Antragsvorlage - A/17/0648-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der "FDP im Rat" gem. §4 der Geschäftsordnung zur Drucksachen-Nr. B/17/0529-01Transportable Bühne für die freie und kommunale Kulturszene: Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion im Rat vom 14.09.2020 (A/16/5952-01)zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 08.02.2021 (A/17/0351-01) und zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.02.2021 (A/17/0396-01)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- FDP-Gruppe
- Bearbeitung:
- René Bargatzky
- Verantwortung:
- Marc Hoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, auf die Anschaffung einer eigenen kompletten transportablen Bühne (Trailerbühne) zu verzichten und stattdessen beauftragt die Erstellung eines Konzeptes inkl. Finanzierungsplanes zur Anschaffung von mobilem Mobiles Equipment für verschiedene Veranstaltungsorte. zu beschafften und. Bei positiven Beschluss des Konzeptes im Kulturausschuss für die freie und kommunale Kulturszene zur Verfügung zu stellen. Für die Beschaffung des mobilen Equipments stehen im Haushalt 2021 Mittel in Höhe von 50.000 EUR unter der Finanzstelle 860004070300000, Finanzposition 783100 zur Verfügung und können direkt abgerufen werden.
Darüber hinaus ist eine dezentrale Veranstaltungsreihe für die Oberhausener Kulturszene kurzfristig zu planen und unter der Rücksichtnahme auf die dann geltende Coronaschutzverordnung durchzuführen.
Für die Veranstaltungsreihe wird von der Verwaltung ein Antrag für das Förderprogramm „Kultursommer 2021“ der Kulturstiftung des Bundes erstellt (Einsendeschluss war 22.04./Auswahl voraussichtlich 20.05.), über dieses Konzept und einen entsprechenden Bescheid ist in der nächsten Kulturausschuss-Sitzung zu berichten. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, stehen Restmittel aus der Rückstellung der Corona-Sonderförderung zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Wie in der Ursprungsvorlage dargestellt, schlägt die Kulturverwaltung nach der Abwägung der Vor- und Nachteile der Anschaffung einer transportablen Bühne nun die alternative Anschaffung von Equipment vor.
Denn um Veranstaltungen möglichst flexibel im Stadtgebiet umsetzen zu können, wird hierzu die Anschaffung einer eigenen transportable Bühne auf Grund des beträchtlichen Regelungsbedarf und der erheblichen laufenden Kosten nicht als das geeignete Mittel betrachtet.
Stattdessen wird die Beschaffung und Bereitstellung von Veranstaltungsequipment(Licht-Ton/Bühnenelemente/Mobile Überdachung) innerhalb des Budgets von 50.000 EUR zum dezentralen Einsatz für Veranstaltungen der freien und kommunalen Szene favorisiert. Dies würde laut Kulturverwaltung eine Reihe zusätzlicher Veranstaltungen unkompliziert machen.
Ein entsprechendes Konzept soll im Kulturausschuss von der Verwaltung vorgelegt werden. Insbesondere sind analog zu den Risiken / Nachteilen bei der Anschaffung einer Bühne Faktoren wie der städtische Personaleinsatz, mögliche Aufgaben wie die Pflege eines Vermietungskalenders und den sich daraus ergebenden Absprachen zwischen den Nutzenden, Transport- Aufstellungs- und Einweisungsservice darzustellen.
Die Kosten für die Wartung und mögliche Reparaturen, sowie sonstige Folgekosten sind zu kalkulieren und Fragen der Haftung durch unsachgemäßen Gebrauch der Nutzenden, allerdings auch die Fürsorgepflicht der Stadt Oberhausen bei entsprechenden Vorkommnissen zu klären.
Eine dezentrale Veranstaltungsreihe ohne eigene transportable Bühne wird kurzfristig geplant und bei entsprechenden Coronaschutzverordnungs-Bedingungen durchgeführt. Die Veranstaltungsreihe ist erweiterbar und kann dem Bedarf der Kulturszene angepasst werden.
Das Veranstaltungskonzept inkl. Finanzierungsplan wird im Kulturausschuss am 08.06.2021 vorgestellt inklusive eines Statusberichtes zum Bundesförderantrag „Kultursommer 2021“. Auch die Verwendung des angeschafften Equipments in diesem Rahmen ist vorzustellen.
So kann dem Ziel der Prüfungsaufträge, freien Künstlerinnen und Künstlern wie auch der Amateurszene in Oberhausen in Anbetracht der Corona-Pandemie bei entsprechenden Lockerungen kurzfristige Auftrittsmöglichkeiten zu eröffnen, nachgekommen werden.
