Beschlussvorlage - B/17/0524-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung am Förderaufruf "Modellprojekte Smart Cities"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.03.2021
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zur Kenntnis, dass die Stadt Oberhausen gemeinsamen mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH, städtischen Töchtern und einem breiten Netzwerk der Stadtgesellschaft sich im Rahmen des 3. Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um die Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart City-Strategie bewirbt.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidung:
- Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.
- Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Falle einer Förderung des Antrages der Stadt Oberhausen durch das BMI,
- als „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung gemeinsam mit allen Stakeholdern und Anspruchsgruppen der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren integrativ zu diskutieren und zu gestalten;
- einen strategischen Ansatz im Sinne der „Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung“ zu entwickeln und zu verfolgen;
- die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten;
- den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten für die Erarbeitung (Phase A: ein Jahr) und Umsetzung (Phase B: max. 4 Jahre) der integrierten Smart City Strategie ab dem Haushaltsjahr 2022 (bis max. 2026) zur Verfügung zu stellen; Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 ergeben sich keine;
- und sich am modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen.
Konsequenzen
Bezug
„Smart City Strategie“ (B/16/5569-01)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [x]
b) Sonstige
Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Oberhausen erhält aufgrund der Haushaltsnotlage bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gefördert. Den Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent stellt die Stadt Oberhausen im Falle einer Förderung in Höhe von maximal 1,75 Millionen Euro für die Phasen A und B (insg. fünf Jahre) zur Verfügung und wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2022 ff berücksichtigt. Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2021 ergeben sich keine.
Die konkreten Folgen auf die Ergebnisrechnung der Stadt Oberhausen werden für den Fall einer Bewilligung der beantragten Fördermittel gesondert dem Rat der Stadt vorgelegt.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen ist mit ihrer Bewerbung für Fördermittel im Rahmen des 2. Aufrufs „Modellprojekt Smart Cities“ im letzten Jahr nicht berücksichtigt worden. Ergebnisse des Prozesses und Erfahrungen sind bewertet worden und in die erneute Antragstellung geflossen. Das Motto des aktuellen Förderaufrufs lautet „Gemeinsam aus der Krise – Raum für Zukunft“.
Die Corona-Pandemie hat verstärkt gezeigt, wie wichtig es ist, integrierte Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales) und den neuen Chancen der Digitalisierung zu verbinden. Die ohnehin großen Herausforderungen des Strukturwandels werden durch die negativen Folgen der Digitalisierung, aber erst recht die Pandemie potenziert. Davon sind nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern vor allem Fragen der Lebensqualität, Governance oder der sich verstärkenden sozialen Spaltung tangiert. Hier setzt der Antrag der Stadt Oberhausen mit smarten Lösungen an.
Als Fördervoraussetzung für die Antragstellung fordert das Ministerium einen „Ratsbeschluss“ über die Beteiligung am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“.
Das Förderprogramm: Modellprojekt Smart Cities
Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure wird in Form der Absichtserklärung vereinbart. Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase A (ein Jahr für die Erarbeitung einer integrierten Smart City-Strategie) und Phase B (max. 4 Jahre für die Umsetzung der erarbeiteten Strategie). Über die zu fördernden Modellprojekte entscheidet eine Jury des BMI im September 2021.
Die Planungen sehen für die Strategiephase A max. 2,5 Millionen Euro sowie für die Umsetzungsphase B max. 15 Millionen Euro für Oberhausen vor.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Absicherung der maximalen Summe von 1,75 Millionen Euro, um die finale Planung nicht bis zum Abschluss der Kalkulation einzuschränken. Es handelt sich nämlich um ein zweistufiges Verfahren:
I) Förderantrag mit Finanzrahmen
Hier soll der Finanzaufwand grob geschätzt werden.
Nach der Auswahl finden
II) Gespräch mit dem Fördergeber zur Konkretisierung des Finanzplans statt.
Hintergrund und Basis: Smart City Charta des Bundes
Basis für die Strategieentwicklung ist die Smart City Charta des Bundes (2017). Darin sind folgende Leitlinien formuliert:
- DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT ZIELE, STRATEGIEN UND STRUKTUREN
- DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG
- DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT INFRASTRUKTUREN, DATEN UND DIENSTLEISTUNGEN
- DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT RESSOURCEN, KOMPETENZEN UND KOOPERATIONEN
Ziel ist die intelligente und zukunftsorientierte Stadt mit folgenden Eigenschaften:
- lebenswert und liebenswert – sie stellt die Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt des Handelns und unterstützt im Sinne des Allgemeinwohls lokale Initiativen, Eigenart, Kreativität und Selbstorganisation.
- vielfältig und offen – sie nutzt Digitalisierung, um Integrationskräfte zu stärken und demographische Herausforderungen sowie soziale und ökonomische Ungleichgewichte und Ausgrenzung auszugleichen und demokratische Strukturen und Prozesse zu sichern.
- partizipativ und inklusiv – sie verwirklicht integrative Konzepte zur umfassenden und selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und macht ihnen barrierefreie digitale und analoge Angebote.
- klimaneutral und ressourceneffizient – sie fördert umweltfreundliche Mobilitäts-, Energie-, Wärme-, Wasser-, Abwasser- und Abfallkonzepte und trägt zu einer CO2-neutralen, grünen und gesunden Kommune bei.
- wettbewerbsfähig und florierend – sie setzt Digitalisierung gezielt ein, um die lokale Wirtschaft und neue Wertschöpfungsprozesse zu stärken und stellt passende Infrastrukturangebote zur Verfügung.
- aufgeschlossen und innovativ – sie entwickelt Lösungen zur Sicherung kommunaler Aufgaben, reagiert schnell auf Veränderungsprozesse und erarbeitet in Co-Produktion innovative, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort.
- responsiv und sensitiv – sie nutzt Sensorik, Datengewinnung und -verarbeitung, neue Formen der Interaktion und des Lernens zur stetigen Verbesserung kommunaler Prozesse und Dienstleistungen.
- sicher und raumgebend – sie gibt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern sichere private, öffentliche und digitale Räume, in denen sie sich bewegen und verwirklichen können, ohne Freiheitsrechte durch Überwachung zu verletzen.
Auf Basis dieses Leitbilds formuliert die Smart City Charta folgende Handlungsempfehlungen:
- Smart-City-Strategien aufsetzen und gesellschaftliche Debatte dazu führen
- Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen
- Bedarfs-, Risiko- und Wirkungsanalysen durchführen
- Möglichkeiten für Co-Creation in der Stadtentwicklung ausbauen, lokale Wirtschaft und Quartiere stärken
- Geeigneten regulatorischen Rahmen schaffen
- Smart-City-Lösungen pilotieren
- Freie Nutzung von Daten (Open Data) abwägen und weitgehend ermöglichen
- Aktivitäten zur digitalen Transformation als Qualitätsmerkmal kommunizieren
- Bedarfsgerechte Finanzierung zur Gestaltung der digitalen Transformation sicherstellen
- Technisch notwendige Standardisierung vorantreiben und Nutzer enger einbinden
- Räumliche und Sektor übergreifende Auswirkungen begleiten
- Erfahrungsaustausch und Kooperationen zwischen Kommunen sowie Kompetenzaufbau fördern.
