Beschlussvorlage - B/17/0553-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII - Zugangskriterien

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Oberhausen hat am 17. Juni 2020 die überarbeitete Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII mit Änderung beschlossen. Es wurde die Änderung aufgenommen, dass eine Erweiterung der Mitglieder des Plenums der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII nur durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses erfolgen kann. Analog wurden für die Facharbeitsgruppe Hilfen zur Erziehung ebenfalls Zugangskriterien verabschiedet. 

 

Hierzu hat die Fachverwaltung Zugangskriterien zur Aufnahme neuer Mitglieder, sowohl anerkannter Träger der freien Jugendhilfe als auch die Träger geförderter Maßnahmen, erarbeitet und am 20. Januar 2021 im Plenum der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII verabschiedet.

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