Berichtsvorlage - M/17/0551-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigter Bereich Michalidesstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob die Michalidesstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann (A/17/0437-01). Zur Sicherheit der Fußgänger soll nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Die Michalidesstraße ist im Jahr 2007 als Teil der neuen Tempo-30-Zone (Nr. 65 Rothebusch-Michelstraße) ausgewiesen worden (M/14/2904-01). Sie stellt die Fußwegeverbindung zwischen der Bergstraße und der Leutweinstraße dar und ist des Weiteren die Zuwegung zum Ostfriedhof, zu der Kleingartenanlage Osterfeld, der Kirche St. Marien Rothebusch und dem Familienzentrum sowie der Kindertageseinrichtung.
Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ist aufgrund der baulichen Voraussetzungen kurzfristig nicht möglich. Um die Geschwindigkeit in der Straße dennoch zu reduzieren, wird durch das Verkehrszeichen 274-10 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet, welche einer gefahrenen Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich entspricht.
