Beschlussvorlage - B/17/0609-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Beulshausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss – mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:
§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erhalten mit sofortiger Wirkung die aus der in dieser Drucksache enthaltenen Synopse (Spalte „Neu“) ersichtliche Fassung.
Sachverhalt
Begründung
Um das Verfahren insbesondere hinsichtlich der Veröffentlichung Kleiner Anfragen und deren Beantwortung gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zu vereinheitlichen, bedarf es der Anpassung der Geschäftsordnung. Zukünftig wird das gesamte Verfahren von der Fragestellung bis zur Beantwortung und der sich anschließenden Veröffentlichung über das Ratsinformationssystem ALLRIS abgewickelt. Im Falle der Unzulässigkeit einer Veröffentlichung werden die entsprechenden Anfragen und deren Beantwortung für alle Berechtigten im nichtöffentlichen Teil von ALLRIS einsehbar sein.
Die Änderungen in § 7 Abs. 5 und Abs. 6 der Geschäftsordnung können in nachstehender Synopse nachvollzogen werden:
Bisher | Neu |
(5) Eine Kleine Anfrage darf nicht veröffentlicht werden, soweit ihr Gegenstand nach Maßgabe des § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
(6) Soweit eine Veröffentlichung zulässig ist, erfolgt auf Wunsch der Fragestellerin/ des Fragestellers eine pressemäßige Auswertung der Kleinen Anfrage und der Antwort durch die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister. Die pressemäßige Auswertung ist der/ dem Anfragenden zuzuleiten. Zusätzlich sind die Kleine Anfrage und ihre Beantwortung im Ratsinformationssystem ALLRIS oder an ähnlich geeigneter Stelle zu veröffentlichen. |
(5) Eine Kleine Anfrage darf nicht veröffentlicht werden, soweit ihr Gegenstand nach Maßgabe des § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 43 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Die Prüfung der Zulässigkeit zur Veröffentlichung obliegt ausschließlich der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister.
(6) Soweit eine Veröffentlichung zulässig ist, werden die Kleine Anfrage und ihre Beantwortung im Ratsinformationssystem ALLRIS oder an ähnlich geeigneter Stelle durch die Oberbürgermeisterin/ den Oberbürgermeister veröffentlicht. |
Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW).
Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
