Beschlussvorlage - B/17/0656-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Uhlandpark, Uhlandstraße 35, 46047 Oberhausen

Sozialraum 72 Oberhausen Ost 

 

Kath. KTE St. Johannes Evangelist, Barbarastraße 14, 46047 Oberhausen

Sozialraum 73 Alstaden/Lirich

 

Ev. KTE Sterkrade, Weseler Str. 107, im Verbund mit der Ev. KTE Sterkrade, Zorndorfstr. 7a

Sozialraum 74 Sterkrade Mitte

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2021/22 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land – Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 60.498,-- EUR.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 80.000,-- EUR veranschlagt.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/22

 

 

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Anlagen

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