Beschlussvorlage - B/17/0511-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt gemäß § 60 (3) S. 2 GO NW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 01.03./02.03.2021 (Drucksache Nr. B/17/0459-01) gemäß § 60 (3) S. 1 GO NW getroffene Entscheidung:

 

Der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Frau Sonja Bongers stimmen gemäß § 60 Abs. 3 GO NRW, da es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 wie folgt zu:

 

a)                                                                                                                                                                                                                         konsumtiv (nur überplanmäßige Aufwendungen)

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

330003010100

 

Grundschulen

 

521160

Aufwendungen für

HOAI

 

865.010,-

 

330003010400

 

Gymnasien

 

521150

Aufwendungen für

Sanierung v. Gebäuden etc.

 

19.020,-

 

510009020173

Europakino

Brückenschlag

 

521163

Aufwendungen für HOAI

nicht förderfähig

 

81.010,-

 

870001130101

 

Bebaute Grundstücke

 

521160

Aufwendungen für

HOAI

 

961.480,-

 

Summe 1.926.520,-

 

 

Deckungsvorschlag zu a):

 

Auftrag

Bezeichnung

Kostenart

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

510009020167 u. a.

 

Gartendom u. a.

 

531800

Aufwendungen f. Zuschüsse

an übrige Bereiche

 

884.030,-

 

950015041900 u. a.

 

Beteiligungen u. a.

 

531500

Aufwendungen f. Zuschüsse

an verb. Unternehmen etc.

 

1.042.490,-

 

Summe 1.926.520,-

 

b)                                                                                                                                                                                                                         investiv (außerplanmäßige Auszahlungen)

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

870001130100200

 

Zinkweisgebäude

 

785110

 

AiB Hochbau OGM

 

106.370,-

 

870001130102030

KIF Rathaus

Osterfeld

 

785120

.AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

33.070,-

 

870001130102080

 

KIF Danziger Straße

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

37.430,-

 

870001130102100

 

KIF Kulturvilla

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

7.340,-

 

310003010600101

KIF Gesamtschule

Osterfeld

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

97.660,-

 

330003010000006

Schulvernetzung/

Digitalisierung

 

783100

Auszahlungen für

Sachanlagen >800 EUR

 

84.890,-

 

330003010000103

GS 2020 Heinrich-

Heine-Gymnasium

 

783900

Auszahlungen für Investi-tionsmaßnahme GS 2020

 

48.050,-

         

880004030400000

Stadtarchiv

785110

AiB Hochbau OGM

13.530,-

 

310006010100010

KIF KTE Stadtmitte

Friedenstraße

 

785201

AiB Tiefbaumaßnahmen

Ingenieurleistungen

 

38.970,-

 

310006010100120

 

KTE Biefang

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

61.640,-

 

310006010109000

 

KTE Gebäude

 

785110

 

AiB Hochbau OGM

 

20.650,-

 

251008010300720

 

Sportanlage Kuhle

 

785210

 

AiB Tiefbau OGM

 

62.060,-

 

252008010300600

KIF Sportanlage

Erlenstraße

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

37.250,-

 

253008010300900

Sportanlage Hans-

Wagner-Weg

 

785200

 

AiB Tiefbaumaßnahmen

 

13.050,-

 

241013060190001

 

Westfriedhof

 

785100

 

AiB Hochbaumaßnahmen

 

156.700,-

 

Summe 818.660,-

 

 

 

c)                                                                                                                                                                                                                         investiv (überplanmäßige Auszahlungen)

 

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

870001130101000

 

Bebaute Grundstücke

 

785110

 

AiB Hochbau OGM

 

68.220,-

 

330003010000104

 

Robert-Koch-Schule

 

785200

.

AiB Tiefbaumaßnahmen

 

4.120,-

 

330003010000108

GS 2020 Umbau

Mensen

 

783900

Auszahlungen für Investi-tionsmaßnahme GS 2020

 

158.560,-

 

330003010100504

 

KIF II Postwegschule

 

785120

AiB Hochbau

Ingenieurleistungen OGM

 

80,-

 

251008010300810

 

Open Airea

 

785110

 

AiB Hochbau OGM

 

105.130,-

 

Summe    336.110,-

 

 

Gesamtsumme b) und c) 1.154.770,-

 

 

Deckungsvorschlag zu b) und c):

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

330003010000110

 

GS 2020 NW-Räume

 

783900

Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen

GS 2020

 

1.146.050,-

 

310006010290400

 

Spielplätze/Geräte

 

785110

 

 

AiB Hochbau OGM

 

8.720,-

 

Summe 1.154.770,-

 

 

Oberhausen, ………………… Oberhausen, ……………………….

 

 

………………………………… ……………………………………….

Oberbürgermeister Ratsmitglied

 

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Konsequenzen

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]   s. Beschlussvorschlag

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Beratungen zur Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in den zum 01.01.2021 gegründeten Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen hat der Rat der Stadt am 22.06.2020 mit Drucksache B/16/5746-01 unter Beschlusspunkt 6B beschlossen, dass die von der Aufgabenübertragung betroffenen Leistungsbeziehungen zwischen Stadt und OGM mit Ablauf des 31.12.2020 einvernehmlich aufzuheben sind.

Hiervon betroffen sind auch die von Stadt an OGM beauftragten Baumaßnahmen, sofern diese zum vorgenannten Stichtag nicht abgeschlossen waren. Zur Aufhebung der Leistungsbeziehungen ist daher am 21./22.12.2020 nach vorheriger Beratung der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH eine Vereinbarung über die Beendigung des Vertrages über das Immobilien-/Flächenmanagement der Stadt Oberhausen vom 07./14.11.2013 abgeschlossen worden; diese sieht vor, dass für alle zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Teilleistungen Schlussrechnungen zu erstellen sind, welche der Stadt nunmehr vorliegen und im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 zu verbuchen sind.

Hierbei zeigt sich, dass bei einigen Maßnahmen Beträge zu verbuchen sind, denen finanzstellenspezifisch kein ausreichendes Budget gegenübersteht, so dass nunmehr die im Beschlussvorschlag aufgeführten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 notwendig werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass diese überplanmäßigen/außerplanmäßigen Mehrbedarfe finanziell vollständig durch die Einsparungen bei den weiteren aufgeführten Maßnahmenbudgets abgedeckt sind und es sich somit lediglich um die formale Umsetzung der Budgetverschiebungen handelt.

 

 

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