Beschlussvorlage - B/17/0614-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung von Brandoberinspektoranwärter*innen und Brandmeisteranwärter*innen im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Fehime Sakur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt Oberhausen für das Jahr 2022 die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von zwei Brandoberinspektoranwärter*innen und drei Brandmeisteranwärter*innen.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
Der finanzielle Aufwand für die geplanten Einstellungen beträgt rund 200.000 EUR.
| Eur im Jahr 2022 | Eur im Jahr 2023 | Eur im Jahr 2024 | Gesamt |
Brandoberinspektoranwärter*innen | 24.400 € | 32.500 € | 8.100 € | 65.000 € |
Brandmeisteranwärter*innen | 66.700 € | 66.700 € | - | 133.400 € |
Insgesamt | 91.100 € | 99.200 € | 8.100 € | 198.400 € |
Sachverhalt
Begründung
- Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst 2022
Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist und bleibt auf absehbare Zeit das bestgeeignete Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadtverwaltung. Dies gilt insbesondere für den feuerwehrtechnischen Dienst. Grundlage für die Festlegung der Einstellungs- bzw. Ausbildungszahlen ist eine jährliche Betrachtung der errechneten und prognostizierten Fluktuation für den Bereich 6-1/Feuerwehr. Hierbei finden die erwarteten personellen Zuwächse durch Übernahme von Nachwuchskräften und externe Einstellungen einerseits ebenso Berücksichtigung wie Abgänge durch Versetzung und Pensionierung andererseits. Dieser Berechnung zugrunde liegt der derzeit gültige Brandschutzbedarfsplan der Firma Luelf & Rinke vom 06.04.2019.
Für den Einstellungsjahrgang 2022 ergeben sich so die nachfolgenden Ausbildungsbedarfe:
- Einstellungen in der Laufbahngruppe 2.1
In der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ergibt sich ein Bedarf von vier Beamten*innen. Zwei Stellen sollen kurzfristig über externe Einstellungen besetzt werden; zwei weitere Stellen sollen durch Brandoberinspektoranwärter*innen, Ausbildungszeitraum April 2022 bis März 2024, besetzt werden.
- Einstellungen in der Laufbahngruppe 1.2
In der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt besteht ein Personalbedarf von sieben Beamten*innen. Es ist geplant, drei Stellen mit Brandmeisteranwärtern*innen, Ausbildungszeitraum April 2022 bis September 2023, zu besetzen. Vier weitere Stellen sollen extern ausgeschrieben werden. Ziel ist hier die Einstellung von Beamten*innen für die Tätigkeit in der Leitstelle (Disponent*in), da hier derzeit der größte Bedarf besteht.
- Übernahmeregelungen
Wie unter lit. A beschrieben, wird bei der Personalbedarfsberechnung die Übernahme der Nachwuchskräfte vollumfänglich eingerechnet. Deshalb soll die derzeitige Übernahmeregelung beibehalten werden, wonach alle Beamtenanwärter*innen bei insgesamt guten Leistungen, Eignung und Befähigung sowohl während des Vorbereitungsdienstes als auch in der Laufbahnprüfung in das Beamten*innen-Verhältnis auf Probe berufen werden.
