Berichtsvorlage - M/17/0450-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Erzieherischen Hilfe 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
10.03.2021
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2020 abschließend darstellen.
Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LoGoData zahlbar gemacht wurden.
2. Aufbau des Jahresberichts
Hauptsächlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2020. Allerdings wird an einigen Stellen auch Bezug zu den Vorjahren genommen.
Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Unter TOP 4 und TOP 5 wird die Entwicklung der Gesamtausgaben und die entsprechende Fallzahlenentwicklung dargestellt und fachlich bewertet.
In TOP 6 wird nach dem Verfahren der Vorjahre, das Vorjahresergebnis dem Ansatz 2020 und dem Jahresergebnis 2020 gegenübergestellt.
In TOP 7 wird wie im letzten Jahresbericht 2019 der Fokus auf die Hilfen für junge Volljährige und auf die stationären Maßnahmen gerichtet. Insbesondere bei den stationären Hilfen ist eine prekäre Entwicklung feststellbar, die sich durch die Pandemie im letzten Jahr offensichtlich noch negativ verstärkt.
Überhaupt war das Jahr 2020 natürlich durch die Pandemie und deren Auswirkungen auf die Hilfen zur Erziehung geprägt und dieser Trend wird sich auch im kommenden Jahr 2021 noch weiter auswirken.
Daneben ist die Jugendverwaltung gehalten ihre Strukturen zukunftsfähig aufzustellen und anzupassen, um den sich stellenden Herausforderungen auch strukturell gewachsen zu sein. Hierauf wird im TOP 8. Fazit noch näher einzugehen sein.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren der Fa. LoGoData (Modul „wirtschaftliche Jugendhilfe“) ermittelt.
Erhoben wurden die Daten für das Jahr 2020 am 18.02.2021.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben

In der Fortschreibung des Jahresberichtes 2019 lässt sich der tendenziell ansteigende Trend der Ausgaben leider weiterverfolgen, wenn gleich die Steigerung sich in 2020 weiter abgeschwächt hat. Während im Vorjahr (2019) noch eine Ausgabensteigerung von knapp 5% bzw. 2,3 Millionen Euro ausgewiesen waren, beträgt die Ausgabensteigerung von 2019 nach 2020 rund 700.000 Euro über alle Hilfen ohne die Ausgaben für die UMA, prozentual etwas mehr als 1,5 %.
Gleichzeitig sanken in 2020 weiterhin kontinuierlich die Ausgaben für die UMA auf nunmehr rund 1,9 Mio. Euro.
Dieser Rückgang lässt sich allerdings nicht ohne Berücksichtigung der Pandemie-Effekte zur weiteren Planung heranziehen. Deshalb wird auf die beiden folgenden Kapitel hingewiesen. Im Detail werden die Gesamtausgaben 2020 in TOP 6 in der Übersicht und in der sich in der Anlage befindlichen detaillierten Sachkontenübersicht dargestellt.
5. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Hilfeempfänger
Jahresvergleich durchschnittliche Hilfeempfänger / Ausgaben pro Hilfeempfänger 2014 bis 2020
UMA | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Hilfeempfänger im Schnitt monatlich | 4 | 20 | 127 | 159 | 149 | 106 | 55 |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % |
| 400,00% | 535,00% | 25,20% | -6,29% | -28,86% | -48,11% |
Ausgaben pro Hilfeempfänger im Schnitt monatlich in € | 2.646 € | 3.071 € | 4.119 € | 3.928 € | 3.374 € | 2.963 € | 2.872 € |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % |
| 16,06% | 34,13% | -4,64% | -14,10% | -12,18% | -3,07% |
|
|
|
|
|
|
|
|
keine UMA | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Hilfeempfänger im Schnitt monatlich | 1670 | 1789 | 1938 | 1932 | 1818 | 1811 | 1790 |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % |
| 7,13% | 8,33% | -0,31% | -5,90% | -0,39% | -1,16% |
Ausgaben pro Hilfeempfänger im Schnitt monatlich in € | 1.861 € | 2.002 € | 2.046 € | 2.114 € | 2.097 € | 2.190 € | 2.262 € |
Veränderung gegenüber Vorjahr in % |
| 7,58% | 2,20% | 3,32% | -0,80% | 4,43% | 3,29% |
UMA
Aufgrund der rückläufigen Fallzahlen bei den UMA-Hilfeempfängern ergibt sich eine Aufgabenverschiebung in der Arbeit mit dieser Zielgruppe. Viele der ursprünglich minderjährig zugewanderten Menschen sind nun zwischen 19 und 21 Jahren. Die pädagogischen Bedarfe reduzieren sich, gleichzeitig wächst der Beratungsbedarf auf dem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Themen: eigener Hausstand, berufliche Perspektive, sowie die persönlichen Entwicklungsperspektiven gewinnen extrem an Bedeutung. Dieser Prozess wird im Kapitel 7 dieses Berichtes anschaulich verdeutlicht.
Keine UMA
Die Kostenentwicklung im zurückliegenden Geschäftsjahr ist höchst sensibel zu betrachten. Während sich die Fallzahlen absolut um im Schnitt um 21 Hilfeempfänger reduziert haben (das ist rein statistisch betrachtet und zu vernachlässigen), haben sich die Ausgaben pro Fall um rund 70 € pro Fall erhöht. Dies wird im Weiteren im Blick zu halten sein.
6. Übersicht der Gesamtausgaben 2020 Sachkontenübersicht

Bei der Betrachtung der vorliegenden Übersicht wird deutlich das der Deckungsring Erzieherische Hilfen insgesamt zwar deckungsfähig ist und die Kosten damit auch in 2020 wieder voll im Plan lagen. Dennoch wird deutlich das der Prozess der Konsolidierung der Kosten durch eine entsprechende Steuerung der Hilfen weiterhin zu intensivieren und strukturell anzupassen ist. Vergleiche hierzu die im Fazit aufgezeigten Maßnahmen und Planungen.
7. exemplarische Betrachtung einzelner Handlungsfelder

2019 |
| 2020 | ||||||||||
| Ø Kosten pro Hilfe | Veränderung in % |
|
| Ø Kosten pro Hilfe | Veränderung in % | ||||||
Quartal 1 | 4.697 € |
|
| Quartal 1 | 5.054 € | 2,16% | ||||||
Quartal 2 | 4.789 € | 1,96% |
| Quartal 2 | 5.056 € | 0,04% | ||||||
Quartal 3 | 4.937 € | 3,09% |
| Quartal 3 | 5.059 € | 0,06% | ||||||
Quartal 4 | 4.947 € | 0,20% |
| Quartal 4 | 5.086 € | 0,53% | ||||||
Einerseits lässt sich bei der Betrachtung der stationären Hilfen feststellen, dass die Anzahl der Maßnahmen bei minimaler Steigerung mindestens in den letzten beiden Jahren nahezu stabil geblieben ist. Gleichzeitig aber ergibt sich eine Steigerung in den durchschnittlichen Kosten pro Unterbringung.
Hier wird einmal mehr deutlich, dass die Kooperation mit den Anbietern der stationären Jugendhilfe weiter auszubauen ist, denn nur dann besteht eine realistische Perspektive einerseits passgenaue Angebote zu entwickeln (Fachbereich 3-1-40) und die damit verbundene Kostenstruktur zu beeinflussen. Durch die in Umsetzung der beschlossenen Fachstelle LQE (Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlungen) auf der Bereichsebene ist hier eine wichtige strukturelle Grundlage geschaffen worden, die in 2021 endlich ihre Arbeit wird aufnehmen können.

Insbesondere bei der Betrachtung der vorstehenden Graphik lassen sich die Möglichkeiten fiskalischer Auswirkungen durch Verbesserung der Fallsteuerung am Beispiel der Fachstelle UMA verdeutlichen.
- Die Fachstelle UMA ist im Jahre 2019 strukturell an eines der Regionalteams angebunden worden. Hierdurch konnten sowohl die Intensivierung der Fallsteuerung als auch die Einführung strategischer Steuerung vorangetrieben werden. Deutlich sichtbarer Effekt diesbezüglich ist die Überleitung von stationären Hilfen in ein ambulantes Setting ohne das für den einzelnen Klienten eine geringere Betreuung stattfindet. Der damit verbundene fiskalische Effekt hat sich nach ca. einem Jahr (Mitte 2019 bis Mitte 2020) jetzt auf ein stabiles Niveau vom Verhältnis ambulant auf stationär eingependelt.
- Die entsprechende Strategie ist übertragbar auf den gesamten Bereich der Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII). Auf diesen Bedarf wurde bereits im letzten Jahresbericht hingewiesen. Konkret heißt das, dass sich aus der Fachstelle UMA heraus mittelfristig eine Fachstelle 41 entwickeln könnte mit dem Ziel überbehördliche Kooperationen auszubauen und die anstehenden Qualitätsdialoge mit den verschiedenen Jugendhilfeträgern zu intensivieren.
- Auch die Qualifizierung und Fortbildung der entsprechenden MitarbeiterIn mit einer zielgruppenspezifischen Aufgabenstellung wird weitere (nicht nur fiskalische) Auswirkungen zeitigen.
8. Fazit und Ausblick 2021
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Jahr 2020 natürlich durch die Pandemie und deren Auswirkungen geprägt war.
Hier ist eine Aufgabenverschiebung von ambulanten Maßnahmen in den stationären Bereich ebenso sichtbar, wie die logische Entwicklung (bzw. Reduzierung) der Hilfen insbesondere im Gruppenkontext und im schulischen Rahmen.
Gleichzeitig haben eine Reihe von Trägern erhöhte Aufwendungen im Rahmen der notwendigen Hygienemaßnahmen reklamiert und beim örtlichen Jugendhilfeträger zur Erstattung angemeldet. Dies trifft zum einen die Erstattung von konkreter Ausstattung (EDV und Hygiene), als auch insbesondere die Berechnung von sogenannten Pandemiezuschlägen zum Ausgleich erhöhter Personalaufwendungen, die insbesondere im Bereich der stationären Hilfen zu den Regelsätzen on top anfallen und in Rechnung gestellt werden. Für das Jahr 2020 lässt sich dass in folgender Aufstellung ablesen. Für das kommende Jahr 2021 wird sich dieser Trend verstetigen und eher noch ausweiten.
Eine Reihe von überörtlichen Trägern und verschiedene lokale Anbieter haben im Jahre 2020 ein Kostenvolumen von rund 55 tausend € an pandemiebedingten Kosten geltend gemacht.
Unberücksichtigt sind hierbei die Kosten die im ambulanten Bereich über das sogenannte SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz) erstattet worden sind. Diese Kosten von rund 460.000 Euro werden nicht über das Fachverfahren LoGoData abgebildet und können von daher im Rahmen der vorliegenden Berichterstattung nicht detaillierter abgebildet werden.
Die in den letzten beiden Jahren konsequent durchgeführte und durch das Controlling gesteuerte „Innenrevision“ konnte auch im zurückliegenden Jahr wieder mit dazu beitragen, das insgesamt positive Jahresergebnis zu erzielen. Es gilt weiterhin die begonnenen Maßnahmen fortzuführen und zu entwickeln.
Allerdings sind resultierend aus der Analyse des Jahresergebnisses 2019 und auch 2020 wieder Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich 3-1-40 zu entwickeln und umzusetzen. Das selbstgesetzte Ziel: „Kostensenkung und langfristig die Vermeidung von Hilfen zur Erziehung“ durch den Ausbau bereits vorhandener Kooperationen und der erweiterten Nutzung von fachbereichs- bzw. jugendhilfeübergreifenden Angeboten aus anderen Rechtskreisen, hat weiterhin oberste Priorität.
Diese Zielplanungen korrelieren mit den Empfehlungen und Vorgaben aus der GPA-Untersuchung aus dem Jahre 2019 (vgl. hierzu Vorlage M/16/5637-01 vom 29.04.2020 – im Ratsinformationssystem Allris) und wurden bei der Festlegung der Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte bereits für das Jahr 2020 benannt und haben weiterhin Gültigkeit.
Als Konsequenz aus der Beobachtung der Fallzahlentwicklung, nicht zuletzt auch im Vergleich zu anderen Kommunen, wurden Schwerpunktthemen herausgearbeitet und bilden die definierten Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte für das Haushaltsjahr 2021.
Vor allem der Blick auf die Arbeit mit jungen Erwachsenen und den dementsprechenden Hilfen gemäß §41 SGB VIII hat eine herausragende Bedeutung und wurde ja bereits eingehend beschrieben. Hier ist sowohl die Falleingangsphase als auch der Anschluss an Hilfen Dritter (LVR / Eingliederungshilfe / Kommunales Integrationszentrum) im Rahmen eines sogenannten Care-Leaver-Programmes neu zu entwickeln und zu intensivieren. Des Weiteren gilt es das inhaltlich Konzept der Arbeit hin weiterzuentwickeln, weg von reinem Fallmanagement hin zur Inanspruchnahme von Hilfen Dritter und intensiver Beratungsangebote für die Betroffenen.
Bereits zum Jahreswechsel 2020/21 konnte die Kooperation mit dem Bereich der frühen Hilfen intensiviert werden, so dass die Zuständigkeit für die Familienhebammen zukünftig in diesem Bereich verortet ist und nicht mehr unter dem Etikett Hilfe zur Erziehung angeboten wird. Dies entlastet auch den Haushalt der Erzieherischen Hilfen ein wenig (vgl. Hilfen gem. §16 SGB VIII).
Die beiden Themen Pflegekinderdienst und wirtschaftliche Jugendhilfe wurden bereits im letzten Jahresbericht benannt und fokussiert. Im kommenden Jahr wird es deshalb eine Intensivierung der gemeinsamen Planungen mit dem Caritasverband Oberhausen zur Fortentwicklung des Pflegekindersystems geben, welches hier in Oberhausen langjährig in Kooperation mit dem Caritasverband bearbeitet wird. Der wirtschaftlichen Jugendhilfe wird in den kommenden Jahren 2021 besondere Aufmerksamkeit zukommen (müssen). Für die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist geplant, diese einer organisatorischen Überprüfung mit dem Ziel der Prozessoptimierung bzgl. des Personaleinsatzes, aber auch der Arbeitsstruktur zu unterziehen. In diese zukünftige Neuorganisation der WJH sollten dann folgerichtig auch qualitative Aspekte Eingang finden (Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII).
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Herausforderungen auch im zurückliegenden Geschäftsjahr wieder immens waren, aber die Strukturen sich nach und nach stabil weiterentwickeln. Auch die für alle Bevölkerungsgruppen sehr belastende Situation durch die Pandemie hat natürlich auch im Handlungsfeld der erzieherischen Hilfen ihre Wirkungen entfaltet, aber alles in Allem stellen wir uns (täglich) dieser sehr herausfordernden Situation und sehen uns entsprechend gerüstet.
