließlich Quartiere „entstehen“, in denen sowohl „hellgraue“ als auch „dunkelgraue“ Flecken zu finden sind. Oft liegen die Flecken in derselben Straße. Die aktuelle Förderrichtlinie würde also dazu führen, dass man zunächst mit einem Förderantrag und einer Baustelle einen Teil der Adressen (unter 100 Mbit/s) einer Straße erschließt. Erst mit dem Absenken der Aufgreifschwelle (1.1.2023) würde der andere Teil mit neuem Förderantrag und erneuter Baustelle erschlossen – möglicherweise mit einem anderen Internetanbieter (Provider). Dies führt dazu, dass man möglicherweise nicht nur dieselbe Straße zweimal aufmacht, sondern man direkten Nachbarn erklären müsste, warum der eine Glasfaser bekommt und der andere noch warten muss.
Neben finanziellen Fragen sind bei der Umsetzung des Glasfaserausbaus somit auch der administrative Aufwand sowie das Baustellenmanagement zu beachten. Für die Abwägung sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
Chancen des aktuellen Aufrufs | Risiken des aktuellen Aufrufs |
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Chancen der Förderung ab 1.1.2023 | Risiken der Förderung ab 1.1.2023 |
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Nächste Schritte
Ziel der Stadt Oberhausen ist es, mit Hilfe der Fördermittel schnell und effizient Glasfasernetze aufzubauen. Aufgrund der Zielsetzung von Bund und Land – Errichtung eines gigabitfähigen Breitbandnetzes bis 2025 – ist davon auszugehen, dass die Förderrahmenbedingungen auch über den 01.01.2023 (Wegfall der Aufgreifschwelle) bestehen bleiben. Dennoch gilt es, zunächst mit Fördermittelgeber zu klären, wie ein Übergang zwischen der Förderung „Hellgrauer“ Flecken zur Förderung „Dunkelgrauer Flecken“ gestaltet werden kann und ob ggf. doch Synergien möglich sind. Weiterhin muss geprüft werden, ob es Quartiere/ Bereiche gibt, die klar abgrenzbar und effizient im Rahmen des aktuellen Programms beantragt werden können.
Bezug
Drucksachen-Nr. B/16/5792-01 – Breitbandausbau in Oberhausen – Auftragsvergabe zur Deckung der „Weißen Flecken“ im 5. Call der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Drucksachen-Nr. B /16/5751-01 Breitbandausbau in Oberhausen
- Umsetzung des Next Generation Access-Entwicklungskonzeptes (NGA) für die Stadt Oberhausen -
