Beschlussvorlage - B/17/0590-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I in Oberhausen 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Hermstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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03.05.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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21.04.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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22.04.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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03.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:
1.)
Alternative A:
- Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.
Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2025 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2025/2026 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
- Die Gesamtschule wird am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen (ehemalige Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen) errichtet.
- Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
- Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule an der Knappenstraße“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagbetrieb errichtet.
Oder Alternative B:
- Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Realschule (§ 15 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.
- Die Errichtung erfolgt ab dem 01.08.2025 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5.
- Die Realschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2025/2026 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Realschule in Oberhausen mindestens 56 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.
- Die Realschule wird am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen (ehemalige Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen) errichtet.
- Die neue Realschule wird sechszügig errichtet, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) festgelegt.
- Die neue Realschule wird zunächst unter dem Namen „Realschule an der Knappenstraße“ geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
2.)
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zu prüfen, die derzeitig vierzügige Gesamtschule Weierheide (Schulnummer 193379, Egelsfurthstr. 66, 46149 Oberhausen) um zwei Züge auf eine dann sechszügig geführte Gesamtschule aufzustocken.
3.)
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, im Hinblick auf die Beschlussfassungen zu 1. und zu 2. die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2017 (Drucksachen-Nr. A/16/3212-01) die Verwaltung beauftragt, eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung vorzunehmen. In der Sitzung des Schulausschusses vom 15.05.2019 (M/16/4721-01) wurde eine „Arbeitsgruppe anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“ unter Einbeziehung der Schulaufsicht damit beauftragt, die bis dato vorgelegten Bedarfsanalysen zu konkretisieren. Mit dieser Beschlussvorlage werden dem Schulausschuss, Haupt- und Finanzausschuss, Bezirksvertretung Alt-Oberhausen und dem Rat der Stadt Oberhausen die Beschlüsse vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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800,6 kB
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