Berichtsvorlage - M/17/0455-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Straßenbaumaßnahme Freitaler Platz (Bahnhofstraße bis Teutoburger Straße Hausnummer 25 und Dorstener Straße bis A516 AS OB-Sterkrade) ist im aktuellen Straßen- und Wegekonzept der Stadt Oberhausen enthalten. Die Fahrbahnen sowie die Geh- und Radwege im Kreuzungsbereich Freitaler Platz / Dorstener Straße sind in einem baulich schlechten Zustand und sind, wie die Signalmasten auch, zum Teil über 40 Jahre alt.

Die anstehende Straßenplanung wurde zum Anlass genommen, auch gesamtplanerisch die Verkehrssituation zu überprüfen.

Im Jahr 2015 / 2016 wurde durch ein externes Büro für diesen Knotenpunktbereich eine Machbarkeitsstudie inkl. Verkehrssimulation durchgeführt, die insbesondere die Verkehrsbeziehungen des Fuß- und Radverkehrs berücksichtigte und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigte, ohne die Leistungsfähigkeit des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) einzuschränken, sondern nach Möglichkeit weiter zu verbessern.

Es wurden die Knotenpunkte von Bahnhofstraße / Holtener Straße bis zur Dorstener Straße / Auffahrt BAB 516 untersucht. Das Büro entwickelte mit Hilfe von Verkehrssimulationen und unterschiedlichen Planungsvarianten einen finalen Entwurf zur verkehrlichen Umgestaltung des Bereichs. Der Entwurf führt zu einer deutlich verbesserten Verkehrsführung für den Fuß- und Radverkehr und reduziert insbesondere die derzeit vorhandenen langen Wartezeiten an den Signalanlagen. Zudem konnten einzelne Fahrbeziehungen für den Motorisierten Individualverkehr aufgewertet werden. Die Untersuchungsergebnisse wurden zum damaligen Zeitpunkt in den politischen Gremien präsentiert. Seitdem hat die Verwaltung die Planung an aktuell gültige Regelwerke und neue verkehrstechnische Erkenntnisse angepasst.

 

Die aktuelle Entwurfsplanung sieht eine Veränderung der Straßenquerschnitte vom Knotenpunkt Bahnhofstraße / Holtener Straße bis zur Auffahrt BAB 516 / Fahrtrichtung Alt-Oberhausen an der Dorstener Straße vor. Die bereits erfolgte Neumarkierung der Teutoburger Straße wird dabei genauso berücksichtigt wie verkehrliche Problemstellen beseitigt werden (Leistungsfähigkeit, Fußgängerquerungen, hohe Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen, unattraktive Radverkehrsführung, etc.). Die nachfolgenden Beschreibungen beziehen sich auf die in der Anlage enthaltene Planung.

 

Im Abschnitt Bahnhofstraße bis Dorstener Straße erhält die Holtener Straße einen Radfahrstreifen, der den Radverkehr zunächst von der Dorstener Straße aus am Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Holten führt. Vor dem Hallenbad wird der Radfahrstreifen auf den Hochbord zurückgeführt, um ihn dort mit dem im Zuge des damaligen Ausbaus Holtener Straße angelegten Hochbordradweg zu verbinden. Parallel wird im Bereich des Knotenpunktes Am Hallenbad ein separater linksabbiegender Radfahrstreifen angelegt, um den Radverkehr in Richtung Sterkrader Innenstadt im Kurvenbereich mit dem fließenden Verkehr sicher mitzuführen. Auf der Bahnhofstraße wird der Radfahrstreifen auf den vorhandenen Hochbordradweg zurückgeführt.

 

Die neuen Radfahrstreifen werden mit einer durchgehenden Breite von 2,00 m angelegt und benutzungspflichtig ausgewiesen. Die erforderlichen Querschnittsbreiten werden durch eine verkehrsplanerisch ausreichende Reduzierung des schmalen Fortsatzes der Mittelinsel (= Freitaler Platz) zwischen den Richtungsfahrbahnen erzielt. Außerdem wird der nördliche Fahrbahnrand vor der Grünfläche (zwischen der Dorstener Straße und der Straße Am Hallenbad mit Parkplätzen für Besucher des Hallenbades) ca. 2,00 m weiter nach Norden versetzt, um den Radfahrstreifen anlegen zu können. Der anschließende Gehweg wird auf 2,50 m verbreitert, um eine durchgehend breite Wegeverbindung von der Teutoburger- und Dorstener Straße entlang der Holtener Straße zu schaffen.

 

Auf der südlichen Seite (Sterkrader Tor) wird der vorhandene Hochbordradweg breiter angelegt und zwischen Fahrbahn und Baumbestand geführt. Dem Fußverkehr steht weiterhin eine ausreichend breite Gehwegfläche zur Verfügung. Der vorhandene Baumbestand wird sinnvoll in Richtung Bahnhofstraße ergänzt, um so die notwendigen Baumfällungen auf der nördlichen Straßenseite zu kompensieren. Der MIV wird in diesem Bereich weiterhin wie im heutigen Bestand geführt. Es erfolgen lediglich markierungstechnische Anpassungen. 

 

Im Knotenpunkt Holtener- / Dorstener- / Teutoburger Straße wird der von Norden (Dorstener Straße) kommende Radverkehr zukünftig über einen Radfahrstreifen direkt in Fahrtrichtung Süden geführt. Radverkehrsteilnehmer, die die Holtener Straße auf der südlichen Seite befahren, werden im Kurvenbereich zur Dorstener Straße vom Hochbordradweg hinunter auf den neuen Radfahrstreifen geleitet, wo sie ebenfalls bequem auf der Dorstener Straße in südlicher Richtung weiterfahren können. Auf den Verkehrsinseln (Dreiecksinseln und verbreiterter Freitaler Platz) werden dem Fußverkehr in Zukunft 4,00 m breite Gehwege zur Verfügung stehen, um z.B. bequem zum Sterkrader Tor zu gelangen. Durch die neue Trassierung werden Fuß- und Radverkehre zudem stärker in den Sichtbereich des MIV gerückt.

 

Die Teutoburger Straße wird im Abschnitt zwischen der Dorstener Straße und dem Abfahrtsbereich BAB 516 (Stichstraße Teutoburger Straße) ebenfalls neu aufgeteilt. Die Fahrbahn wird nach Norden verbreitert, wodurch ein neuer durchgehender Radfahrstreifen in westliche Fahrtrichtung angelegt und mit der neuen Fahrbahnmarkierung auf der restlichen Teutoburger Straße (ausgeführt 2019 / 2020) verbunden werden kann. Hierdurch wird einerseits der fehlende Lückenschluss geschaffen, andererseits eine bequeme Wegeverbindung zur Holtener Straße realisiert. Dadurch entfällt der provisorische Übergang zum Hochbordradweg im Zufahrtsbereich zur Elly-Heuss-Knapp-Stiftung.

 

Auf der südlichen Straßenseite wird die Fußgängerfurt vom Sterkrader Tor über die Dorstener Straße anders geführt als im Bestand. Hierdurch wird eine Leistungsverbesserung der Linksabbiegerfahrspur (Fahrtrichtung Dorstener Straße, Süd) erzielt, wodurch die derzeit besonders in Spitzenstunden auftretenden Rückstaus zukünftig vermieden werden.  Die Qualitätsstufe für diese Fahrspur verbessert sich von E auf B (E = Mangelhaft bis B = Gut). Der auf der südlichen Straßenseite vorhandene Radweg zwischen den Baumreihen wird den neuen Regelwerken entsprechend verbreitert. Ebenso wird der vorhandene Gehweg baulich angepasst. Der Baumbestand wird durch Neupflanzungen ergänzt und zum Sterkrader Tor hin verlängert.

 

Der Abschnitt der Dorstener Straße zwischen der Auffahrt BAB 516 / Fahrtrichtung Alt-Oberhausen und dem Knotenpunkt Teutoburger- / Holtener Straße wird durch die Umbaumaßnahmen eine deutliche Veränderung erfahren. Um das Ziel der Radverkehrsförderung zu erreichen, wird ein neuer Radfahrstreifen auf der Westseite (Sterkrader Tor, Feuerwache) angelegt. Die notwendige Zusatzbreite auf der Fahrbahn wird durch eine Neuaufteilung der Fahrbahnen erzielt. Hieraus ergeben sich keine negativen Auswirkungen für den MIV. Jedoch werden die heute zu beobachtenden indirekten Rotlichtverstöße (Nutzen der GRÜN zeigenden Geradeausspur, um hinter der Lichtsignalanlage auf die ROT zeigende Linksabbiegespur zur BAB 516 zu fahren) vermieden. Eine zusätzliche Haltelinie vor der Zufahrt zur Rettungswache wird die Verkehrsteilnehmer bei ROT kontrolliert anhalten (Vorteil bei Rettungseinsätzen).

 

Auf der östlichen Straßenseite wird der Radverkehr im Zufahrtsbereich zur BAB 516 zunächst vom Gehweg durch einen Grünstreifen baulich getrennt auf dem Hochbord geführt. Zwischen der Dorstener Straße 136 und 152 (Reifenhandel) existiert ein zu schützender Altbaumbestand, der die vorhandene Baumallee auf der Dorstener Straße bis zur Straße Dreilinden verlängert. In diesem Bereich müssen die Fahrbahnränder nach Westen hin verschwenkend angelegt werden, da eine Fällung der Bäume zu vermeiden ist. Eine ausreichende Breite für einen weiterhin getrennt geführten Radweg steht nicht zur Verfügung, so dass dieser mit dem Gehweg kombiniert wird. Erst vor dem Reifenhandel ist wieder eine getrennte Führung bis zur Einmündung Dreilinden möglich.

 

In diesem Bereich wird dem Bedarf für eine neue barrierefreie Querungsstelle zum Sterkrader Tor nachgekommen. Die erforderliche Fläche wird durch Rückbau der deutlich überbauten öffentlichen Verkehrsflächen geschaffen. Außerdem wird erstmalig ein separater Linksabbieger auf den Parkplatz am Sterkrader Tor angeordnet. Die dafür maximal verfügbare Fläche wird ausgenutzt. Mit dieser neuen Spur werden zukünftig das Überfahren der Sperrfläche und das Einengen der Fahrspuren durch wartende Abbieger vermieden. Darüber hinaus wird die Erreichbarkeit des Sterkrader Tors verbessert.

 

Im gesamten Umbaubereich werden neue Grünpflanzungen den Grünbestand attraktiv ausweiten. Vorhandene Lücken in der Baumallee auf der Dorstener Straße werden durch Neupflanzungen geschlossen. Bei der gesamten Planung wurde darauf geachtet, dass so wenige Baumfällungen wie möglich erforderlich werden und ausreichende Flächen für Neuanpflanzungen entstehen. Zum Erhalt und Schutz der bestehenden Alleebäume soll ein externer Gutachter während der Bauphase hinzugezogen und ein Wurzelprotokoll geführt werden, um eventuell notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Alleebäume sofort zu definieren und durchzuführen, z.B. der Einsatz eines Wurzelvorhangs oder einer Wurzelbrücke. Um sowohl den Fußverkehren genügend Raum zu bieten als auch Neuanpflanzungen zu ermöglichen, sollen in Bereichen, in denen bei Herstellung standardmäßiger Baumscheiben keine Kombination dieser beiden Teileinrichtungen möglich wäre, alternative Systemlösungen verwendet werden. Denkbar wären z.B. Oberflächensysteme der Firma Greenleaf mit Wurzelraumoptimierungen, wodurch den Bäumen einerseits ausreichender Wurzelraum zur Verfügung gestellt wird, andererseits die Gehwegflächen verbreitert werden.

 

Der Ausbau des Freitaler Platzes erfolgt in den Grenzen des Bebauungsplans Nr. 5 „Verkehrsknotenpunkt Dorstener-/Teutoburger-/Holtener-/Vestische Straße“.Grunderwerb ist nicht erforderlich. Außer einer Optimierung der Fahrspuren auf der Dorstener Straße erfolgen keine weiteren Streckenanpassungen für den MIV.

 

Für die Baumaßnahme ist keine Anliegerversammlung erforderlich, da keine Beitragspflicht nach § 8a des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) besteht. Es ist zudem nicht möglich, einen Betroffenenkreis für die Baumaßnahme zu definieren. Aufgrund der überregionalen verkehrlichen Bedeutung ist aber eine Information der Bürger in Form einer Veröffentlichung der Planung auf der Internetseite der Stadt Oberhausen und ein entsprechender Presseartikel vorgesehen. Dieses Vorgehen ist auch im Rahmen der weiterhin anhaltenden coronabedingten Einschränkungen durchführbar und entspricht den Leitlinien zur Bürgerbeteiligung der Stadt Oberhausen.

Die derzeitigen Baukosten werden auf ca. 4,5 Mio. Euro geschätzt.

 

Die WBO führt derzeit eine Versorgerabfrage durch, um mögliche Umbauerfordernisse seitens der Versorger frühzeitig abzustimmen und die mögliche Umsetzung abschätzen zu können.

 

Zur Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra- wurde am 29.05.2020 die notwendige Anmeldung der Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. Der nächste Schritt ist die Einreichung des Förderantrages. Nach Vorliegen der Entwurfsplanung und Kostenberechnung ist eine Beschlussfassung in den politischen Gremien der Stadt Oberhausen vorgesehen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...