Beschlussvorlage - B/17/0386-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung im Deckungsring Jugend für das Haushaltsjahr 2021 – Inanspruchnahme von Rückstellungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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22.03.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.03.2021
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.03.2021
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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22.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 504.000 EUR im Finanzplan 2021 bei dem Produkt 060502 „Amtsvormundschaft, -pflegschaft, Beistandschaft“ zu.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan ergeben sich nicht.
Finanzposition | Bezeichnung | Betrag |
730000 | Transferzahlungen | 504.000 EUR |
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
In der Ergebnisrechnung 2020 wurde eine Rückstellung in Höhe von 504.000 EUR für den Deckungsring Jugend gebildet. Die Rückstellung war notwendig, da im Aufgabengebiet Unterhaltsvorschusskasse noch Anträge aus den vergangenen Jahren zu bewilligen sind. Überwiegend handelt es sich um Anträge, für die ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter Oberhausen vorliegt. Es erfolgt eine laufende Bearbeitung der Anträge.
Die Ansprüche der noch zu bearbeitenden Anträge summieren sich für das Jahr 2020 auf 504.000 EUR.
