Beschlussvorlage - B/17/0482-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.
  2. Er beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Anregungen in bestehende Bürgerbeteiligungsprozesse, insbesondere die Lokale Agenda, integriert werden können.
  3. Das Ergebnis der Prüfung zu 2. ist den zuständigen Ausschüssen und ggf. dem Rat der Stadt Oberhausen zur abschließenden Beratung vorzulegen.
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Konsequenzen

Bezug

 

B/14/0664-01, Rat der Stadt Oberhausen, 27.06.2005

„Lokale Agenda 21 Oberhausen, hier: Neue Strukturen und Gremien der lokalen Agenda“

B/14/1402-01, Umweltausschuss, 16.03.2006

„Geschäftsordnung der Gremien der lokalen Agenda Oberhausen“

B/17/0086-01, Haupt- und Finanzausschuss, 14.12.2020

„Eingabe von Frau Eileen Krauße zur Klimaneutralität für die Stadt Oberhausen bis 2030; Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)“

 

Konsequenzen

 

Finanzielle  keine [ x ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregung ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 12.02.2021 eingegangen; sie war daher in Anwendung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung auf die Tagesordnung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2020 zu setzen. Hierüber wurde die Verfasserin der Anregung schriftlich informiert.

 

Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit der vorliegenden Anregung erfüllt.

 

Zusammenfassung der Anregung

 

Die vorliegende Anregung nimmt Bezug auf den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses  vom 14.12.2020, in dem sich dieser zum Ziel der Klimaneutralität im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt sowie der technischen Umsetzbarkeit bekennt (Vorlage Nr. B/17/0086-01).

 

Im Auftrag Oberhausener Naturschutzverbände und Bewegungen regt Frau Eileen Krauße an, ein Arbeitsgremium zu schaffen, das Maßnahmen entwickelt, die zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen. Diese Maßnahmen sollen anschließend soweit wie möglich von der Verwaltung der Stadt Oberhausen umgesetzt werden. Bei Maßnahmen, die nicht in den Kompetenzbereich der Verwaltung der Stadt Oberhausen fallen, soll eine Umsetzung durch Dritte von der Stadt angestoßen werden.

 

Die Stadt Oberhausen soll insofern an dem Arbeitsgremium beteiligt werden, als die Initiierung durch das Lokale-Agenda-Büro erfolgt und die Teilnahme von Mitarbeitern aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung gewünscht ist. Für die durch das Arbeitsgremium erarbeiteten Maßnahmen werden in der Eingabe zwei parallele Wege zur Umsetzung vorgesehen:

 

  • Das Arbeitsgremium fertigt Beschlussvorlagen, die durch das Lokale-Agenda-Büro im Umweltausschuss eingebracht werden oder
  • Maßnahmen werden von Mitgliedern des Arbeitsgremiums als Anregung gemäß § 24 GO NRW eingereicht.

 

Umsetzung der Anregung

 

Zutreffend wird Klimaschutz im Text der Anregung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezeichnet. Auch für die Verwaltung stellt Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe dar, an deren Bewältigung zahlreiche Bereiche beteiligt sind. Der Bereich Umwelt hat dabei vor allem eine koordinierende Funktion, die Umsetzung konkreter Maßnahmen fällt in der Regel in die Zuständigkeit anderer Bereiche (z. B. Stadtplanung, Mobilität und Schule) bzw. des Eigenbetriebs. Aus diesem Grund ist eine ausschließliche Zuständigkeit des Umweltausschusses nicht grundsätzlich gegeben, ebenso können z. B. der Hauptausschuss oder der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss für die Abstimmung von Klimaschutzmaßnahmen zuständig sein.

 

Deshalb müssten zusätzlich zu der in der Eingabe geforderten Teilnahme von Mitarbeiter*innen aus dem Fachbereich Klimaschutz auch Mitarbeiter*innen anderer betroffener Bereiche an Sitzungen des angeregten Arbeitsgremiums beteiligt werden. Für den verwaltungsexternen Teil der vom angeregten Arbeitsgremium vorgeschlagenen Maßnahmen wären insbesondere die Wirtschafts- und Tourismusförderung einzubinden, da dort bereits gute Verbindungen in die Oberhausener Wirtschaft bestehen.

 

Die bürgerschaftliche Initiative einer dauerhaften Beteiligung der Oberhausener Zivilgesellschaft zur Beratung von Politik und Verwaltung in Fragen des Klimaschutzes ist zu begrüßen. Diese Einbindung der Zivilgesellschaft erfolgt in Oberhausen bisher im Rahmen des Prozesses der Lokalen Agenda.

 

Lokale Agenda

 

Die Lokale Agenda ist ein Handlungsprogramm, das sich an die 1992 verabschiedete Agenda 21 anlehnt. Die Agenda 21 sollte konzeptionell sicherstellen, dass Politik und Wirtschaft sich zukunftsfähig entwickeln und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Die Lokale Agenda zielt darauf, durch Einbeziehung lokaler Akteure, wie Politik und Zivilgesellschaft, das kommunale Handeln in Einklang mit den kleinmaßstäblich getroffenen Vereinbarungen der Agenda 21 zu bringen. Die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas sind dieser Zielsetzung thematisch klar zuzuordnen. Auch die Akteurskonstellation der Lokalen Agenda sowie des im vorliegenden Antrag gem. § 24 GO NRW angeregten Vorgehens entsprechen einander weitgehend.

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Anlagen

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