Berichtsvorlage - M/17/0501-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn A 42 – Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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09.03.2021
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Sachverhalt
Bezug
B/16/2282-01 Lärmaktionsplan Oberhausen – Stufe 2 Rat der Stadt 13.02.2017
Entscheidung über die vorgebrachten
Stellungnahmen und Beschlussfassung
Sachdarstellung
Die Verwaltung wurde am 25.02.2021 gebeten, in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld kurzfristig einen Sachstandsbericht zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der A 42 zu geben.
Im Jahr 2007 war die Stadt Oberhausen zum ersten Mal nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) dazu verpflichtet, Lärmkarten für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen und im Anschluss über einen Lärmaktionsplan Maßnahmen zu entwickeln, die den Lärm an den identifizierten Hot-Spots reduzieren. Durch die im 5-Jahresrhythmus zu aktualisierenden Lärmkarten lagen detaillierte Daten zu den Lärmbelastungen in Oberhausen vor. Hohe Belastungen der Oberhausener Bürgerinnen und Bürger wurden dabei durch die vielen Autobahnen im Stadtgebiet oder in den angrenzenden Nachbargemeinden festgestellt. Das trifft auch für Osterfeld und die A 42 zu. Anders als bei den städtischen Straßen ist für die Lärmminderung an Autobahnen nicht die Stadt Oberhausen zuständig. Diese lag bis zum Ende des letzten Jahres in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßen.NRW. Seit dem 1. Januar 2021 ist die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes mit der Niederlassung Rheinland zuständig. Zu unterscheiden ist bei der Lärmminderung an den Autobahnen zwischen der Lärmvorsorge beim Neubau oder der wesentlichen Änderung und der Lärmsanierung an bestehenden Strecken.
Im Fall der A 42 handelt es sich um Maßnahmen der Lärmsanierung des Bundes als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen. Die Auslösewerte für die Lärmsanierung wurden zuletzt zum 1. August 2020 erneut abgesenkt. Werden die in der folgenden Tabelle genannten Lärmpegel überschritten, so werden von der Autobahn GmbH die zur Einhaltung der Pegel erforderlichen Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Tabelle: Auslösewerte der Lärmsanierung in dB(A)
Gebietskategorie | Tag | Nacht |
an Krankenhäuser, Schulen, Kur-heimen und Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten | 64 | 54 |
in Kern-, Dorf- und Mischgebieten | 66 | 56 |
in Gewerbegebieten | 72 | 62 |
In der Vergangenheit wurden an der A 42 bereits verschiedene Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW umgesetzt. Die Lärmschutzwand auf Höhe der Breilstraße wurde im Jahr 2008 auf einer Länge von ca. 700 Metern erneuert. Dabei wurde die vorhandene Wand mit einer Höhe von zwei Metern durch eine vier Meter hohe Wand ausgetauscht. Die Maßnahme wurde nach den damals geltenden Auslösewerten von 70/60 dB(A) beurteilt. Zwischen dem Kreuz Oberhausen-West und der Emscherbrücke wurden im Jahr 2010 Fahrbahnsanierungen mit offenporigem Asphalt bzw. Splittmastixasphalt durchgeführt. Beurteilungsgrundlage waren zu diesem Zeitpunkt die bereits abgesenkten Auslösewerte von 67/57 dB(A).
Der Landesbetrieb hatte im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans 2017 eine Überprüfung der Lärmsanierung im Abschnitt zwischen Oberhausen-Buschhausen und Bottrop-Süd – d. h. insbesondere für Osterfeld - für das Jahr 2020 angekündigt. Folglich wurde diese Überprüfung mit entsprechendem Zeithorizont in den Lärmaktionsplan 2017 aufgenommen (siehe B/16/2282-01). Die Angaben durch den Landesbetrieb erfolgen immer unter Vorbehalt, sodass bei einer Rückfrage durch die Stadtverwaltung im Jahr 2019 der Termin auf das Jahr 2026 verschoben wurde. Als Grund für die Verzögerung wurden Arbeiten an Bauwerken in westlich und östlich angrenzenden Abschnitten auf der A 42 angeführt. Da es sich, wie bereits geschildert, um ein freiwilliges Programm des Bundes handelt, besteht vonseiten der Stadt Oberhausen und der Anwohnerinnen und Anwohner kein Anspruch auf Durchführung der Maßnahmen. Bei einer zukünftigen Überprüfung des benannten Autobahnabschnitts werden von der Autobahn GmbH die jeweils gültigen Auslösewerte als Maßstab angesetzt.
Seit der Übertragung der Aufgaben auf die neue Autobahn GmbH wurden keine weiteren Informationen an die Stadt Oberhausen übermittelt. Eine Anfrage zu den neuen Ansprechpartnern und den weiteren Planungen wurde durch den Bereich Umwelt im Februar 2021 gestellt. Eine Antwort steht noch aus.
In der aktuell anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans soll eine flächendeckende Überprüfung der Lärmsanierung nach den seit 1. August 2020 geltenden niedrigeren Auslösewerten von 64/54 dB(A) für reine oder allgemeine Wohngebiete als Maßnahme aufgenommen werden. Dazu ist das Einvernehmen der Autobahn GmbH notwendig. In Bezug auf die A 42 und den für Osterfeld erreichbaren Lärmschutz wird daraus gegenüber der heutigen Situation auf jeden Fall eine Verbesserung erreicht werden. Wann allerdings mit der Planung und Umsetzung solcher verbesserter Lärmsanierungsmaßnahmen zu rechnen ist, liegt in der Entscheidungskompetenz der Autobahn GmbH. Ein Neubau oder eine wesentliche Änderung der A 42, die aufgrund der dabei gesetzlich vorgeschriebenen Lärmvorsorge mit einem deutlich höheren Lärmschutzanspruch verbunden wären, sind für die A 42 auf Oberhausener Stadtgebiet nicht geplant.
Kurzfassung
Die Verwaltung wurde am 25. Februar 2021 gebeten, in der Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld kurzfristig einen Sachstandsbericht zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der A 42 zu geben. Neben den bereits in den Jahren 2008 und 2010 umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Breilstraße und zwischen dem Kreuz Oberhausen-West und der Emscherbrücke steht eine Überprüfung der Lärmsanierung zwischen der Abfahrt Oberhausen-Buschhausen und der Abfahrt Bottrop-Süd noch aus. Nachdem der Landesbetrieb im aktuellen Lärmaktionsplan Oberhausen als Zeitziel das Jahr 2020 benannt hatte, wurde dieses im Jahr 2019 durch den Landesbetrieb auf das Jahr 2026 verschoben.
