Beschlussvorlage - B/17/0565-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:

 

  1. Die Auflösung des Teilstandortes „Nierfeldweg“ Nierfeldweg 1a-c, 46047 Oberhausen, der Schule „Käthe-Kollwitz-Berufskolleg“, Richard-Wagner-Allee 40, 46117 Oberhausen (Schulnummer 172 741) zum Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 (01.02.2022).

 

  1. Den Umzug der bisher am Teilstandort „Nierfeldweg“ ansässigen Bildungsgänge und Verwaltungseinheiten in den Neubau der Schule Käthe-Kollwitz-Berufskolleg (Schulnummer 172741) am Standort „Richard-Wagner-Alle“ (Adresse: Richard-Wagner-Allee 40, 46117 Oberhausen) zum Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 (01.02.2022)

 

Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden demnach ab dem 01.02.2022 am dann alleinigen Standort des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs in 46117 Oberhausen, Richard-Wagner-Allee 40, weiterbeschult.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/3396-01: „Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zur Auflösung der Dependance Nierenfeld““

 

Drucksache-Nr. B/16/1642-01:  „Bildungsplan 2016-2020“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangslage

 

Am 19.03.2018 beschloss der Rat der Stadt Oberhausen die Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Richard-Wagner-Allee 40, 46117 Oberhausen sowie die Auflösung der Dependance Nierfeldweg des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs und deren Umzug zum Hauptstandort an der Richard-Wagner-Alle (vgl. Drucksache B/16/3396-01).

 

Folgende Problemstellungen lösten die damaligen Überlegungen aus:

  • Sanierungsbedarfe am Standort Nierfeldweg (Wassereinbrüche, Feuchtigkeit im Verwaltungsbereich)
  • Entfernung zwischen Haupt- und Teilstandort und daraus resultierender Pendelaufwand (ca. eine Unterrichtsstunde je Strecke)

 

Angeführt wurden zudem folgende pädagogische und schulorganisatorische Begründungen für eine Zusammenführung der Standorte an einem Ort:

  • Verbesserung von Kommunikation und Information (Abbau von Kontaktschwellen zwischen SchülerInnen und Lehrkräften sowie innerhalb des Kollegiums, Effektivere Gestaltung der Organisationsprozesse)
  • Reduzierung von Unterrichtsausfall durch Wegfall von Fahrzeiten für Lehrkräfte
  • Zentralisierung von Fachräumen an einem Standort (effektivere Modernisierung der Ausstattung sowie optimierte Nutzungseffektivität)

 

Drei Alternativen wurden von der Verwaltung erwogen:

  • Umzug zur Hauptschule Eisenheim
  • Zusammenlegung am Hauptstandort
  • Beibehaltung der Situation

 

Der Umzug des Teilstandortes Nierfeldweg zum Standort der ehemaligen Hauptschule Eisenheim hätte aufgrund der geografischen Nähe zumindest eine Verbesserung der Pendelsituation bewirkt, wurde aber aufgrund der Nutzung des Gebäudes für eine vierzügige Grundschule verworfen. Die weiteren Abwägungen hinsichtlich der bautechnischen Umsetzbarkeit, der pädagogisch-schulorganisatorischen Konsequenzen sowie der Finanzierungsbedarfe seitens der Verwaltung führten zum Vorschlag, die Dependance Nierfeldweg aufzugeben, einen Neubau am Hauptstandort zu errichten und in der Folge die Schule nur noch an einem Standort zu führen.

 

Der Verwaltungsvorschlag wurde von den zuständigen Ausschüssen positiv vorberaten und vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen.

 

  1. Stand der Umsetzung

 

Nach Informationen des Immobilienmanagements der SBO ist vorgesehen, dass der Neubau an der Richard-Wagner-Allee im Herbst des Jahres 2021 fertiggestellt sein wird. Da die Schulleitung allerdings aus organisatorischen Gründen den Umzug nur zum Schuljahreswechsel oder zum Halbjahr vornehmen möchte, ist dieser für den Februar des Jahres 2022 anvisiert.

 

Die Schulkonferenz des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs hat im November des Jahres 2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Schulkonferenz stimmt der Schließung der Dependance Nierfeldweg 1a-c, 46047 Oberhausen nach Fertigstellung des Neubaus auf dem Gelände des Hauptgebäudes zu.“

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.

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