Beschlussvorlage - B/17/0555-01
Grunddaten
- Betreff:
-
- Verlängerung einer Zeitstelle im Aufgabenfeld „Bildungsmanagement“ im Bereich 3-3/ Schule- Befristete Einrichtung einer Teilzeitplanstelle im Aufgabenfeld „Bildungsmonitoring“ im Bereich 4-5/ Statistik
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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22.04.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:
- die Verlängerung einer zeitlich befristeten Vollzeitplanstelle (EG 12 TVöD tg A 13 gD LBesG) im Bereich 3-3/Schule sowie die Einrichtung einer Teilzeitplanstelle (EG 13 TVöD tg A 13 hD LBesG) im Bereich 4-5/Statistik, jeweils befristet bis zum 30.06.2023.
- darüber hinaus für das Haushaltsjahr 2021 die Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 156.850 EUR bzw. 181.200 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses auslaufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement hat sich seit der Implementierung des Projektes „Bildung integriert“ im Jahr 2016 als Schnittstelle zwischen den Bereichen Statistik und Schulverwaltung etabliert. Im Rahmen des Förderprojektes wurden im Bereich/3-3 eine Vollzeitstelle für das „Bildungsmanagement“ befristet eingerichtet und im Bereich/4-5 eine Teilzeitstelle in der Arbeitszeit befristet auf Vollzeit aufgestockt. Die Befristung der Stelle „Bildungsmanagement“ läuft mit dem Ende des Bewilligungszeitraums am 30.06.2021 aus, die Befristung der Arbeitszeiterhöhung der Stelle „Bildungsmonitoring“ am 31.03.2022.
Insbesondere nach der Neuaufstellung des Teams in der zweiten Förderphase wurde der kontinuierliche Austausch zwischen den Bereichen ausgebaut. Zudem kommt die nahe Anbindung an das Bildungsbüro der ganzheitlichen Zusammenarbeit entgegen.
Im bisherigen Projektverlauf konnte die Datenbasis zur kontinuierlichen Bildungsberichterstattung weiter ausgebaut sowie der Aufbau und die Sicherung von Netzwerken und Steuerungsgremien auf kommunaler Ebene etabliert werden. Es konnten Strukturen entwickelt werden, die von verbindlichen Kooperationen aller Bildungsinstitutionen zur Optimierung der Bildungsinfrastruktur und Bildungsberatung bis hin zu einer noch stärkeren Einbindung des Bildungsgedankens in die strategische kommunale Planung reichen.
Durch die Vernetzung mit verwaltungsinternen sowie -externen Akteuren (hierzu zählen auch interkommunale Kontakte) werden Erkenntnisse und Bedarfe entlang der gesamten Bildungskette bei der datenbasierten Bildungsberichterstattung aufgenommen.
Diese Struktur ermöglicht eine Transparenz von Bedarfen, die in Handlungsempfehlungen münden und unter Einbeziehung aller Akteure im betreffenden Bildungsbereich umgesetzt werden. Damit können bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und zielgenau getroffen und so vorhandene Mittel möglichst effizient eingesetzt werden.
Die zukünftigen schulplanerischen Herausforderungen verdeutlichen den Bedarf des kooperativen Dreiklangs von Bildungsmonitoring, Bildungsmanagement und Schulentwicklungsplanung. Während das Bildungsmonitoring eine kontinuierliche Dauerbeobachtung erlaubt und der permanenten Problemanzeige dient, nutzen Bildungsmanagement und Schulentwicklungsplanung diese Erkenntnisse als wichtige Ressourcen für Maßnahmenentwürfe. Gleichsam wirken Bildungsmanagement und Schulentwicklungsplanung auf die Beobachtungsstrukturen des Bildungsmonitorings zurück, indem vertiefende Wissensbedarfe und komplexe Problemkonstellationen, die einer datenbasierten Beobachtung bedürfen, rückgekoppelt werden. So wurde ein leistungsfähiges Wechselspiel aus Problementdeckung und –bearbeitung mittels Entwicklungsmaßnahmen implementiert. Eine Fortführung und Verfeinerung dieser Kooperationsstrukturen sind ob der einschneidenden Herausforderungen im Schulsystem (Schulplatzbedarf, Schulbaumodernisierung, Übergangsgestaltung, Digitalisierung, Förderung der Inklusion, zunehmende Abschlusslosigkeit/ Bildungsarmut) zwingend angezeigt, um eine zukunftsweisende Weiterentwicklung des Oberhausener Schulsystems zu ermöglichen.
Zum 30.06.2021 läuft die 2. Förderphase des Projektes Bildung integriert aus. Von einer weiteren Fortsetzung des Projektes von Seiten des Projektträgers ist nicht auszugehen.
Fortsetzung des datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements:
Die durch die Projektförderung geschaffene Stelle im Bildungsmanagement (Bereich 3-3/Schule) und die Arbeitszeiterhöhung im Bildungsmonitoring (Bereich 4-5/Statistik) sollen für weitere zwei Jahre im kommunalen Haushalt gesichert werden, so dass eine regelmäßige auf die Bedarfe ausgerichtete datenbasierte Bildungsberichterstattung sowie das Bildungsmanagement fortgesetzt bzw. zukünftig weiter ausgebaut werden können.
Vor dem Hintergrund der Fortführung der Konzepte aus der zweiten Projektphase von „Bildung integriert“ ergeben sich bereits folgende Aufträge / Vorhaben an das datenbasierte kommunale Bildungsmanagement:
• Ausrichtung einer Weiterbildungskonferenz/Verbesserung der Datenlage im Bereich Weiterbildung
• Recherche zur hohen Studienabbruchsquote - Reintegration in den Berufsbildungsbereich
• Konzept zur Nachweisbarkeit „Non-formaler Bildung“
• Recherche zur Nacherwerbsphase
• Panelerhebungen zu Bildungsbiographien (z.B. Übergang von der Schule in das Berufsbildungswesen oder in das Studium)
• Erhebung zur Einführung des beruflichen Gymnasiums am Hans-Böckler-Berufskolleg
Durch die Ansiedlung des Zdi-Oberhausen mit einem Schülerlabor wurde die Vermittlung naturwissenschaftlicher Interessen vereinfacht. Dies eröffnete vermehrt Bildungslaufbahnen in technischen Branchen, was den Oberhausener Ausbildungsmarkt stärken kann.
Diese Verbesserung der Marktsituation wurde im aktuellen Masterplan Wirtschaft verankert, welcher zudem die Einrichtung von Förderinstitutionen für Jugendliche am Übergang in den Berufs- und Studienabschnitt ihrer Bildungslaufbahn vorsieht (insbesondere hervorgehoben werden ein Talentkolleg sowie eine Clearingstelle).
Durch die potentielle Ansiedlung eines Talentkollegs entstünden vielfältige Angebote zur Stärkung von Bildungschancen der Schüler*innen in der Stadt, vor allem in Bezug auf eine Förderung von Schülern mit nichtakademischem Hintergrund. Die Clearingstelle böte darüber hinaus eine feste Anlaufstelle für Beratungen am Übergang-Schule-Beruf und würde den Kontakt zu Oberhausener Unternehmen stärken. Eine städtische Unterstützung dieser Einrichtungen würde Anknüpfungspunkte für die Bildungsübergänge und Möglichkeiten einer dauerhaften Kommunikation mit den Projektmitarbeiter*innen bieten. Vorteile der Zusammenarbeit wären unter anderem:
• Vernetzung städtischer Akteure mit den Einrichtungen des Zdi und dem Talentkolleg
• Informationstransfer zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt/Wirtschaft
• Transparenz der Erkenntnisse und Weitergabe über interkommunalen Austausch
• Sensibilisierung für Bildungsbegleitung und lebenslanges Lernen in Handlungsempfehlungen
• Berücksichtigung individueller Biographien und Bedarfe/Reaktion auf veränderte Erwerbsbiographien
• Integration
• Ausbau des akademischen Potenzials
• Förderung des städtischen Potenzials für Fachkräfte
• Vorbereitung auf die Studien/Ausbildungszeit - Fähigkeiten und Förderungen verhindern Abbrüche
Der Bereich 3-3/Schule übernimmt Schulträgeraufgaben § 79 der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NRW):
„Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientiert Sachausstattung zur Verfügung zu stellen“.
Da die Bereitstellung und Nutzung des kostenpflichtigen Schuldatensatzes durch IT.NRW nach Vorgabe des Ministeriums für Bildung seit Beginn des Jahres 2020 an die Voraussetzung der Verwendung im Sinne des § 80 SchulG NRW (Schulentwicklungsplanung) geknüpft ist, ist nach derzeitigem Sachstand die Weiterführung eines öffentlichkeitswirksamen Bildungsmonitorings auf Basis Amtlicher Schulstatistiken inhaltlich an die schulentwicklungsplanerische Nutzung gekoppelt. Eine kooperative Anbindung des Bildungsmonitorings an den Bereich 3-3/Schule erscheint daher erforderlich.
Im Bildungsbereich werden durch das Land-NRW und die Bezirksregierung immer wieder Bildungsangebote initiiert, um die Bildungsgerechtigkeit der Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Oberhausen beteiligt sich zurzeit mit zwei Projekten an dieser außerschulischen Förderung und Beauftragung von Schülerinnen und Schüler.
Zum einem wurde das ZDI Kooperation mit der Universität Ruhr-West (Schulausschuss 04.07.2019 Ratssitzung 08.07.20019) eingerichtet.
Daneben soll ab dem Jahr 2021 in Oberhausen ein Talent-Kolleg-Ruhe entstehen. Hierzu hat die Stadt Oberhausen einen Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt.
Alle diese Projekte erfolgen zusätzlich zu den bestehenden Bildungsangeboten für Kinder und Jugendlichen in Oberhausen. Die Projekte sollen dem Bereich Schule zugeordnet werden, damit sie mit den bestehenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler verknüpft werden können. Damit würde auch eine fachliche Begleitung durch die Stadt Oberhausen erfolgen.
Um die beschriebene Aufgabenwahrnehmung auch zukünftig im erforderlichen Umfang und in erforderlicher Qualität gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass die im Bereich 3-3/Schule für das Aufgabengebiet Bildungsmanagement angesiedelte befristete Vollzeitplanstelle für weitere zwei Jahre, bis zum 30.06.2023, verlängert wird. Die im Bereich 4-5/Statistik für das Aufgabengebiet Bildungsmonitoring befristete Arbeitszeiterhöhung ist durch Einrichtung einer Teilzeitplanstelle, ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023, zu verlängern.
In Zusammenarbeit der beteiligten Bereiche wurde geprüft, ob entsprechende kompensatorische Maßnahmen in Frage kommen:
Aufgabenübernahme durch vorhandenes Personal
Die derzeitige stellenplantechnische und personelle Ausstattung der Bereiche/3-3 und 4-5 ist aus fachlicher und organisatorischer Sicht nicht ausreichend, um die oben beschriebenen Aufgaben zusätzlich zu übernehmen.
Wegfall von freiwilligen Aufgaben
Bei einer Nichtverlängerung bzw. Nichteinrichtung der Zeitstellen könnten die fachlich notwendigen Datenaufbereitungen und Analysen für die oben beschriebenen Pflichtaufgaben (z. B. Aufbereitung des Schuldatensatzes) sowie das im Rahmen von Förderprojekten notwendige datenbasierte Bildungsmanagement nicht mehr geleistet werden.
Darüber hinaus wurde bei dem im Rahmen des Projektes „Bildung integriert“ aufgebaute datenbasierte Bildungsmanagement mit den jeweiligen Bildungsakteuren und –trägern Kooperationsvereinbarungen eingegangen, um eine Verstetigung und Erweiterung der Bildungsberichterstattung zu sichern. Diese Kooperationsvereinbarungen müssten wieder zurückgenommen werden.
Vergabe von Aufgaben an Dritte
Aufgrund der im Rahmen des datenbasierten Bildungsmanagements zu verarbeitenden Einzeldaten ist eine Vergabe an Dritte aus Datenschutzgründen eher problematisch zu sehen. Die abgeschottete Statistikstelle mit ihrer Geschäftsanweisung bietet dafür die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Die Begleitung und Evaluation von Bildungsprojekten kann nicht von Dritten übernommen werden, da eine starke Anbindung an den Bereich Schule erfolgen muss und die nötigen Synergieeffekte zu erzielen. Die Kooperation zwischen Schule und weiteren Bildungsträgern wird in Zukunft die Bildungslandschaft
Refinanzierung durch Gebühren
Eine Refinanzierung der Stellen ist prinzipiell nicht gegeben, Einnahmen, z.B. aus Gebühren werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.
Refinanzierung durch Fördermittel (bezogen auf Personalkosten)
Zurzeit stehen für diese Aufgabenstellung keine Fördermittel zur Verfügung. Falls doch die Möglichkeit besteht, dass zukünftig Fördermittel bereitstehen, wird sich der Bereich um die Mittel bemühen.
Verwaltungsweite Kompensation
In der gesamten Verwaltung sind keine Kompensationen für die o.g. Maßnahme vorhanden.
Wie vorrangehend geprüft und begründet, besteht keine Möglichkeit einer Kompensation für die Verlängerung bzw. Einrichtung der Zeitstellen.
Stelleneinrichtung
Die Befristung der Planstelle 3-3-00-200-030 im Bereich 3-3/Schule wird bis zum 30.06.2023 verlängert.
Im Bereich 4-5/Statistik wird eine befristete Teilzeitplanstelle (EG 13TVöD, 19,5h) bis zum 30.06.2023 eingerichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 9/2018):
1 Stelle EG 12 TVöD tg A 13 gD LBesG:
Tarifbeschäftigte/r = 105.500 EUR (95.800 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Beamter/in = 115.900 EUR (106.200 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
0,5 Stelle EG 13 TVöD tg A 13 hD LBesG:
Tarifbeschäftigte/r = 51.350 EUR (41.650 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Beamter/in = 65.300 EUR (55.600 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
