Beschlussvorlage - B/17/0419-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nach § 24 GO NRW i. V. m § 14 der Hauptsatzung als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss bekennt sich zu dem Ziel, das Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet Sterkrader Wald soweit wie möglich zu erhalten und die mit einem Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen verbundenen Eingriffe möglichst gering zu halten.

 

3. Er stellt fest, dass die in der Anregung angeführten Belange in der Stellungnahme der Stadt Oberhausen zum Planfeststellungsverfahren hinreichend thematisiert und abgewogen wurden. Die weitergehende Berücksichtigung der Anregung obliegt nicht der Stadt Oberhausen, sondern der Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträgerin.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/0087-01 in Verbindung mit A/17/0211-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Aufgrund der Planungen zum Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen haben sich mehrere Verbände, Vereine und Initiativen zum „Bündnis für den Erhalt des Sterkrader Waldes“ zusammengeschlossen. Zu diesem Bündnis gehören:

 

• BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Oberhausen

• Fridays For Future Oberhausen

• Heimatverein und Interessengemeinschaft Schmachtendorf

• Evangelische Arbeitnehmerbewegung Oberhausen Schmachtendorf

• Kirche Schmachtendorf e. V.

• IGON Interessengemeinschaft Oberhausener Norden

• Parents For Future Oberhausen

• NABU Oberhausen e. V.

 

Unter dem Titel „Unser Sterkrader Wald darf nicht sterben!“ hat das Bündnis mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben eine Unterschriftensammlung durchgeführt und die darin formulierten Forderungen als Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen eingereicht. Nach derzeitigem Stand (Mitte Februar 2021) haben etwa 1.500 Menschen die Anregung unterzeichnet. Die vollständige Unterschriftensammlung soll am 15.03.2021 übergeben werden.

 

Die Anregung hat folgenden Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schranz,

 

die aktuellen Planungen zum Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen könnten schon bald einen gravierenden Eingriff in den Oberhausener Norden bewirken. Besonders bedroht ist der Sterkrader Wald, der zweitgrößte Waldbestand Oberhausens. Er ist Lebensraum für zahlreiche zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzengemeinschaften. Viele Oberhausener Bürgerinnen und Bürger nutzen ihn zur Naherholung. Um diesen wertvollen Waldbestand zu schützen, müssen die aktuellen Planungen zum Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes A2/A3/A516 hinterfragt und auf dem Hintergrund aktueller Verkehrsentwicklungen - nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie - neu bewertet werden. Wir wollen nicht hinnehmen, dass 11 ha Wald - das sind ca. 5000 Bäume - und ca. 22 ha Grünland- und Gehölzstrukturen für ein fragwürdiges Großprojekt mit jahrelanger Bauzeit und Kosten von 275 Millionen Euro geopfert werden. Zudem bedeutet mehr Verkehr auch mehr Lärm sowie mehr Feinstaub- und Abgasbelastungen, was die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich belastet und beeinträchtigt. Ein Ausbau des Autobahnkreuzes, wenn überhaupt nötig, darf nur innerhalb des bestehenden Kreuzes stattfinden - eine solche Planungsvariante besteht!

 

Unsere Forderungen an die Stadt Oberhausen sind:

 

       Erhalt des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes Sterkrader Wald. (1.)

 

       Alle Planungsvarianten zum Ausbau des Autobahnkreuzes müssen in Hinsicht auf einen möglichst geringen Eingriff in Natur und Umwelt sowie Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit neu geprüft werden.              (2.)

 

       Alle Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzpflanzungen müssen ausschließlich auf Oberhausener Stadtgebiet realisiert werden.              (3.)

 

       Die Grünstreifen und Böschungen entlang der Autobahn nach Norden und Osten müssen erhalten bleiben, um den Biotopverbund zu gewährleisten.              (4.)

 

 

Für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen (A2/A3/A516) ist der Bund Planungsträger und hat bei der Bezirksregierung Köln die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt, die als Anhörungsbehörde die Beteiligung der Öffentlichkeit durchführt.

 

Die Stadt Oberhausen ist in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und hat im Zuge des Anhörungsverfahrens bereits eine Stellungnahme zur geplanten Baumaßnahme (Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen) abgegeben. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Stellungnahme am 14.12.2020 stellvertretend für den Rat der Stadt beraten und beschlossen (B/17/0087-01 in Verbindung mit dem Änderungsantrag A/17/0211-01).

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat mit dem Beschluss einerseits festgestellt, dass die aktuellen Um- und Ausbauten zum jetzigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sind, und positiv zur Kenntnis genommen, dass durch die Ausbauplanung für das Autobahnkreuz Oberhausen die Verkehrsstörungen behoben werden und der dringend erforderliche Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der betroffenen Autobahnstrecken möglich wird. Andererseits hat er aber gleichzeitig auch festgestellt, dass die vorgelegte Ausbauplanung mit erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt, insbesondere in bedeutende Waldbestände verbunden ist, und eine weitere Minimierung des Flächenverbrauchs gefordert.

 

Die in der Anregung formulierten Forderungen an die Stadt Oberhausen sind in der im Planfeststellungsverfahren abgegebenen Stellungnahme inhaltlich bereits thematisiert worden. Da die Stadt Oberhausen aber lediglich Verfahrensbeteiligte ist, liegen die Berücksichtigung und die Umsetzung derartiger Forderungen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich. Hier sind vielmehr die Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde und die Autobahn GmbH des Bundes als Vorhabenträgerin gefordert.

 

Zu den Forderungen der Anregung nimmt die Verwaltung im Einzelnen wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Der Forderung der Bürger nach Erhalt des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes wird mit den Forderungen der Stadt Oberhausen aus ihrer an die Bezirksregierung abgegebenen Stellungnahme, den Eingriff weiter, gegenüber dem ersten Entwurf aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, zu minimieren, weitgehend Rechnung getragen.

 

Zu 2. Eine Prüfung der Planungsvarianten hat im Zuge der Umweltverträglichkeitsuntersuchung stattgefunden. Die Stadt Oberhausen fordert hier entsprechend ihrer Stellungnahme im weiteren Verfahrensverlauf eine Begründung, warum die Variante 5 als umweltverträglichste Variante keine „zumutbare Alternative“ im Sinne des Ziels 7.3-1 des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) darstellt.

 

Zu 3. Die Stadt Oberhausen ist sich bewusst, dass sich die für die Baumaßnahme erforderlichen und geplanten Ausgleichs- und Ersatzflächen für die Inanspruchnahme von Wald nur zu einem Drittel auf Oberhausener Stadtgebiet befinden. Da im Stadtgebiet nicht ausreichend geeignete Flächen für die Aufforstungen zur Verfügung stehen, fordert die Stadt Oberhausen in ihrer Stellungnahme, den Eingriff in die bestehenden Waldflächen zu minimieren (s. o.).

 

Zu 4. Die grundsätzliche Forderung nach Erhalt der Böschungen entlang der Autobahnen ist nur realisierbar, wenn auf die geplante 6-streifige Verbreiterung der A3 Richtung Norden bzw. der 8-streifigen Erweiterung der A2 Richtung Osten verzichtet würde. Aufgrund der mit der Planung verbundenen Beseitigung der Böschungen und ihrer Bedeutung für den Biotopverbund hat die Stadt Oberhausen im umweltfachlichen Teil ihrer Stellungnahme verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Biotopverbunds und der Biotopsvernetzung gefordert, um diesen Belang aus ihrer Sicht angemessen zu berücksichtigen.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Stadt Oberhausen für die mit der vorliegenden Anregung verbundenen Forderungen nicht die richtige Adressatin ist. Die Grundlage für die Planungen zum Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetzes – FStrAbG in der Fassung vom 03.08.2016), in dem die Maßnahme als „vordringlicher Bedarf” eingestuft wurde und entsprechend nun umgesetzt werden soll.

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Anlagen

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