Beschlussvorlage - B/17/0629-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Stadtplanung, Bauen, Mobilität und UmweltGenehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für einen Personaldienstleister
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marc Cziuraj
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt auf Antrag der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion (siehe Anlage 1) die Ausschreibung einer Technischen Beigeordnetenstelle für den Geschäftskreis Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt.
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Ausschreibungstextes (siehe Anlage 2), unter Hinzuziehung eines zu beauftragenden Personalberatungsunternehmens.
Die Aufwendungen für die Personalberatungsakquise dieser Stellenvakanz können nicht aus den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln gezahlt werden und müssen teilweise überplanmäßig beim Auftrag 4100010801000 Sachkonto 543122 bereitgestellt werden. Es ist derzeit von einem überplanmäßigen Betrag von ca. 30.000 EUR (Schätzung) auszugehen.
Deckungsvorschlag:
Die Deckung in Höhe von 30.000 EUR erfolgt aus dem Auftrag 4100010801000 Sachkonto 543132 Sonstige Geschäftsaufwendungen.
Sachverhalt
Begründung
a) Ausgangslage und Antragsbegründung
Die Beigeordnete Sabine Lauxen wurde in der Sitzung des Rates am 22.06.2020 nicht wiedergewählt und schied mit Ablauf des 30.09.2020 aus dem Dienst der Stadt Oberhausen aus. Die Leitung des Dezernates 5/Umwelt, Gesundheit und Mobilität übernimmt derzeit in Vertretung der Beigeordnete Frank Motschull. Nunmehr ist beabsichtigt, die v. g. Stelle unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Damit wäre zukünftig auch eine Anpassung der Dezernatsverteilung verbunden.
Am 12.04.2021 haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle beantragt.
Zur Antragsbegründung wird im v. g. Antrag Folgendes angeführt:
„Durch den Beschluss der Ratssitzung vom 22.06.2020 wurde die Beigeordnetenstelle des Geschäftskreises Umwelt, Gesundheit und Mobilität vom 01.10.2020 frei. Laut Gemeindeordnung NRW sind die Stellen der Beigeordneten auszuschreiben, wenn keine Wiederwahl im Sinne einer Bestätigung im Amt erfolgt.
Um den städtebaulichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sowie dem wichtigen Thema Klimaschutz und Umwelt gerecht zu werden, ist eine Neuausrichtung des aktuellen Dezernats 5 bei der Nachfolgesuche zu berücksichtigen. Eine entsprechende Anpassung der Geschäftskreise der Beigeordneten hinsichtlich der Zuständigkeit, ist dabei zu berücksichtigen.
Um die Leitung des Geschäftskreises möglichst unverzüglich zu sichern, bitten wir um die Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung.“
b) Stellenausschreibung und Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben
Die Stellenausschreibung der v. g. Beigeordnetenstelle erfolgt unter dem Vorbehalt einer möglichen Änderung der Geschäftsverteilung und des konkreten Dezernatszuschnitts.
Der zu Grunde zu legende Ausschreibungstext ist als Anlage 2 beigefügt.
Gemäß § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Gemäß § 119 Absatz 2 Satz 3 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) müssen die Beigeordneten bei ihrer erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter Berücksichtigung der Regelaltersgrenze nach § 31 Abs. 2 LBG NRW die Voraussetzungen zur Ableistung einer Dienstzeit nach Satz 1 erfüllen können. Die Beigeordnetenstelle ist unter Hinzuziehung eines Personalberatungsunternehmens zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Das Personalberatungsunternehmen soll insbesondere folgende Leistungen erbringen
Akquise von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß vorgegebenem Anforderungsprofil
Akquise in Fachmedien (Online- und Print-Schaltung)
Übermittlung der Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die Stadt Oberhausen zur Herbeiführung einer Personalauswahl
Unterbreitung von Vorschlägen zu geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern
Die Kosten für eine Auftragserteilung werden auf ca. 60.000 Euro geschätzt.
Beim Auftrag 4100010801000 Sachkonto 543122 stehen 30.000 Euro zur Verfügung. Zur Zeit ist es nicht absehbar, welche Mittel im Haushaltsjahr benötigt werden. Der Mehrbedarf in Höhe von ca. 30.000 Euro kann nur geschätzt werden. Ein Deckungsvorschlag kann nach heutiger Sicht aus dem Sachkonto 543132 erfolgen.
Die eigentlichen Personalkosten sind im Personalkostenetat enthalten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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26 kB
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