Beschlussvorlage - B/17/0519-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 1,0 Planstellen in der Sachbearbeitung Bereich 3-5/Jobcenter
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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20.04.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:
1. Die Einrichtung von 1,0 unbefristeten Planstellen (Entgeltgruppe 9c TVöD tg A 10 LBesG) in der Sachbearbeitung im Bereich 3-5 / gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
2. Für das Jahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 6.634,80 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende bilden die Stadt Oberhausen und die Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung (§44b SGB II). Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung (§44c SGB II).
Die Trägerversammlung der Gemeinsamen Einrichtung hat beschlossen, dass der Stellenplan der gE Jobcenter um 1,0 Stelle vom Träger Stadt Oberhausen für die Sachbearbeitung (EG 9c TVöD) ausgeweitet wird.
Beschlossen wurde die Einrichtung der Stelle für die Arbeitsvermittlung im Bereich Markt und Integration, da zum damaligen Zeitpunkt von einer pandemiebedingten Zunahme erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ausgegangen wurde. Da sich inzwischen zeigt, dass der Zuwachs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht im erwarteten Umfang stattfindet und sich stattdessen eine Zunahme an Rechtskreiswechslern aus der Gruppe der Geflüchteten bzw. Zuwanderer abzeichnet, soll die neue Stelle nicht wie beschlossen für die Arbeitsvermittlung, sondern für die Sachbearbeitung Leistung im Integration Point (Essener Straße) eingerichtet werden.
Die Aufgaben binden im Ausmaß zeitliche Ressourcen einer Stelle mit 39,0 Std./Woche. Der Stellenwert wird mit A 10 LBesG tg EG 9c TVöD vorbehaltlich der BWK festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 07/2020):
1 Stelle EG 9c TVöD tg A 10 LBesG:
Tarifbeschäftigte/r = 76.900 EUR (67.200 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Beamter/in = 87.300 EUR (77.600 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Die Personalkosten für die städtischen Mitarbeiter im Jobcenter trägt zu 15,2 % die Stadt und zu 84,8 % die Bundesagentur. Eine weitere Kompensation ist nicht vorhanden.
Für das Jahr 2021 fallen Kosten i. H. v. max. 6.634,80 EUR (angenommen wird eine Besetzung ab 07/2021), ab dem Jahr 2022 i. H. v. max. rd. 13.269,60 EUR jährlich an
Kurzfassung
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Einrichtung von 1,0 unbefristeten Planstellen (Entgeltgruppe 9c TVöD tg A 10 LBesG) in der Sachbearbeitung im Bereich 3-5 / gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Stelle wird vorab intern und bei erfolgloser interner Ausschreibung extern ausgeschrieben.
