Beschlussvorlage - B/17/0449-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung

 

1.) Lickenberg 28

 

Sachverhalt:

Es handelt sich um die Fällung von einer städtischen Linde und einer städtischen Esche vor dem Gebäude der ehemaligen Ruhrschule. Das Grundstück der Ruhrschule wurde bereits veräußert. Der Bauherr wird das Alt-Gebäude abreißen. Auf dem Gelände sollen eine KiTa sowie ein Wohngebäude errichtet werden. Mit den Abrissarbeiten des Altbestandes wird voraussichtlich Ende Februar 2021 begonnen. Im Rahmen der Abrissarbeiten müssen die beiden städtischen Bäume am Altgebäude (straßenseitig) entfernt werden. Des Weiteren besteht für das Wohngebäude eine Anbauverpflichtung, sodass dieses an gleicher Stelle des bisherigen Altgebäudes errichtet werden muss. Das Gesamtvorhaben wurde dem Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen am 05.05.2020 vorgestellt und von diesem ausdrücklich befürwortet.

 

Baumkommission:

Aufgrund des zurzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens, der daraus resultierenden massiven Arbeitsbelastung und der geringen Personalkapazität im Sachgebiet der Grünplanung wurde der Vorgang versehentlich bei der letzten Bereisung der Baumkommission Alt-Oberhausen am 13.01.2021 nicht vorgestellt. Daher wurde die Baumkommission von der Fachverwaltung per E-Mail am 08.02.2021 über den Sachverhalt informiert. Die Einholung des Votums verlief ebenfalls digital.

 

Ergebnis:

Die Kommissionsmitglieder sprechen sich mehrheitlich (4 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen) für eine Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Eine Ersatzpflanzung wird im Rahmen des Vorhabens in Abstimmung mit dem Fachbereich Ökologische Planung, Grünplanung vom Bauherrn vorgenommen.

 

 


2.) Schillerstr. 50/52

 

Sachverhalt:

Es handelt sich um die Fällung von einem städtischen Spitzahorn. Der in Rede stehende Baum wurde bereits in der Baumbereisung am 24.09.2020 zur Fällung vorgestellt. Im Rahmen der damaligen Vorstellung wurde seitens des Bauherrn erläutert, dass zur Anleiterung an die neue Dachgeschosswohnung alternative Rettungswege bestehen würden. Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen mit Beschlussfassung vom 25.11.2020 die Fällung des Spitzahorns abgelehnt.

 

Nun legte der Antragsteller eine Stellungnahme seines Architekten vor, in der dieser mitteilt, dass seitens der Feuerwehr keine alternativen Rettungsmöglichkeiten bestehen würden. Im Zuge des Dachgeschossausbaus habe er von der Feuerwehr als Auflage erhalten, einen Rettungsweg für die in Rede stehende Dachgeschosswohnung zu realisieren. Damit die Feuerwehr ordnungsgemäß anleitern kann, sei daher die Fällung des städtischen Spitzahorns notwendig. Der Antragsteller wies darauf hin, dass der Bezug der bereits errichteten Dachgeschosswohnung – bei einem negativen Votum zur Fällung – nicht möglich sei. Weiter soll im Nachbarhaus ebenfalls Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen werden. Das Anleitern dieser Wohnung wäre jedoch ebenfalls nicht möglich.

 

Baumkommission:

Aufgrund des zurzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens, der daraus resultierenden massiven Arbeitsbelastung und der geringen Personalkapazität im Sachgebiet der Grünplanung wurde der Vorgang versehentlich bei der letzten Bereisung der Baumkommission Alt-Oberhausen am 13.01.2021 nicht vorgestellt. Daher wurden die Mitglieder der Baumkommission per E-Mail am 08.02.2021 über den Sachverhalt informiert. Die Votumseinholung erfolgte ebenfalls per E-Mail.

 

Ergebnis:

Die Kommissionsmitglieder sprechen sich mehrheitlich (4 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen) für eine Fällung der in Rede stehenden Bäume aus. Eine Ersatzpflanzung wird in örtlicher Nähe nach Prüfung durch den Fachbereich Ökologische Planung, Grünplanung vorgenommen.

 

 

3.) Wilmsstr. 74

 

Sachverhalt:

Bereits im Rahmen der letzten Baumbereisung am 13.01.2021 sowie in der Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 20.01.2021 wurde der Sachverhalt zur Wilmsstr. 74 vorgestellt. Aufgrund eines Prüfauftrages wurde die Beschlussfassung jedoch zurückgestellt.

 

In der Wilmsstr. 74 wurden Wohnungen zu Ferienwohnungen umgebaut. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde durch Mitarbeiter des Fachbereichs 5-3-10 / Bautechnik festgestellt, dass die Fenster im 2. Obergeschoss (OG) eine zu geringe Öffnungsfläche aufweisen, um als Rettungsöffnung ausgewiesen werden zu können. Im Zusammenhang mit dieser Feststellung wurde der Fachbereich 6-1-60 / Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Oberhausen hinzugezogen. Bei einem Ortstermin durch die Feuerwehr konnte festgestellt werden, dass die Fenster im 2. OG für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges ausreichend dimensioniert sind. Gleichzeitig musste aber festgestellt werden, dass es der Feuerwehr nicht möglich ist, mit den zur Verfügung stehenden Rettungsgeräten, den zweiten Rettungsweg für die Dachgeschosswohnung (links) sicherzustellen. Dies ist nicht möglich, da die vor dem Haus befindliche Linde ein Anleitern unmöglich macht. Alternative Möglichkeiten zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges, wie z. B. der Bau einer Außentreppe, könnten ausschließlich zu Lasten der Eigentümerin erfolgen. Die Feuerwehr hat im Zuge einer durch die Fachverwaltung (Fachbereich 2-2-10) geforderten Stellungnahme gebeten, zu prüfen, ob ein Rückschnitt des in Rede stehenden Baumes möglich sei. Da die Krone des Baumes vor den anzudienenden Fenstern liegt, würde ein Freischneiden den Verlust der halben Krone bedeuten. Dieses ist aus fachlicher Sicht jedoch nicht zu vertreten.

 

Baumkommission:

Die Mitglieder der Baumkommission konnten aufgrund der Kurzfristigkeit nicht um ein erneutes Votum gebeten werden.

 

Ergebnis:

Da eine eventuell notwendige Rettung aus der vorhandenen Ferienwohnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist und weitere alternative Rettungswege nicht gefordert werden können, wird die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen gebeten, in ihrer Sitzung der Fällung des Baumes zuzustimmen. Eine Ersatzpflanzung wird in örtlicher Nähe nach Prüfung durch den Fachbereich Ökologische Planung, Grünplanung vorgenommen.

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