Beschlussvorlage - B/17/0521-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit sofortiger Wirkung

Herrn Beigeordneten Michael Jehn

 

als Vertreter der Stadt Oberhausen in die Gesellschafterversammlung der Partnerschaft Deutschland.

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Konsequenzen

Bezug

 

  • Drucksache Nr. B/16/4167-01 vom 17.12.2018 (Beteiligung an der Gesellschaft Partnerschaft Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Stadt Oberhausen ist Gesellschafterin von Partnerschaft Deutschland PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Sie hält 15 Geschäftsanteile von 10.020 Geschäftsanteilen der Gesellschaft.

Bei unmittelbaren Beteiligungen vertritt gemäß § 113 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine vom Rat der Stadt bestellte Person die Stadt in der Gesellschafterversammlung.

Sofern eine Person in die Gesellschafterversammlung zu entsenden ist, erfolgt die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Gewählt ist gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GO NRW die vorgeschlagene Person, auf welche die Mehrheit der gültigen Stimmen entfällt.

Die Gesellschafterversammlung der Partnerschaft Deutschland ist nach dem Gesellschaftsvertrag  insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns,
  2. Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates,
  3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung,
  4. Auswahl und Bestellung der Abschlussprüferin bzw. des Abschlussprüfer
  5. Entscheidung über Satzungsänderungen.

Die Gesellschafter können eine Kontrollfunktion über die Wahrnehmung von Antrags- und Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung sowie bei der Auswahlentscheidung zum Vorschlag für die Mitglieder des Aufsichtsrates ausüben. Die Gesellschafterversammlung kann zudem gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung von Partnerschaften Deutschland Weisungen an Aufsichtsrat und Geschäftsführung erteilen. Ferner stehen dem Gesellschafter unter Beachtung der Regelungen der Gesellschaftervereinbarung Auskunfts- und Informationsrechte eines Gesellschafters nach dem GmbHG zu.

Die nächste Gesellschafterversammlung der Partnerschaft Deutschland findet am 27.04.2021 statt.

 

Kurzfassung

 

- entfällt -

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