Berichtsvorlage - M/17/0567-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Rahmen des Lärmaktionsplans
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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21.04.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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22.04.2021
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der aktuelle Lärmaktionsplan der Stadt Oberhausen wurde mit seinen Maßnahmen im Jahr 2017 durch den Rat der Stadt beschlossen. Auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sollen Lärmbelastungen in Oberhausen reduziert werden. Dazu wurden für den Bereich des Straßenverkehrslärms im Lärmaktionsplan durch das beauftragte Gutachterbüro vier Konzepte für die grundsätzlich lärmwirksamen Maßnahmen entwickelt:
- Geschwindigkeitsreduzierungen,
- Lkw-Nachtfahrverbote,
- straßenräumliche Maßnahmen und
- Fahrbahnsanierungen.
An dieser Stelle sollen die in Kürze geplanten Maßnahmenumsetzungen im Konzept „Geschwindigkeitsreduzierungen“ vorgestellt werden. Teil der Entwicklung des Konzeptes war zunächst die Überprüfung der verkehrsrechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung. Im Anschluss erfolgte eine Abwägung aller Belange, um die Eignung der Maßnahme festzustellen. Dazu wurden mögliche Alternativmaßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation, der Synergien mit anderen Zielfeldern sowie der verkehrlichen Belange betrachtet. Mögliche nachteilige Effekte sollten damit ausgeschlossen werden. Zu den negativen Effekten zählen z. B. Verkehrsverlagerungen in ebenfalls lärmsensible Bereiche, eine hohe Verbindungsfunktion des Straßenabschnitts für den Busverkehr, ein zu breiter Ausbauzustand der Straße oder Probleme bei der Koordination der Lichtsignalanlagen. Demgegenüber stehen neben der Lärmminderung weitere positive Effekte, die bei der Abwägung ebenfalls berücksichtigt wurden. Diese sind z. B. die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr, die Steigung der Aufenthaltsqualität. Auch auf die Luftqualität kann sich die Anordnung einer Geschwindigkeit von 30 km/h positiv auswirken, wenn sich der Verkehrsfluss dadurch nicht verschlechtert. Nach erfolgter Abwägung wurden im Lärmaktionsplan Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h für verschiedenen Straßenabschnitte teilweise für den gesamten Tag oder auch nur für den Nachtbereich festgelegt. Im Mai 2021 erfolgt sukzessive die Beschilderung von 30 km/h auf folgenden Streckenabschnitten:
30 km/h ganztags:
- Steinbrinkstraße von Postweg bis Brandenburger Straße (Maßnahmenbereich Nr. 23)
- Kirchhellener Straße von Joseph-Haydn-Weg bis zum bestehenden 30-km/h-Abschnitt am Haus Gottesdank (Maßnahmenbereich Nr. 46)
- Wehrstraße von Wehrplatz bis Hahnenstraße (Maßnahmenbereich Nr. 58)
- Osterfelder Straße von Cheruskerstraße bis Waghalsstraße (Maßnahme aus dem 1. Lärmaktionsplan)
30km/h nachts (22.00 – 6.00):
- Hermann-Albertz-Straße (Ost) von Mülheimer Straße bis Wörthstraße (Maßnahmenbereich Nr. 3)
- Westrampe/Neumühler Straße von Bahnbrücke bis Mecklenburger Straße (Maßnahmenbereich Nr. 5)
- Duisburger Straße von Concordiastraße bis Buschhausener Straße (Maßnahmenbereich Nr. 9)
- Wilmsstraße von Bahnbrücke bis Wunderstraße (Maßnahmenbereich Nr. 10)
- Hermann-Albertz-Straße (West) von Wörthstraße bis Paul-Reusch-Straße (Maßnahmenbereich Nr.30)
- Weierstraße zwischen Bahnbrücke und Weseler Straße (Maßnahmenbereich Nr. 38)
- Nathlandstraße von Falkensteinstraße bis Hausmannsfeld (Maßnahmenbereich Nr. 51)
- Roonstraße/Hermann-Albertz-Straße von Friederich-Karl-Straße bis Bebelstraße (Maßnahmenbereich Nr. 57)
- Hansastraße von Concordiastraße bis Buschhausener Straße (Maßnahmenbereich Nr. 61)
Die im Lärmaktionsplan ermittelte Wirkung der Geschwindigkeitsreduzierung beträgt zwischen 2,3 und 3,3 dB(A) und ist u. a. von der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte im jeweiligen Maßnahmenabschnitt abhängig. Eine Reduzierung von 3 dB(A) entspricht in etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge im jeweiligen Straßenabschnitt.
