Antragsvorlage - A/17/0622-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

3.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, im Hinblick auf die Beschlussfassungen zu 1. und zu 2., die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen.

Dabei ist die Gebäudeplanung im Vorfeld mit den politischen Fraktionen beziehungsweise Gruppen zu besprechen, bevor eine Auftragsvergabe zur Planung vergeben wird, um eine zeitgemäße Planung, in Sinne pädagogischer Anliegen, nachhaltiger Bauweise (auch unter Prüfung von Photovoltaik, Regenwassernutzung, Dachbegrünung) etc. zu berücksichtigen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Erfolgt ggf. mündlich.

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