Beschlussvorlage - B/17/0498-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.)      Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadtgemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen hinsichtlich dieser Drucksache auf die Vorberatung durch den Schulausschuss.

 

2.)      Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Produktbereich 03- Schulträgeraufgaben im Zuge des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung wie folgt zu:

 

Außenanlagen

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) :   416.500 EUR

zu beantragende Zuwendung:     354.025 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:        62.475 EUR

 

Mittel für diese Maßnahmen stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010004000 Schulhöfe/Geräte, Finanzpositionen 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 1.000.000 EUR und 785120 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen in Höhe von insgesamt 148.500 EUR zur Verfügung.

 

Bei Bewilligung der Fördermittel würden diese außerplanmäßig vereinnahmt und somit den Investitionshaushalt entlasten.

 

CO2-Melder

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) :   70.500 EUR

zu beantragende Zuwendung:     60.000 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:       10.500 EUR

 

Mittel für diese Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter dem Auftrag 330003010100 Grundschulen, Sachkonto 543188 Beschaffungswesen Fremdleistungen veranschlagten Budget in Höhe von 829.230 EUR zur Verfügung.

 

Papier- und Seifenspender 111.040 EUR

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) :   111.040 EUR

zu beantragende Zuwendung:     94.384 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:       16.656 EUR

 

Mittel für diese Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter dem Auftrag 330003010100 Grundschulen, Sachkonto 543188 Fremdleistungen Beschaffungswesen veranschlagten Budget in Höhe von 829.230 EUR zur Verfügung.

 

Baumaßnahmen

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung):    1.295.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     1.100.750 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:         194.250 EUR

  

  1. Schule am Froschenteich – Dep. Havensteinschule

 

Gesamtauszahlungsvolumen (Kostenschätzung):  300.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     255.000 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:        45.000 EUR

 

Mittel für diese bereits in der Haushaltsplanung 2021 im Vorgriff auf das OGS-Programm geplante Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100519 Havensteinschule, Finanzposition 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen nur in Höhe von insgesamt 150.000 EUR zur Verfügung. Seinerzeit wurde irrtümlich von einer 90 %-igen Förderung und einer Kostenschätzung in Höhe von 150.000 EUR ausgegangen.

 

Eine Refinanzierung ist bei selbiger Finanzstelle bei Finanzposition 681100 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 135.000 EUR veranschlagt, diese basiert auf den zu gering ausgewiesenen Baukosten aus besagter 90 %-iger Förderung.

Somit ist hier eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 EUR bezüglich der Baukosten erforderlich und unabweisbar.

 

  1. Bismarckschule

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung):    550.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     467.500 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:         82.500 EUR

 

Mittel für diese bereits in der Haushaltsplanung 2021 mit Förderung über KIF-II geplante Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100516 Bismarckschule, Finanzpositionen 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 500.000 EUR und 785101 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen zur Verfügung.

 

Eine Refinanzierung ist bei selbiger Finanzstelle bei Finanzposition 681003 Investitionszuweisungen vom Bund - KIF in Höhe von 450.000 EUR veranschlagt.

 

Somit ist hier eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 50.000 EUR bezüglich der Baukosten erforderlich und unabweisbar.

 

  1. Schule am Froschenteich (Umbau ehemalige Hausmeisterwohnung)

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung):    130.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     110.500 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:         19.500 EUR

 

Mittel für die bereits in der Haushaltsplanung 2021 ohne Förderung geplante Gesamtmaßnahme stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100005  Erweiterung Schule am Froschenteich, Finanzpositionen 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 1.400.000 EUR und 785101 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen in Höhe von 566.000 EUR zur Verfügung. Die Teilmaßnahme „Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung“ ist im Budget  der Gesamtmaßnahme enthalten.

 

Bei Bewilligung der Zuwendung würde diese außerplanmäßig vereinnahmt und somit den Investitionshaushalt entlasten.

 

  1. Alsfeldschule (Umbau ehemalige Hausmeisterwohnung)

 

Kostenschätzung:      130.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     110.500 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:        19.500 EUR

 

Mittel für die bereits in der Haushaltsplanung 2021 ohne Förderung geplante Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100514  Alsfeldschule, Finanzposition 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 130.000 EUR zur Verfügung.

 

Bei Bewilligung der Zuwendung würde diese außerplanmäßig vereinnahmt und somit den Investitionshaushalt entlasten.

 

  1. Schwarze-Heide-Schule (Planung eines Anbaus)

 

Gesamtplanungskosten (förderfähige Kosten):   85.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:     72.250 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:       12.750 EUR

 

Mittel für die bereits in der Haushaltsplanung 2021 ohne Förderung geplante Maßnahme (nur nichtförderfähige Planungskosten bezüglich KIF-II) stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100510  KIF II Schwarze-Heide-Schule, Finanzposition 785120 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.

 

Bei Bewilligung der Zuwendung würde diese außerplanmäßig vereinnahmt und somit den Investitionshaushalt entlasten.

 

  1. Erich-Kästner-Schule

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung):   100.000 EUR

zu beantragende Zuwendung:      85.000 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:        15.000 EUR

 

Mittel für diese bereits in der Haushaltsplanung 2021 ohne Förderung geplante Maßnahme stehen im Haushalt 2021 unter der Finanzstelle 330003010100517 Erich-Kästner-Schule, Finanzposition 785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen nur in Höhe von insgesamt 60.000 EUR zur Verfügung.

 

Somit ist hier eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000 EUR bezüglich der Baukosten erforderlich und unabweisbar.

 

Bei Bewilligung der Zuwendung würde diese außerplanmäßig vereinnahmt und somit den Investitionshaushalt noch um 45.000 EUR entlasten.

 

Ausstattung mit Spielgeräten OGS

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) :   77.500 EUR

zu beantragende Zuwendung:     65.875 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:       11.625 EUR

 

Mittel für diese Maßnahme stehen - abhängig von den einzelnen Aufwandssummen – im Haushalt 2021 unter dem Auftrag 330003010100 Grundschulen, Sachkonto 543188 Fremdleistungen Beschaffungswesen veranschlagten Budget in Höhe von 829.230 EUR und 527198 Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände in Höhe von 252.270 EUR zur Verfügung.

 

Mobiliar (Mensen / Anbauten OGS) 444.170 EUR

 

Gesamtbaukosten (Kostenschätzung) :   444.170 EUR

zu beantragende Zuwendung:     377.400 EUR (85%-Förderung)

Eigenanteil:        66.700 EUR

 

Mittel für diese Maßnahme stehen - abhängig von den einzelnen Aufwandssummen – im Haushalt 2021 unter dem Auftrag 330003010100 Grundschulen, Sachkonto 543188 Fremdleistungen Beschaffungswesen veranschlagten Budget in Höhe von 829.230 EUR und 527198 Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände in Höhe von 252.270 EUR zur Verfügung.

 

 

3.)    Der Rat der Stadt stimmt den hierzu notwendigen und unabweisbaren überplanmäßigen Mittelbereitstellungen im investiven Haushalt im Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben wie folgt zu:

a)

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

330003010100005

Erweiterung Schule am Froschenteich

 

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

150.000,-

 

Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit um 30.000 EUR sowie überplanmäßige Einzahlungen bei selbiger Finanzstelle unter Finanzposition 681100 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 120.000 EUR.

 

b)

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

330003010100516

 

Bismarckschule

 

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

50.000,-

 

Deckungsvorschlag: Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit um 32.500 EUR sowie außerplanmäßige Einzahlungen bei selbiger Finanzstelle unter Finanzposition 681100 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 467.500 EUR (450.000 EUR waren über KIF-II geplant und werden nicht kassenwirksam. Die tatsächliche, erhöhte Förderung beträgt somit 17.500 EUR).

 

c)

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag (EUR)

 

330003010100517

 

Erich-Kästner-Schule

 

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

40.000,-

 

Deckungsvorschlag: Außerplanmäßige Einzahlungen bei selbiger Finanzstelle unter Finanzposition 681100 Investitionszuweisungen vom Land in Höhe von 40.000 EUR.

 

Insgesamt würde sich bei Bewilligung aller beantragten investiven Zuwendungen eine Entlastung des Investitionshaushalts um 275.750 EUR im Haushaltsjahr 2021 ergeben.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung der Investitionen von Gemeinden in die Kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote vor Ort.

 

Förderfähig sind gemäß § 2 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarungen:

 

• Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung). Dazu zählen alle Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

 

• Baumaßnahmen: Umwandlung und Nutzungsänderung, Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen sowie den Erwerb von Gebäuden. Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehenden Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden.

 

• Ausstattungsinvestitionen

- Küchen- und Sanitärbereich

- Spiel- und Sportgeräte

- Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen

- Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienebedingungen 33

 

Die Zuwendungen aus diesem Förderprogramm betragen für die Stadt Oberhausen 2.052.500.00 Euro, das entspricht 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgabe. Die Stadt Oberhausen muss einen Eigenanteil in Höhe von 15%, 362.276 EUR leisten. Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt somit 2.414.710 EUR.

 

Fördervoraussetzungen sind, dass Maßnahmen bis zum 30.06.2021 begonnen werden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.

 

Auf der Grundlage dieser Förderrichtlinien und dem engen Zeitraum der Umsetzungsmöglichkeit von Maßnahmen schlagen der Qualitätszirkel des Offenen Ganztags, die Fachverwaltung und die Servicebetriebe Oberhausen die folgenden Maßnahmen (vgl. Gesamtübersicht) zur Umsetzung vor:

 

-          Außenanlagen       416.500 EUR (Anlage 1)

 

Bei der Wahl der Standorte wurde neben der zwingenden Notwendigkeit der Beschaffung eines neuen Spielgerätes auch der Sozialindex der Schulstandorte berücksichtigt.

 

-          CO2-Melder (aus 2020)      70.500 EUR (Anlage 2)

 

Gemäß den Vorgaben des RKI / des Umweltbundesamtes ist ein geeignetes Mittel zum Schutz vor Covid-19 Lüften in 20-Minuten Intervallen.

 

Zur Orientierung für die an den Schulen eingesetzten Lehrer*innen wurden in 2020/2021 sog. CO2-Melder für sämtliche Klassenräume / Betreuungsräume angeschafft.

 

-          Papier- und Seifenspender     111.040 EUR (Anlage 3)

 

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde, auf Basis der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie der Vorgaben durch das Land NRW, die Klassenräume sämtlicher Oberhausener Schulen bereits im März 2020 mit Seifen (Eimalspender) und Papierhandtüchern ausgestattet. Diese werden in den Klassenräumen an den jeweiligen Tafelschwammbecken ausgelegt/abgestellt.

 

Durch die Aufbewahrungsart werden vielfach die Papierhandtücher in zu großen Gebinden gegriffen, was u.a. zu einem erhöhten Abfallaufkommen.

 

Aus hygienischer Sicht ist eine Abkehr vom reinen Auslegen der Papierhandtücher an den Waschbecken erforderlich und ergänzend dazu aus ökologischer Sicht die Nutzung von Einmalseifenspendern nicht weiter zu befürworten, so dass die Installation von Papierhandtuchspendern und Seifenspendern in den Klassenräumen erfolgen sollte.

 

-          Baumaßnahmen            1.295.000 EUR (Anlage 4)

 

-          Ausstattung mit Spielgeräten OGS       77.500 EUR

 

Zur Qualitätssteigerung im offenen Ganztag, wurden sämtliche Standorte gebeten eine Rückmeldung über den Bedarf an Spielgeräten zu melden. Darunter fallen Beschaffungsvorgänge wie z.B. Trikes, Roller, Kicker, Fun-Racer oder Hochräder.

 

-          Mobiliar (Mensen / Anbauten OGS)    444.170 EUR (Anlage 5)

 

Bei der Auswahl der auszustattenden Räumlichkeiten wurden die in 2021 umzusetzenden Baumaßnahmen in Bezug auf den OGS bzw. Änderungen in der Folgenutzung berücksichtigt, bspw. die Umwandlung von ehemaligen Hausmeisterwohnungen.

Für die Ausstattung wurden Musterräume für den OGS / Mensen entwickelt, die u.a. multifunktionale Stühle und Tische sowie Schränke, aber Winkelsitzmodule und Polstermatten berücksichtig

 

Gesamtsumme Förderprogramm (investiv/konsumtiv): 2.414.710 EUR

 

Die Förderfähigkeit der vorgenannten Maßnahmen wurde von der Bezirksregierung bestätigt.

Je Maßnahme ist für jeden Schulstandort ein Antrag zu stellen, Mittelverschiebungen zwischen den einzelnen Förderanträgen sind nicht möglich. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist vom Ministerium bisher nicht in Aussicht gestellt worden.

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Anlagen

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