Antragsvorlage - A/17/0504-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: „Sachstandsbericht zur mangelhaften Räumung der Geh- und Fahrradwege sowie Straßen von Schnee und Eis während der Frostperiode vom 7. bis 14. Februar“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Verantwortung:
- S. Bongers , M. Flore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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18.03.2021
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Sachverhalt
Begründung
Die während und nach der letzten Schnee- und Kältewelle verständlicherweise sehr emotional geführte Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen der Schnee- und Eisräumung in Oberhausen gilt es nun zu versachlichen.
Es ist festzuhalten, dass derlei heftige Schneefälle in unseren Breiten nicht die Regel sind. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass ernstzunehmende Stimmen in der Wissenschaft eine Häufung solcher Schneeereignisse infolge des Klimawandels prognostizieren. Deshalb sollte die Stadt Oberhausen in Zukunft auf derartige Wetterlagen besser vor bereitet sein.
Dass der Individualverkehr ebenso wie der öffentliche Personennahverkehr, der Güterverkehr und sogar der Notfallverkehr fast vollständig zusammenbrechen, darf in einer dichtbesiedelten Industrie- und Logistik-Region nicht zur Regel werden.
Die Kälteperiode Mitte Februar hat mit Eis und Schnee für erhebliche Behinderungen auf Oberhausens Straßen geführt. Betroffen waren Fußgänger, ÖPNV-Nutzer, Auto- und Radfahrer gleichermaßen. Obwohl Kälte und Schnee bereits Tage vorher genau so angekündigt waren, gelang es nicht, Straßen und Gehwege rechtzeitig von Eis und Schnee zu befreien.
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. War die Stadt Oberhausen/WBO für das vergangene Schneeereignis personell und technisch ausreichend vorbereitet und ausgerüstet?
2. In welchem Umfang sind die Bürgersteige/Fußgängerwege vor den städtischen Gebäuden verkehrssicher gemacht worden?
3. Welcher städtische Betrieb ist für die Schneebeseitigung auf den Bürgersteigen/Fußgängerwegen an den städtischen Gebäuden zuständig?
4. Auf welchen Straßen im Stadtgebiet findet keine Straßenreinigung/Schneeräumung mit Gebührenberechnung statt?
5. Welche Erkenntnisse und Schlüsse sind aus den Erfahrungen des vergangenen Schneeereignisses zu ziehen?
6. Sind die sich aus einer Analyse des Schneeereignisses ergebenden Notwendigkeiten in personeller und/oder technischer Hinsicht aus dem bestehenden Finanzansatz im Posten Straßenreinigung der Gebührensatzung finanzierbar?
7. Ist aufgrund der von vielen Bürgerinnen und Bürgern und auch vom Oberbürgermeister als nicht zufriedenstellend empfundenen Schneeräumung beim vergangenen Schneeereignis mit einer Erhöhung der Position Straßenreinigung bei der nächsten Gebührenfindung zu rechnen?
