Beschlussvorlage - B/17/0548-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 134 B- Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf -Einleitender Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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22.04.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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27.04.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt,
a) das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - (in Kraft seit dem 15.01.1997) einzuleiten;
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).
b) die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen.
Sachverhalt
Begründung
- Lage des Aufhebungsgebiets im Stadtbereich
Das Aufhebungsgebiet umfasst den überwiegenden Teil des Grundstücks Pollsenweg 19. Es liegt in der Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 22, und wird wie folgt umgrenzt:
Nordöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55; südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55 bis zu einer Parallelen zur südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; Parallele zur südwestlichen Grenze des Flurstücks
Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; nordwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 55.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich auch aus der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zum Aufhebungsbereich.
- Aufhebungsanlass
Mit dem Bebauungsplan Nr. 134 B aus dem Jahre 1997 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen ev. Friedhofs an der Arnheimer Straße/Forststraße geschaffen worden. Damit sollte auch die seinerzeit mit dem südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 73, 1. Änderung, begonnene Erweiterung des Friedhofs fortgesetzt werden.
Die evangelische Kirchengemeinde Schmachtendorf hat der Stadt Oberhausen nunmehr mitgeteilt, dass für eine zusätzliche Erweiterung des Friedhofs ihrerseits kein Bedarf mehr besteht. Da das einzige Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - damit funktionslos geworden ist, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.
Im seit 03.05.2010 rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, der Oberhausen angehört, wird das Plangebiet als Grünfläche (Bauleitplanerischer Teil des RFNP) und als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Regionalplanerischer Teil des RFNP) dargestellt.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Oberhausen (STEK 2020) als informelles Planungsinstrument enthält an dieser Stelle für das Plangebiet die Darstellung Grünfläche (außerhalb des Siedlungsrands). Der Maßnahmenplan des STEK 2020 enthält für das Plangebiet die Maßnahme 11.28. Danach sind die Grünflächen im Heide-Siepen, die von der Tüsselbeck durchflossen werden, zu erhalten und zu entwickeln. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung/Verbesserung der ökologischen Situation. Zudem ist die Maßnahme von Bedeutung für die Naherholungsfunktion im Teilraum.
Nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplans ist das Aufhebungsgebiet planungs-rechtlich gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.
- Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - stellt sich wie folgt dar:
- Einleitender Beschluss des Rates der Stadt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplans;
- Öffentliche Bekanntmachung dieses einleitenden Aufhebungsbeschlusses;
- 1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB;
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung);
- Einverständnis des Rates mit der Aufhebung des Bebauungsplans sowie Beschluss des Rates gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Aufhebungssatzung und des aufzuhebenden Bebauungsplans;
- 2. Beteiligung der Behörden und Träger sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB;
- Öffentliche Bekanntmachung der Auslegungsfrist im Amtsblatt der Stadt Oberhausen;
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist;
- Entscheidung des Rates über die ggf. vorgebrachten Stellungnahmen sowie Satzungs-beschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB;
- Inkrafttreten der Aufhebung durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Oberhausen.
- Mögliche Rechtsfolgen des einleitenden Aufhebungsbeschlusses
- § 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen, Nutzungsänderungen
- § 14 BauGB Erlass von Veränderungssperren
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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229,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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269,8 kB
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