Beschlussvorlage - B/17/0545-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss vom 04.02.2020 zur Fällung von 10 Platanen auf der Birkenstraße mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 591 – Birkenhofsiedlung – nicht vereinbar ist. Diese Informationen lagen zum Zeitpunkt der Vorlagenbearbeitung nicht vor. Dieser Widerspruch wurde erst im Nachgang zum Beschluss festgestellt.

 

  1. Aufgrund der in der Begründung dargestellten neuen Sachlage lehnt die Bezirksvertretung Osterfeld die Fällung der 10 Platanen in der Birkenstraße (zwischen Brohm- und Baststraße) ab. Der Beschluss vom 04.02.2020 wird damit hinfällig.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/5390-01 „Fällung städtischer Bäume“

Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld vom 04.02.2020

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Bereich der Birkenstraße (zwischen Bast- und Brohmstraße) stehen 19 Platanen. Für einige dieser Bäume wurde aufgrund zahlreicher Anwohnerbeschwerden in der Bezirksvertretungssitzung Osterfeld am 04.02.2020 der Beschluss zum konzeptionellen Austausch von 10 Platanen gefasst (siehe Drucksache Nr. B/16/5390-01, Punkt 7). Diese sollten demnach gefällt und durch Jungbäume ersetzt werden.

 

Erst im Nachgang zur Beschlussfassung hat die Fachverwaltung festgestellt, dass der in Rede stehende Bereich, in dem sich die Platanen befinden, im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 591 – Birkenhofsiedlung – liegt.

 

In diesem Bebauungsplan sind die Straßenbäume zum Erhalt festgesetzt. Der Bebauungsplan enthält im Abschnitt „D. Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB)“ folgende textliche Festsetzung Nr. D 3:

 

„Die vorhandenen Bäume im Straßenbereich, den Vorgärten und den straßenseitig  ausgerichteten Gartenflächen (bis 10m tief) sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, Ausfälle sind in Anlehnung an die Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen zu bewerten und im direkten Umfeld des Baumstandortes zu ersetzen.“

 

Zu den in der Festsetzung benannten vorhandenen Bäumen im Straßenbereich zählen auch die in Rede stehenden Platanen. Darüber hinaus besteht zu dem Bebauungsplan ein Gestaltungshandbuch. In diesem werden die Bäume als prägend für die Birkenhofsiedlung eingestuft.

 

Zum Zeitpunkt der Sitzung am 04.02.2020 lagen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Osterfeld diese Informationen nicht vor. Es besteht nun die Problematik, dass der gefasste Beschluss zur Fällung der 10 Platanen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 591 entgegensteht.

 

Die Beantragung der Fällungen und der daraufhin erfolgte Beschluss liegen nicht darin begründet, dass es zu den in der textlichen Festsetzung genannten „Ausfällen“ gekommen wäre. Dies wäre z. B. bei abgestorbenen oder erkrankten Bäumen der Fall, bei denen aus Verkehrssicherheitsgründen eine Fällung und – entsprechend der textlichen Festsetzung – ein Ersatz „im direkten Umfeld des Baumstandortes“ hätte erfolgen müssen.

 

Ein Teil der Bürgerbeschwerden bezieht sich darauf, dass vereinzelt Bäume die Zufahrt zu Stellplätzen auf Privatgrundstücken behindern. Detaillierte Recherchen haben inzwischen aber ergeben, dass der Bebauungsplan Stellplätze zum Teil neben den Gebäuden vorsieht, vor denen ebenfalls eine Platane steht. Lediglich ein Stellplatz eines Beschwerdeführers wurde entgegen der planerischen Festsetzung des Bebauungsplanes und ohne baurechtliche Genehmigung errichtet.

 

In beiden Fällen (erlaubte Stellplätze und nicht genehmigter Stellplatz) besteht damit kein Anspruch auf eine uneingeschränkte Zuwegung mittels eines PKWs.

 

Weitere Beschwerden beziehen sich  auf Überhänge von Baumkronen über die Grundstücke der Beschwerdeführer. Auch hierbei handelt es sich nicht um eine verkehrssicherungsrelevante Situation, die von der Fachverwaltung weitestgehend als hinnehmbar eingestuft wird.

 

Um eine allumfassende Einschätzung der Platanen zu erhalten, hat die Fachverwaltung die in Rede stehenden Bäume zusätzlich durch einen unabhängigen Gutachter hinsichtlich ihrer Vitalität, Stand-, bzw. Bruchsicherheit, eventuell vorhandener Schäden sowie der zu erwartenden Reststandzeit überprüfen lassen.

 

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass alle zur Fällung beschlossenen Bäume als erhaltenswert und verkehrssicher einzustufen sind.

 

Die Anlässe für die Bürgerbeschwerden, welche zum Beschluss zur Fällung vom 04.02.2020 führten, sind nach eingehender Prüfung als hinnehmbar einzustufen und rechtfertigen somit nicht einen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 591 konformen Austausch der Bäume. Der Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld vom 04.02.2020 zum konzeptionellen Austausch kann damit nicht umgesetzt zu werden, sodass die Platanen gemäß den Festsetzungen zu erhalten sind.

 

Die Bezirksvertretungsmitglieder werden daher auf der Grundlage der neuen Erkenntnisse gebeten, die Fällung der Bäume abzulehnen.

 

 

 

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