Beschlussvorlage - B/17/0547-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende am 15.03.2021 durch den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Drucksache-Nr. B/17/0374-01):

 

  1. Weil es sich um einen Fall der äußersten Dringlichkeit handelt und ein Beschluss nicht aufgeschoben werden kann, fasst der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60(1) S.1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, Folgendes:

 

-          Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

-          Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2021/22 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzüberschreitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

-          Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt, dass insgesamt 248 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. tätig sind.

 

-          Für die plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Fortsetzung des Beschlusses vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01), in dem die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt wurden.

 

 

Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2021 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 48.331.420 EUR berücksichtigt. Hierin enthalten sind die Zuwendungen für das Kindergartenjahr 2021/22 beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von 132.500,-- EUR, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ zu verausgaben sind.

Unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ sind für das Haushaltsjahr 2021 bislang insgesamt 10.427.810,-- EUR veranschlagt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr steigt weiterhin an. Damit einher geht eine Steigerung des Bedarfes an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Dies hat zur Folge, dass der Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote in Oberhausen weiter forciert wird.

 

1. Planungsverfahren

 

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

 

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter 1-jährige Kinder zu berücksichtigen.

 

Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetztes (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgte nach Vorberatung durch den Jugendhilfeausschuss auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen. Da die Beschlussfassung am 15.03.2021 als Dringlichkeitsentscheidung erfolgte, ist eine Genehmigung dieser durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2020 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen. In diesem Planungsprozess ist dem Jugendamtselternbeirat bereits eine vorläufige Planung der Betreuungsplätze und -umfänge vorgestellt worden.

 

Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2021/22 sind folgende:

 

  • Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips.

 

  • Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt.

 

  • Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.

 

  • Erstellung eines Bedarfsplans mit den betriebsgenehmigten Plätzen (Bestand) und

voraussehbaren Entwicklungen für einen mehrjährigen Zeitraum in dem sozialräumliche und zielgruppenspezifische Belange berücksichtigt werden.

 

  • Weiterentwicklung der Ausrichtung des Platzangebotes am Betreuungsbedarf der

Familien (Betreuungszeiten wie beispielsweise Randzeiten, Wochenendzeiten, Feiertage und Ferienzeiten werden weiter in der Bedarfsplanung berücksichtigt).

 

  • Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013 unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz).

 

  • Berücksichtigung verbleibender Kinder in der jeweiligen KTE, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.

 

  • Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP.

 

  • Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.

 

  • Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.

 

 

2. Bedarfsentwicklung

 

Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in KTE und KTP ist nach wie vor erforderlich. Dies ergibt sich nicht nur aus der Bedarfskalkulation für das KJ 2021/22, die nach wie vor einen Anstieg der Kinderzahlen verzeichnet, sondern auch aus der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 6 Jahren, die im Online Anmeldesystem Little Bird zu verzeichnen ist. Um dieser steigenden Nachfrage im Bereich der unter 3-Jährigen Rechnung zu tragen wurde die angestrebte Versorgungsquote von 37 Prozent aus den Vorjahren auf nunmehr 42 Prozent angehoben.

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2021/22 werden bei einer Betreuungsquote von 94 Prozent im ü3-Bereich und 42 Prozent im u3-Bereich insgesamt 8.500 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.263 Plätze für über 3-Jährige und 2.237 Plätze für unter 3-Jährige. Mit insgesamt 495 zu schaffenden Betreuungsplätzen besteht weiterhin ein großer Ausbaubedarf. Während im Bereich der über 3-Jährigen noch 339 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen, beläuft sich die Zahl der zu schaffenden Plätze für die unter 3-Jährigen auf 156. Die Verteilung der zusätzlich benötigten Plätze auf die Sozialräume gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. In kaum einem der Sozialräume gestaltet sich das Verhältnis von unter 3-Jährigen und über 3-Jährigen so, dass neue Kindertageseinrichtungen entstehen könnten, die ein Hochwachsen der Kinder ermöglichen würden. Aus diesem Grund ist die Fachverwaltung zu einer sozialraumübergreifenden Platzplanung übergegangen. Wurden Angebotsstrukturen und Neubauprojekte bislang auf Sozialraumebene geplant, so erfolgt die Planung nunmehr aufgeteilt in Oberhausen Süd (SR 71 Oberhausen - Mitte/Styrum, SR 72 - Oberhausen Ost, SR 73 Alstaden/Lirich) und Oberhausen Nord (SR 74 – Sterkrade Mitte, SR 75 – Sterkrade Nord, SR 76 – Osterfeld).

 

Von den benötigten 495 Plätzen in KTE können zum KJ 2021/22 temporär 329 Plätze geschaffen werden.

In den temporär geschaffenen Plätzen sind enthalten

 

  • 11 Plätze in einer Notgruppe an der Kath. KTE St. Theresia

 

  • 5 Plätze, die über Einzelanträge durch den LVR genehmigungspflichtig sind (Städt. KTE Lirich, Städt. KTE Tackenberg)

 

  • 313 Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) verteilt auf alle Oberhausener KTE nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung.

 

Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 199.450,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt wurden.

 

 

3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses

 

Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2021/22 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:

 

  • Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 8.481

 

  • Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden Kindertageseinrichtungsjahr 6.289 Plätze. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahre wird mit einer Versorgungsquote von rund 94 Prozent gesichert.

 

  • Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.192 Plätze vorgehalten. Davon 1.244 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 970 Plätze in Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rund 41 Prozent.

 

  • Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung umfasst 219 Plätze davon 8 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kindern erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt werden konnte.

 

  • In der Platzplanung enthalten sind drei Erweiterungsbauten sowie sieben Neubauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2021/22 avisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind. Insgesamt 923 Plätze können hierdurch geschaffen werden, davon 183 Plätze u3 und 740 Plätze ü3. (Erweiterung und Umzug der ev. KTE Steinbrinkstr, durch Umbau des ev. Gemeindehauses an der Mozartstraße in eine KTE, 2. Erweiterung der Städt. KTE Holten, Erweiterung KTE Grashüpfer Kapellenstr., Neubau Betriebskita Max-Plank-Ring (öffentliche Nutzung 3 Gruppen), Neubau Knappenstraße, Nachfolgenutzung ehem. Stötznerschule, Neubau KTE Löwenzahn an der ehem. Ruhrschule, Neubau Karlstraße, Neubau Kindergarten Grashüpfer Beethovenstr./ Ecke Obere Brüder Straße, Nachfolgenutzung ehem. Robert-Koch-Schule). 

 

Die vom Haupt-und Finanzausschuss der Stadt beschlossenen Angebotsprofile Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2021/22 sowie die 248 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie fristgerecht zum 15.03.2021 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist ab April 2021 zu erwarten.

 

Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze am 15.03.2021 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Diese werden ggf. bei der endgültigen Landesanmeldung berücksichtigt. Die Verwaltung wird hierzu ausdrücklich ermächtigt dieses bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung arbeitet intensiv an der dauerhaften Schaffung neuer Betreuungsplätze (Drucksache M/16/5151-01 sowie die aktuelle Vorlage ‚Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen‘). Über den Stand der weitergehenden Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.

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