Beschlussvorlage - B/17/0431-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2021 bis 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.03.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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11.03.2021
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.03.2021
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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16.06.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss berät die fachlich-inhaltlichen Ausführungen des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2021 bis 2025 vor, stimmt ihnen zu und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 dieser Vorlage zu beschließen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den als Anlage 1 beigefügten Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2021 bis 2025.
Die notwendigen Mittel sehen im Deckungsring Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Gesetzliche Grundlagen:
Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendfördergesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG) des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass in jeder Wahlperiode ein Kinder- und Jugendförderplan für deren Dauer erstellt und beschlossen wird. Das Gesetz dient neben der Normierung fachlicher Ziele, vor allem der finanziellen Grundausstattung der im Kinder- und Jugendförderplan aufgeführten Handlungsfelder und Querschnittsaufgaben. Die nach dem Gesetz vorgesehene Gewährleistungsverpflichtung soll sicherstellen, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe des Gesetzes eine Angebotsstruktur unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des SGB VIII vorhält.
Beschlusslage:
Laut Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.05.2019 wurde die Verwaltung mit der Erstellung und Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans 2021-2025 beauftragt (Drucksache B/16/4687-01). Um den Planungs- und Fortschreibungsprozess zeitlich wie inhaltlich zu koordinieren, wurde eine Planungsgruppe, bestehend aus Mitarbeiter*innen der Jugendförderung und Jugendhilfeplanung einberufen. Der übergeordnete Kommunikationsprozess wurde unter Beteiligung der Fachbereichsleitung Jugendförderung, Bereichsleitung Kinder, Jugend und Familie und dem Dezernenten für Familie, Schule, Integration und Sport sichergestellt.
Planungsprozess:
Die Planung wurde erstmalig in einem breit angelegten Beteiligungsprozess unter Mitwirkung aller relevanten Akteure der freien Träger, Jugendpolitik, Jugendparlament und Verbände durchgeführt. Die Beteiligungsformate wurden in Form von sozialräumlichen und themenbezogenen Workshops durchgeführt. Die Beteiligten wurden über die Prozesse in Gestalt von Dokumentationen und Protokollen informiert. Die Einbindung der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit als Untergruppe der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII wurde fortlaufend im Planungsprozess gewährleistet.
Einbindung der Gremien:
Im Zuge der neuen Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII (Drucksache B/16/5580-01) erfolgte parallel die Besetzung der Facharbeitsgruppe durch Vertreter*innen der verantwortlichen operativen Leitungsebene sowie der Sprecher*innen der jeweiligen Facharbeitskreise. Mit der Gründung der Facharbeitskreise Nord, Süd und Mobile Angebote wurden zudem Plattformen geschaffen, um eine differenzierte und bedarfsgerechte Angebotsstruktur zu schaffen und abzustimmen. Die Träger haben in der Facharbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII ihrer Sitzung vom 14.01.2021 den Entwurf zum Kinder- und Jugendplan positiv votiert und Anregungen / Ergänzungen eingebracht, die entsprechend berücksichtigt wurden. Die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII hat bis auf eine Enthaltung dem Entwurf zum Kinder- und Jugendförderplan zugestimmt. Zeitgleich wurde der Entwurf dem Landesjugendamt vorgelegt, der eine positive Rückmeldung gegeben hat.
Fachförderrichtlinie / Wirksamkeitsdialog:
Der Kinder und Jugendförderplan als dynamischer Prozess:
Veränderungen in Kindheit und Jugendphase erfordern ständige Anpassungsprozesse in der Angebotsstruktur. Beispielhaft seien genannt die demografische Entwicklung, die Etablierung von Ganztagsschulen, die wachsende Kommerzialisierung der Freizeitwelt und die Bedeutung neuer Medien für junge Menschen. Es ist daher erforderlich, dass sich die Träger auf die unterschiedlichen Situationen, in denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, einstellen und vorhandene Konzepte pädagogischen Handelns immer wieder anpassen. Dies kann nur dann gelingen, wenn sich die Träger der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit einer kritischen Reflektion ihrer Angebote stellen. Dieser Prozess wird durch die Einführung trägerbezogener Fördervereinbarungen in Verbindung mit dem Wirksamkeitsdialog sichergestellt. Unter Berücksichtigung der trägerspezifischen Ausrichtung (Leistungsbeschreibungen) werden Ziele formuliert, die auch unterjährig im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges auf die Bedarfe der Zielgruppe und damit verbundene Angebotsstrukturen überprüft werden. Die sozialräumlichen Bedingungen und Anforderungen werden einbezogen, um der Dynamik in den Sozialquartieren im Fokus der inhaltlichen Ausrichtung der Angebote Rechnung zu tragen. Die Auswertung der Wirksamkeitsdialoge erfolgt in jährlichen, bei Bedarf auch unterjährigen Abständen und wird in der Gremienfolge der Facharbeitskreise, Facharbeitsgruppe und des Jugendhilfeausschuss vorgestellt. In den Wirksamkeitsdialog wird die Struktur der Datenerfassung im Rahmen der Strukturdatendatenanalyse des Landes NRW eingebunden, um eine einheitliche Evaluierung auf lokaler- und Landesebene sicherzustellen. Mit der Durchführung der Wirksamkeitsdialoge wird der Kinder- und Jugendförderplan zu einem dynamischen Prozess.
Handlungsempfehlungen:
Der Kinder- und Jugendförderplan enthält insgesamt 102 Handlungsempfehlungen. Mit diesen Handlungsempfehlungen wird der Transfer der Zielsetzungen für die kommende aber auch der laufenden Förderperiode überprüfbar und transparent. Mit der Verfassung von Handlungsempfehlungen soll die Fortschreibung des KJFöP und die fortlaufende Überprüfung von Zielsetzungen langfristig gewährleistet werden. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wird in jährlichen Abständen in Verbindung mit dem Wirksamkeitsdialog im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Einrichtungen und Angebote:
Der KJFöP soll dem Anspruch gerecht werden, langfristig Strukturen zu schaffen, die auf eine kontinuierliche Qualitätssicherung abzielen, ohne die Flexibilität pädagogischer Prozesse unberücksichtigt zu lassen. Qualität in der Kinder- und Jugendarbeit wird hierbei nicht als statischer Begriff verstanden, sondern als fortlaufendes Leitziel für die sich verändernden Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen definiert. Auf die Einrichtungsbeschreibungen wird in diesem KJFöP bewusst verzichtet, da Konzeptionen durch verändernde Bedarfe angepasst werden und durch eine Festlegung für die nächsten fünf Jahre einen bindenden Charakter erhalten, der einem dynamischen Prozess entgegensteht. Eine Vorstellung der einrichtungsbezogenen konzeptionellen Ausrichtungen soll sukzessive im Rahmen der Auswertung zu den Wirksamkeitsdialogen in den Gremien und im Jugendhilfeausschuss erfolgen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Pandemie:
Der KJFöP wurde unter den Eindrücken der Corona-Pandemie und den damit verbunden Einschränkungen erstellt. Die besondere Herausforderung besteht darin, die Angebote der OKJA unter den aktuellen Bedingungen, aber auch im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen auszurichten. Die OKJA in Oberhausen ist in der Lage, ihre Angebote auch unter den Bedingungen der Kontaktbeschränkung sicherzustellen. Es werden Aktivitäten in digitalen und virtuellen Räumen, Mobilität und Präsenz im Sozialraum sowie die Arbeit in den Einrichtungen in eingeschränktem, den Hygienebestimmungen entsprechenden Vorgaben, durchgeführt. Im Lockdown werden neue digitale Kommunikationswege zu den Besucher*innen aufgebaut. Es werden Livesendungen durchgeführt, Jugendhäuser werden teilweise virtuell nachgestellt, Spiel– und Aktionsideen ausgetauscht sowie Sorgen und Fragen beantwortet. Die Arbeit wird mobiler und verstärkt in den öffentlichen Raum verlegt. Für die Ausrichtung der Angebote während und nach dem Lockdown ist es erforderlich, dass die Fachkräfte ihre Arbeit flexibel an die jeweils gültigen Bedingungen anpassen können. Angebote in den Einrichtungen, im öffentlichen sowie im digitalen Raum sind aufeinander abzustimmen. Mehr als andere Altersgruppen benötigen Kinder und Jugendliche die Begegnung mit ihrer Altersgruppe zum selbstbewussten Aufwachsen – und haben gleichzeitig am wenigsten Gelegenheit, diesen Kontakt in eigenen und nicht reglementierten Räumlichkeiten zu suchen. Die besondere Herausforderung nach dem Lockdown besteht darin, Begegnungsmöglichkeiten von Kindern- und Jugendlichen wiederherzustellen und einen Rahmen für eine „nachholende“ Arbeit anzubieten.
Finanzierung:
Mit der Einführung von Fachförderrichtlinien intendiert der KJFöP die einheitliche Regelung von der Bewilligung der Fördergelder bis zum ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis. Mit den einzelnen Trägern werden Fördervereinbarungen abgeschlossen, die sowohl den finanziellen Teil, als auch die personelle Grundausstattung sowie die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit in Form von Leistungsbeschreibungen regelt. Für den vorliegenden KJFöP wurden erstmals Kriterien für die Finanzierung festgelegt, die eine transparente finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Angebote ermöglicht.
Der Berechnungsschlüssel stellt sich wie folgt zusammen: entsprechend der gemeldeten Fachkräfte werden die Jahresstunden der Mitarbeiter*innen mit den Stundensätzen, inkl. 20% für Sach-, Gemein, und Investitionskosten (s.o.) auf die durchschnittlichen Jahresöffnungszeiten, unter Berücksichtigung der Anzahl der Mitarbeiter*innen, angerechnet. Die ermittelte Jahressumme wird mit 85% des gesetzlichen kommunalen Anteils verrechnet. Als Stundensätze wurde 51,50 EUR für sozialpädagogisches Personal und 38,00 EUR für Erzieher*innen festgelegt. Die Stundensätze wurden aus den durchschnittlichen Bruttopersonalkosten aller gemeldeten Mitarbeiter*innen ermittelt (Stand Mai 2020). Die notwendigen Mittel stehen im Haushalt 2021 im Deckungsring Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung. Für die Folgejahre stehen die Mittel unter Haushaltsvorbehalt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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471,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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35,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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462,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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150,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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282,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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249,5 kB
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