Beschlussvorlage - B/17/0386-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 504.000 EUR im Finanzplan 2021 bei dem Produkt 060502 „Amtsvormundschaft, -pflegschaft, Beistandschaft“ zu.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan ergeben sich nicht.

 

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag

730000

Transferzahlungen

504.000 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

In der Ergebnisrechnung 2020 wurde eine Rückstellung in Höhe von 504.000 EUR für den Deckungsring Jugend gebildet. Die Rückstellung war notwendig, da im Aufgabengebiet Unterhaltsvorschusskasse noch Anträge aus den vergangenen Jahren zu bewilligen sind. Überwiegend handelt es sich um Anträge, für die ein Erstattungsanspruch vom Jobcenter Oberhausen vorliegt. Es erfolgt eine laufende Bearbeitung der Anträge.

Die Ansprüche der noch zu bearbeitenden Anträge summieren sich für das Jahr 2020 auf 504.000 EUR.

 

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