Beschlussvorlage - B/17/0554-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt einer Übernahme der Fahrtkosten in ein Frauenhaus außerhalb Oberhausens für von Gewalt betroffene Frauen ab dem Jahr 2021 zu.

 

In diesem Rahmen soll dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ ein Budget von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, das jährlich nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen ist.

 

  1. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter dem Auftrag 350005010100/ Leistungsbeteiligung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende - unter der Kostenart 523220/Erst.a.Gemeinden/GV-n. § 36 a SGB II (Unterbringung in auswärtigen Frauenhäusern) zur Verfügung.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] jährlich 2.000 Euro

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Gleichstellungsausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung am 11.09.2018 einem Förderantrag des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V.“ zugestimmt, der die Fahrtkostenübernahme für von Gewalt betroffene Frauen vorgesehen hat, um einen freien Platz in einem auswärtigen Frauenhaus erreichen zu können (Vorlage B/16/3853-01).

 

In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 3.000 Euro an Projektmitteln bereitgestellt.

 

Der Evaluationsbericht des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ führt zu folgenden Erkenntnissen:

-     Den von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern sollte der Zugang in ein Frauenhaus schnell und sicher ermöglicht werden, indem die Fahrtkosten erstattet werden.

-     Die Frauenhäuser in NRW und auch bundesweit beklagen seit geraumer Zeit Platzmangel. Aus diesen Gründen müssen Frauen abgewiesen oder in Frauenhäuser vermittelt werden, die nicht in der Nähe des Heimatortes sind. Mit der Übernahme der Fahrtkosten (Bahn oder Taxi) wurde sichergestellt, dass Frauen und ihre Kinder schnell und sicher in ein Frauenhaus vermittelt werden konnten.

-     Positiv ist anzumerken, dass Frauen, die die Möglichkeit einer Taxifahrt in Anspruch nehmen konnten dadurch viel ruhiger, stressfreier und ohne jegliche körperliche Anzeichen, wie zum Beispiel Beklemmungsgefühle, Schwindel, Herzrasen, Übelkeit, Atemnot, Schwitzen oder Zittern im entsprechenden Frauenhaus angekommen sind.

-     Durch das Angebot der Kostenübernahme konnten die Frauen in einem schnellen Verfahren in das jeweilige Frauenhaus flüchten.

-     Hohe Fahrtkosten bedeuteten für eine Frau, dass sie entweder wochenlang auf einen Frauenhausplatz in der Nähe wartet, ohne Fahrkarte fährt oder resigniert und beim Gewalttäter bleibt.

 

Der Evaluationsbericht macht deutlich, dass durch die Fahrtkostenübernahme der Zugang zur notwendigen Hilfeleistung erheblich erleichtert wird und deshalb eine Verstetigung der bisher zugewendeten Projektmittel in eine verlässliche und planbare Finanzierung angezeigt ist.

 

 

 

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