Antragsvorlage - A/17/0542-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschlußvorschlag

 

Der Rat der Stadt bzw. der Haupt- und Finanzausschuß möge beschließen,

 

  1. Einen Solidaritätsfonds einzurichten, der sich aus Einnahmen aus Bußgeldern zusammensetzt, die die Stadt Oberhausen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten durch Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung im Jahr 2020 eingenommen hat, im Jahr 2021 und folgende voraussichtlich noch einnehmen wird und sich an Gewerbetreibende mit Sitz in Oberhausen richtet;
  2. Kriterien zu formulieren, in welchem Umfang und an welche konkrete Zielgruppe Hilfszahlungen aus dem Solidaritätsfonds zu entrichten sind; und
  3. Ein Vergabeverfahren einzuleiten, im Rahmen dessen sich Oberhausener Gewerbetreibende für Hilfszahlungen bewerben können.

 

 

Begründung

 

Die Stadt Bonn geht mit Solidaritätsfonds ähnliche Wege, die sich ebenfalls aus der Einspeisung von Corona-Bußgeldern finanzieren. Der hier zu beschließende Solidaritätsfonds soll sich primär an lokale Dienstleister und kleine Unternehmen richten.

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