Antragsvorlage - A/17/0522-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die Grünen gemäß § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Ausbau von Solarenergie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Stefanie Schadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.03.2021
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.03.2021
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●
Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt für den Ausbau von Solarenergie ein. Daher werden folgende Maßnahmen ergriffen:
1. Es wird eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen eingeführt. Diese soll umgesetzt werden, mittels entsprechender Vorgaben in Bebauungsplänen für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden und durch städtebauliche Verträge auch bei genehmigungspflichtigen Umbauten. Zu den Einzelheiten der Regelung (z.B. Mindestanteil der Solarnutzung an der gesamten Dachfläche, Vorgaben für eine optimierte Dachausrichtung oder welche Umbauten die Pflicht auslösen) und begleitenden Informationen (z.B. Beratung der Bauherr*innen) erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag und legt ihn dem Rat der Stadt bis Ende des dritten Quartals zur Beschlussfassung vor.
2. Außerdem verpflichtet sich die Stadt Oberhausen, eigene Neu- und Bestandsbauten mit Solaranlagen auszustatten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des dritten Quartals Pläne vorzulegen, wie und bis wann (ggf. in Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen) die vorhandenen kommunalen Bauten entsprechend ausgestattet werden können.
Sachverhalt
Begründung
Die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, lassen sich nicht allein auf Ebene der Nationalstaaten erreichen. Alle privaten und öffentlichen Akteure müssen dafür ihre Anstrengungen intensivieren. Ob Klimaschutz gelingt, entscheidet sich zu einem großen Teil auch auf der kommunalen Ebene. Daher sind gerade auch die Kommunen gefragt, ihre Klimaschutzaktivitäten vor Ort zu verstärken und wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Potenziale zur Nutzung Erneuerbarer Energien bestmöglich auszuschöpfen. Laut amtlichem Solarkataster könnten allein auf den Dächern in Nordrhein-Westfalen 68 Terrawattstunden Strom im Jahr erzeugt werden. Das wäre fast die Hälfte des landesweiten Strombedarfs, gedeckt allein über Photovoltaik auf Dächern. Doch dieses Potenzial wird bisher zu wenig genutzt: Tatsächlich wurden im Jahr 2019 nur 4,5 Terrawatt Sonnenstrom erzeugt - magere 6,6 Prozent des vorhandenen Potenzials.
Durch eine Einführung von Solarvorgaben durch Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge, könnte die Stadt Oberhausen einen großen Beitrag leisten.
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) BauGB können in Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen „bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden müssen“.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Kommunen, in vertraglichen Regelungen mit Bauherren eine Solarpflicht zu vereinbaren, die sich auch auf Bestandsgebäude beziehen kann. Auch städtebauliche Verträge müssen angemessen und verhältnismäßig sein.
Die Stadt Oberhausen sollte zudem mit gutem Vorbild vorangehen und eine Selbstverpflichtung für die Nutzung von Solarenergie für die eigenen Neubauten und die von Tochtergesellschaften eingehen. Für die kommunalen Bestandsgebäude sollte die Verwaltung eine Planung ausarbeiten, wie diese möglichst schnell mit Solaranlagen ausgestattet werden können, z.B. im Zuge anstehender Sanierungen.
Mit der Einführung von Solarvorgaben könnte die Stadt Oberhausen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der globalen Klimakrise, zur Erreichung landesweiter Ausbauziele, zur Nutzung Erneuerbarer Energien und bundesweiter Ziele für die Umsetzung der Energiewende leisten.
