Berichtsvorlage - M/17/0584-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zum Schuljahr 2019/2020 wurden die Anspruchsberechtigungen der Bezieher von ermäßigten Schokotickets, unabhängig von den grundsätzlichen Prüfungen im Rahmen der jährlichen An- und Abmeldungen an den Schulen, einer konkreten Überprüfung unterzogen, da aus Sicht der Fachverwaltung eine Vielzahl unstimmiger Einzelfälle Berücksichtigung gefunden haben.

 

Allgemein wird im Rahmen der Anspruchsvoraussetzung, gem. § 97 IV SchulG i.V.m. § 5 Schülerfahrkostenverordnung, zunächst die kürzeste, fußläufige Wegstrecke zwischen Wohnort und nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform geprüft, dabei wird unterschieden nach

 

-          Primarstufe  ab einer Entfernung von 2,0 km

-          Sekundarstufe I ab einer Entfernung von 3,5 km

-          Sekundarstufe II ab einer Entfernung von 5,0 km

 

Daneben sind Ausnahmetatbestände im Sinne bspw. eines „gefährlichen Schulweges“ zu berücksichtigen.

 

Seinerzeit waren 5.220 ermäßigte Schokotickets im Bestand, Korrekturbedarfe wurden in 745 Fällen festgestellt. In 159 Fällen erfolgte eine „Standardabmeldung“ aufgrund der Beendigung der Schullaufbahn sowie in 20 Fällen die Anerkennung eines gefährlichen Schulweges, so dass aufgrund der Distanzüberprüfung in 566 Fällen eine Abmeldung erfolgte.

 

Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion wurde die Thematik zunächst im Schulausschuss am 19.09.2019 und in Ergänzung dazu aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion darüber hinaus auch im Rat der Stadt Oberhausen am 23.09.2019 erörtert. Der Rat der Stadt Oberhausen hat einen Bestandsschutz der in Rede stehenden 566 Einzelfälle bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 beschlossen. Eine Prüfung durch die beteiligten Fachdienststellen wurde zugesichert.

 

Die aufwendige Überprüfung der Distanzen aller Einzelfälle konnte inzwischen beendet werden und ergibt zum Stand Schuljahr 2019/2020 folgendes Bild:

 

-       Korrekturen aufgrund der Distanzberechnungen des Bereichs 5-2/ Vermessung Geoinformation und Kataster:                            56

 

Anspruch auf ein ermäßigtes Schokoticket bleibt bestehen

 

Distanzabweichung zu den maßgeblichen Entfernungsvorgaben (Fallzahlen)

 

-          bis 50 Meter    16

-          51 bis 100 Meter    8

-          101 bis 500 Meter   27

-          ab 500 Meter     5

 

In den vorgenannten Fällen sind 16 Fälle enthalten, die im Nachgang aufgrund von Anschriftenänderungen oder der Kenntnis über eine Ablehnung durch die nächstgelegene Schule der Schulform korrigiert werden mussten.

 

-       zu Recht ergangene Abmeldungen 510

 

Distanzabweichung zu den maßgeblichen Entfernungsvorgaben (Fallzahlen)

-          bis 50 Meter     23

-          51 bis 100 Meter    33

-          101 bis 500 Meter   240

-          ab 500 Meter    214

 

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass 510 Abmeldungen seinerzeit zu Recht ergangen sind. Die in 2019 ausgebliebene Kommunikation mit den betroffenen Erziehungsberechtigten war der wesentliche Kritikpunkt. Eine Abmeldung/Kündigung ausschließlich durch die STOAG ohne weiteren Hinweis auf die Hintergründe wurde der Angelegenheit nicht gerecht und wurde zu Recht in Art und Umfang kritisiert.

 

Gleichwohl muss auch festgestellt werden, dass auf Basis der eingegangenen Anfragen und der erfolgten Erläuterung ein breites Maß an Verständnis vorhanden war.

 

Vor dem Hintergrund des Auslaufens des Bestandsschutzes zum 31.07.2021 wurde eine Aktualisierung/Bereinigung der Gesamtlisten aufgrund von Umzügen oder bereits erfolgten Schulabschlüssen vorgenommen. Dadurch hat sich die Zahl der betroffenen Einzelfälle erheblich reduziert.

 

Zum Schuljahr 2021/2022 sind nunmehr aufgrund der fehlenden Voraussetzungen 294 abzumelden. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend vom Bereich 3-3/Schule entsprechend informiert. Parallel erfolgt die Information an die STOAG. Somit ist sichergestellt, dass es ausreichend Zeit für Eltern und Schüler gegeben wird, um auf die Anpassung zu reagieren.

 

Perspektivisch ist in Abstimmung zwischen dem Bereich 3-3/Schule und der STOAG die Implementierung eines Schülerportals angedacht, um Online-Anmeldungen durch Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Das EDV gestützte Verfahren wurde inzwischen von der STOAG vorgestellt, ein Testsystem wird hierzu noch im 2. Quartal 2021 zur Verfügung stehen. Damit würde ein weiterer Baustein in Richtung Digitalisierung, Entbürokratisierung und Nutzung kontaktloser Wege beschritten werden.

 

Über die Erfahrungen des Testbetriebs wird dem Schulausschuss im 2. Halbjahr 2021 berichtet. Im Zuge der Einführung des Systems werden aufgrund der Verschlankung der Arbeitsabläufe die Verträge zwischen der Stadt Oberhausen und der STOAG in eine weitere Prüfung einbezogen. Unter den bisherigen Rahmenbedingungen und Abläufen ist eine Spitzabrechnung und damit einhergehend eine Loslösung von der Pauschalvergütung zwischen den Vertragspartnern nicht möglich.

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