Antragsvorlage - A/17/0597-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Betreffend die kurzfristige Bereitstellung öffentlicher Sanitäranlagen in den Stadtteilzentren beauftragt der Rat der Stadt bzw. der Haupt- und Finanzausschuss aufgrund einer Delegation gemäß § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die Verwaltung mit der Prüfung, welche Lösungen der Versorgungsprobleme in den Stadtteilzentren im Bereich Vorhaltung und Betreuung von öffentlichen Sanitäreinrichtungen beispielsweise auch durch mobile Einrichtungen unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von Menschen mit Einschränkungen, der Kleinkindbetreuung („Wickelraum“) und angesichts gegebener Corona-Bedingungen kurzfristig realisierbar sind.

 

Dieses Prüfergebnis soll als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen.

Reduzieren

Konsequenzen

Kosten

 

Eine Belastung des Haushaltes entsteht in der Prüfphase nur in geringem Umfang.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Die ohnehin schon schwierige Situation in bezug auf den Unterhalt öffentlicher Sanitäranlagen verschärft sich durch die Corona-Maßnahmen, welche auch den Wegfall von Sanitäreinrichtungen in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie zur Folge haben. In der Konsequenz führt dieser Mangel zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Menschen im öffentlichen Raum.

Loading...