Berichtsvorlage - M/17/0678-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

  1. Ausgangslage

 

In der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2019 wurde die Fachverwaltung beauftragt, eine „Bildungskarte“ zur vereinfachten Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz einzuführen.

 

Über den Planungsstand und die bevorstehende Produktivsetzung wurden die politischen Gremien im Januar 2021 informiert. Im Rahmen der weiteren Berichterstattung wird über den Fortgang und die ersten Erfahrungen mit der Einführung der MyCard Oberhausen berichtet.

 

 

  1. Umsetzung der Einführung einer Bildungskarte

 

Zielsetzung der Einführung der MyCard Oberhausen ist der Abbau von bürokratischen Hürden und Schwellenängsten, die Vereinfachung der Inanspruchnahme für Leistungsempfänger*innen, die diskriminierungsfreie Verfügung über Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT), die Vereinfachung der Abrechnung für Leistungsanbieter, die Transparenz über zum Teil noch vorhandene Mittel für Empfänger*innen und Anbieter sowie eine verbesserte Datenbasis.

 

Seit dem 01.02.2021 wird die MyCard Oberhausen sukzessiv an leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ausgegeben. Nur die Kosten für den Schulbedarf und notwendige Schülerbeförderung werden noch direkt an die Antragsteller*innen ausgezahlt. Alle anderen BuT-Leistungen an Dritte werden direkt über die MyCard Oberhausen abgerechnet.

 

Für die Abrechnung ist eine einfache PC-Ausstattung mit Internet-Zugang oder ein mobiles Endgerät für die Teilnahme am System ausreichend und die Leistungen stehen sofort und ohne bürokratischen Aufwand direkt zum Abruf zur Verfügung. Für Leistungsberechtigte als auch für Anbieter wie z. B. (Sport-) Vereine ist transparent ersichtlich, in welcher Höhe ein Budget für Teilhabeleistungen noch zur Verfügung steht.

 

Aufgrund des pandemiebedingten Wegfallens von geplanten Informations- und Schulungsveranstaltungen wird die Registrierung der Leistungsträger von der Fachverwaltung engmaschig digital begleitet. Auftretende Probleme bei Leistungsträgern während der Registrierung werden durch telefonische und online angebotene Hilfestellungen der Fachverwaltung zielführend gelöst.

 

Allen Anbietern bzw. Leistungserbringern im Stadtgebiet wurden für sämtliche BuT Module digitale Informationen und Anleitungen zur Verfügung gestellt. Anbieter werden fortlaufend informiert, beraten und somit befähigt, die Umstellung auf das System der MyCard Oberhausen zu unterstützen.

 

Sobald die Leistungsberechtigten über die MyCard Oberhausen verfügen, ist die Nutzung möglich und die Abrechnung findet ausschließlich über die MyCard Oberhausen statt. Bisher wurden in Oberhausen (Kommune und Jobcenter) rund 11.000 Karten ausgestellt. Empfänger*innen von SGB II Leistungen und Asylleistungen erhalten die MyCard Oberhausen direkt bei Beantragung der Primärleistung, damit werden in diesen Rechtskreisen 100 % der Leistungsberechtigten erreicht. Empfänger*innen von Kinderzuschlag und Wohngeld werden mit Beantragung der Grundleistung über das Bildungs- und Teilhabepaket informiert. Folgeanträge von Wohngeldberechtigten sind resultierend aus der engen Zusammenarbeit mit der Wohngeldstelle ebenfalls nicht mehr notwendig.

 

Durch die Implementierung der MyCard Oberhausen wird die Nutzung der Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes sowohl für Leistungsberechtigte als auch für Anbieter attraktiver und transparenter gestaltet.

 

Auf der Internetseite der MyCard Oberhausen sind bereits viele Registrierungen der diversen Leistungsanbieter aus den Bereichen Sport, Kultur, Schule, Kita und Lernförderung mit Ihren Angeboten zu verzeichnen. Mit der Suchfunktion der Online Plattform können Interessierte und Leistungsberechtigte dann innerhalb der bereits registrierten Angebote wählen und sich einen Überblick verschaffen.

 

Diese Auflistung der Träger und die damit verbesserte Übersicht der Angebote wurde von den Leistungsberechtigten bisher sehr positiv bewertet. Auch die Möglichkeit, wohnortunabhängige Angebote (z. B. im sportlichen Bereich) wahrzunehmen und die MyCard Oberhausen unterschiedlichen Anbietern vorlegen zu können, findet großen Zuspruch.  Hervorgehoben wurde von den Leistungsberechtigten insbesondere die Reduzierung der notwendigen Einzelanträge – z.B. zukünftig bei den Tagesausflügen sowie deren unbürokratische Abwicklung - durch die Einführung der MyCard Oberhausen.

 

Anbieter von Teilhabeleistungen (speziell Sportvereine) sehen in der Übersicht aufgrund der Suchfunktion die Möglichkeit, Kinder- und Jugendliche durch Angebote zu inspirieren und so besser in (Sport-) Vereine einzubinden. Die Sichtbarkeit der jeweiligen Bewilligungszeiträume ermöglicht den Vereinen eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens. Ebenfalls begrüßt wurde das Wegfallen der Nachweispflicht (durch Zusatzbögen) und die Transparenz der Abbuchungen – was hier ein deutlicher Schritt zu einer erfolgreichen Entbürokratisierung ist. 

 

Bedingt durch die Auswirkung der Covid-19-Pandemie kann die Zielsetzung, die Inanspruchnahme der BuT-Module - insbesondere der Teilhabe - durch Einführung der MyCard Oberhausen zu steigern, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wiedergespiegelt werden.

 

Diverse pandemiebedingte Faktoren sorgen für eine erhebliche Einschränkung von Leistungsangeboten und somit kann die MyCard Oberhausen aktuell die umfassenden Möglichkeiten der vereinfachten Inanspruchnahme und aller weiteren Vorteile noch nicht vollständig entfalten.

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