Beschlussvorlage - B/17/0502-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass die Anregungen, sofern auf lokaler Ebene umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen liegen, inhaltlich bereits weitgehend berücksichtigt werden.
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

Finanzielle

 

    keine  [ x ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregung ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den  Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 11.02.2021 eingegangen; sie war daher in Anwendung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2021 zu setzen.

 

Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit der vorliegenden Anregung erfüllt.

 

Die vorliegende Anregung bezieht sich auf die mögliche Einbindung verschiedener umweltfachlicher Beschlüsse und Abkommen auf europäischer, aber auch auf Bundes- bzw. Landesebene, wie dem Pariser Klimakonferenzabkommen, dem EU Green Deal Abkommen und dem Aktionsprogramm „Grüne Lückenschlüsse“ des Landes NRW. Hierzu führt der Antragsteller verschiedene, aus seiner Sicht sinnvolle Ansätze aus.

 

Aus den nachfolgenden Ausführungen der Verwaltung wird jedoch deutlich, dass es sich bei den Anregungen zum Teil erst um Visionen (Central Park) handelt, die Zuständigkeit und damit Entscheidungskompetenz nicht bei der Stadt Oberhausen liegt (Haus Ripshorst, Emscherrenaturierung) oder auf übergeordneter Ebene vereinbart wurden (Pariser Klimaabkommen,

EU Green Deals) und erst zum Teil auf der kommunalen Umsetzungsebene angekommen sind oder bereits umgesetzt worden sind (Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse).

 

Anregung 1: Die einmalige Chance, den GartenDOM als einzigartiges weltweit erstes Kompetenzzentrum für Biodiversität, Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Energiewende in dieser Form, als Einzelprojekt oder in Einheit mit dem angeregten „Genesis-Zukunftsprojekt“ für Oberhausen zu nutzen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die genannten Themen aktuell sind und nicht nur inhaltlich eine Auseinandersetzung damit geboten ist. Ferner ist das Ziel zu begrüßen, die Themen an Orten erlebbar zu machen und unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen. Deswegen gibt es weltweit, bspw. in Leiden (NL), herausragende Zentren für Biodiversität, die inhaltlich in eine fast identische Richtung gehen und zudem oft architektonische Highlights sind. Das Haus Ripshorst, aber auch das „begehbare Gründach“ an der Schillerschule sind Beispiele für lokale Initiativen, die bereits in Oberhausen umgesetzt werden.

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie für die Folgenutzung des Gartendoms hat das beauftragte Planungsbüro mit den Vertretern des Biodiverse Stadt e. V. gesprochen, um Idee, Ziele und Sachstand aufzunehmen und zu bewerten. Während die inhaltliche Ausrichtung auf großes Verständnis und Unterstützung treffen, bleibt festzuhalten, dass sich die Vorstellungen aktuell lediglich im Bereich des Möglichen bewegen und Umsetzungsschritte, Kosten sowie Finanzierungsmöglichkeiten unkonkret blieben.

Während das Raumprogramm darstellbar sei, haben die Gutachter vor allem Fragen zum Betriebskonzept aufgeworfen. Dazu wurde angemerkt, dass die bestehenden Beispiele ähnlicher Einrichtungen mit monothematischen Dauer- und Wechselausstellungen und Begleitprogrammen – zu nennen sind hier im Wesentlichen das Klima-Haus Bremerhaven (Eröffnung Juni 2009) und die Klima-Area Sinsheim (Eröffnung Oktober 2019) –sich aus unterschiedlichen Gründen nur sehr bedingt zum Vergleich heranziehen lassen. Dies gilt sowohl für die inhaltlich-programmatische Ausgestaltung wie insbesondere auch für Betriebskonzept, Trägerschaft und Finanzierung. Eine Marktanalyse, die Hinweise zu Bedarfen und Finanzierungsmodellen gibt, liegt nicht vor.

Grundsätzlich empfehlen die beauftragten Planer eine Diversifizierung der Angebote im Gartendom, um auch wirtschaftliche Risiken zu minimieren. Statt auf eine Idee solle man mehrere Nutzungen (thematisch) zusammenbringen.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden zeitnah mit den zuständigen Stellen diskutiert und auf Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit geprüft. Bei der Weiterqualifizierung werden die Inhalte und Themen weiterhin mitgedacht.

Anregung 2: Den zukünftigen geplanten(von der CDU) Central Park Oberhausen kommerziell und in biodiverser Pflege als Einzelprojekt oder im Rahmen des „Genesis – Zukunftsprojekt“ für Oberhausen zu nutzen.

Es handelt sich bei dem Central Park um eine politisch initiierte Planungsidee, die noch nicht ins Verwaltungshandeln eingebracht wurde. Sofern sich konkrete Planungsaufträge ergeben, werden diese im Rahmen der fachlichen Zuständigkeiten bearbeitet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.

 

Anregung 3: Das Haus Ripshorst im autonomen Rahmen aber auch in dem „Genesis-Zukunfts-Projekt“ als Umweltbildungszentrum gemäß der Machbarkeitsstudie einzubeziehen, um es in seiner autonomen Form für Oberhausen bestmöglich als Vorreiter und als Umweltbildungszentrum zu nutzen.

Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscherpark wurde der Emscher Landschaftspark angelegt. Das Haus Ripshorst dient hier als Informationszentrum und ist zudem der Sitz der Landesgeschäftsstelle der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Landesbüros der Naturschutzverbände in Nordrhein-Westfalen und der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet (BSWR). Der RVR ist Eigentümerin des Hauses Ripshorst einschließlich seiner umgebenden Freiflächen. In der Zuständigkeit der zuvor benannten Institutionen und in der Verantwortung des RVR als Eigentümerin finden hier bereits zahlreiche Umweltbildungsmaßnahmen statt.

 

Anregung 4: Eine mögliche Einbeziehung im autonomen Rahmen des größten Umweltprojektes Europas, der anstehenden Renaturierung der Emscher zum Naturfluss, und sich den Verlauf dieses Naturflusses zu nutze zu machen, um dies im Bezug zum „Genesis-Zukunfts-Projekts“ zu betrachten und hier ebenfalls nutzbar zu machen.

Der ökologische Umbau des Emschersystems ist ein Projekt in Verantwortung der Emschergenossenschaft und besteht aus dem Aufbau eines zentralen Abwasserklärsystems im Ruhrgebiet, dem Bau von unterirdischen Abwasserkanälen und letztendlich auch der Renaturierung der Emscher und ihrer Nebenflüsse. Er begann 1992 und soll Ende 2021 abgeschlossen sein. Im Rahmen der hierfür erforderlichen Genehmigungen wurden die im Zusammenhang mit dem Bau des Abwasserkanals und der anschließenden ökologischen Renaturierung der Emscher erforderlichen Maßnahmen bereits im Vorfeld mit den Beteiligten abgestimmt, behördlich geregelt und festgeschrieben.

 

Anregung 5 Prüfung, welche Möglichkeiten zur Entwicklung und Förderung sich aus den Kommunal-, Landes-, Bund- und dem EU Green Deal Beschlüssen für Oberhausen ziehen lassen, um aus den

  1. Aktionsprogramms- Grüne Lückenschlüsse NRW
  2. Den EU – Green Deal Klimagesetzen
  3. Zur Pariser Klimakonferenz

Fördermittel zur Umsetzung der einzelnen Projekte zu erhalten. (jedes für sich betrachtet oder im Zusammenhang oder als Einheit des „Genesis-Zukunftsprojekt“).

 

Zu 1.: Das „Aktionsprogramm Grüne Lückenschlüsse“ ist Teil des Ruhr-Konferenz-Projekts „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“. Das Programm diente zur kurzfristigen Umsetzung erster Maßnahmen der „Offensive Grüne Infrastruktur 2030“ im Jahr 2020 und ist abgeschlossen.

Insgesamt 27 Maßnahmen konnten so umgesetzt werden: 15 von den Kommunen in der Metropole Ruhr, elf vom RVR und eine von der Emschergenossenschaft. Die Förderung übernahm zu hundert Prozent das Land. Von den für Oberhausen eingereichten Projekten wurden zwei Projekte durch die Stadt selbst und drei durch den RVR umgesetzt. Die Gesamtförderhöhe betrug über 255.000 Euro.

Antragsteller für alle Maßnahmen und Zuwendungsempfänger war der RVR, der die Mittel an die Kommunen weiterleitete. Die Bewilligung erfolgte durch die Bezirksregierung Münster.

Durch die Stadt Oberhausen wurden zwei Projekte über den RVR beantragt:

  • Freistellung eines verlandeten Gewässers am Koppenburgs Mühlenbach
  • Besucherlenkung im Unteren Reinersbachtal

Beide Projekte (Koppenburgs Mühlenbach und Unteres Reinersbachtal) wurden in enger Kooperation mit der in Oberhausen ansässigen Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet mit einem Fördervolumen von insgesamt 90.000 Euro umgesetzt.

 

Zu 2.: Der EU-Green Deal sieht Strategien, Ziele und Maßnahmen insbesondere u. a. in den folgenden Bereichen vor:

  • Klimaschutz und Klimawandel
  • Umweltschutz und Umweltrecht
  • Energie
  • Verkehr

Der EU-Green Deal soll – so die EU-Kommission - entsprechend der Entwicklung des Bedarfs und der Formulierung der politischen Maßnahmen aktualisiert werden. Dabei sollen alle Maßnahmen und Strategien der EU zur Verwirklichung der Ziele des EU Green Deals beitragen. Die EU-Kommission wird neben der Einleitung neuer Initiativen mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Bemühungen der EU zu verstärken und sicherzustellen, dass die geltenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen, die für den EU Green Deal relevant sind, durchgesetzt und wirksam umgesetzt werden.

Die EU soll daher weiterhin weltweit ambitionierte Umwelt-, Klima- und Energiestrategien fördern und umsetzen. Zugleich soll die EU eine „Diplomatie des Green Deals“ entwickeln. Bis 2021 soll ein Vorschlag für ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren vorliegen. Sofern die auf der EU Ebene entwickelten „Green Deals“ ins Deutsche Rechtssystem umgesetzt werden, werden diese entsprechend der Zuständigkeit auch in Oberhausen nach Möglichkeit angegangen.

 

Zu 3.: Im Dezember 2015 einigten sich 197 Staaten auf das Pariser Klimaschutz-Abkommen – ein Meilenstein, denn es handelt sich um die erste umfassende und rechtsverbindliche weltweite Klimaschutzvereinbarung.

Mittlerweile haben 180 Staaten das Abkommen ratifiziert, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland.

Das Abkommen verfolgt das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius (°C), möglichst aber auf 1,5 °C, zu begrenzen.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht werden, also nicht mehr Emissionen entstehen als zum Beispiel durch Wälder oder andere Senken gebunden werden kann.

Darüber hinaus soll die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel gestärkt werden, Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht und ärmere Länder mehr Unterstützung beim Klimaschutz erhalten.

Wie sehr die einzelnen Vertragsstaaten ihren Treibhausgasausstoß zurückfahren müssen, wurde in dem Abkommen nicht konkret festgelegt. Das Abkommen folgt dem Prinzip, dass die Staaten-Gemeinschaft gemeinsam und schrittweise vorgeht – so kann eine globale Dynamik beim Klimaschutz entstehen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit zahlreichen Programmen und Maßnahmen angefangen, die Ziele des Pariser Abkommens voranzutreiben. Die sich hieraus in der Zuständigkeit für Oberhausen ergebenden Maßnahmen werden, soweit möglich, auf örtlicher Ebene ungesetzt. Beispielhaft sind hier die Projekte Innovation City Roll Out, die Aufstellung eines Ladesäuleninfrastrukturkonzeptes, Erarbeitung eines Klimaanpassungkonzeptes etc. zu nennen.

 

Kurzfassung

 

In der Anregung werden zur Stärkung der „Biodiversität“ verschiedene Projekte / Maßnahmen angesprochen, die aus Sicht des Antragstellers genutzt werden sollen. Es kann festgestellt werden, dass die angesprochenen Projekte und Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen (EU / Bund / Land / Stadt) geregelt werden. Sofern diese Projekte / Maßnahmen auf  lokaler Ebene umsetzbar sind und in der Zuständigkeit der Stadt Oberhausen liegen, werden diese inhaltlich bereits weitgehend berücksichtigt.

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Anlagen

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