Antragsvorlage - A/17/0463-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort finanziell unterstützt. Der Bund stellt Finanzhilfen über insgesamt rund 660 Millionen Euro bis 2023 für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung, wobei auf Nordrhein-Westfalen 15,1 Prozent des gesamten Budgets entfallen.

 

Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche Maßnahmen und Projekte sie mittels dieser Förderung plant umzusetzen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des knapp bemessenden Zeitfensters.

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