Berichtsvorlage - M/17/0446-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen zur Förderung der Investitionen von Gemeinden in die Kommunale Bildungsinfrastruktur zur Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich oder zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote  vor Ort.

Förderfähig sind gemäß § 2 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarungen

• Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der

Verwaltung). Dazu zählen alle Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer

Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote.

• Baumaßnahmen: Umwandlung und Nutzungsänderung, Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen sowie den Erwerb von Gebäuden. Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehenden Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden.

• Ausstattungsinvestitionen

- Küchen- und Sanitärbereich

- Spiel- und Sportgeräte

- Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen

- Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienebedingungen

Die Zuwendungen aus diesem Förderprogramm betragen für die Stadt Oberhausen 2.052.500.00 Euro, das entspricht 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Stadt Oberhausen muss einen Eigenanteil in Höhe von 15%, 362.205,88 EUR leisten. Das Gesamtvolumen der Investitionen beträgt somit 2.414.705,88 EUR.

 

Fördervoraussetzungen sind, dass Maßnahmen bis zum 30.06.2021 begonnen werden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sind.

Auf der Grundlage dieser Förderrichtlinien und dem engen Zeitraum der Umsetzungsmöglichkeit von Maßnahmen schlagen  der Qualitätszirkel Offener Ganztag, die Fachverwaltung und die Servicebetriebe Oberhausen die folgenden Maßnahmen (vgl. Gesamtübersicht) zur Umsetzung vor:

 

-          Außenanlagen416.500 EUR (Anlage 1)

-          CO2-Melder (aus 2020)                                                70.500 EUR (Anlage 2)

-          Papier- und Seifenspender                                         111.040 EUR (Anlage 3)

-          Baumaßnahmen                                                   1.295.000 EUR (Anlage 4)

-          Ausstattung mit Spielgeräten OGS                                    77.500 EUR

-          Mobiliar (Mensen / Anbauten OGS)                                 444.170 EUR (Anlage 5)

 

Gesamtsumme der Investitionen:         2.414.710 EUR

Die Förderfähigkeit der vorgenannten Maßnahmen wurde von der Bezirksregierung bestätigt.

Je Maßnahme ist für jeden Schulstandort ein Antrag zu stellen, Mittelverschiebungen zwischen den einzelnen Förderanträgen sind nicht möglich. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist vom Ministerium bisher nicht in Aussicht gestellt worden.

 

Die erforderlichen Eigenanteile sind im Haushaltsplan 2021 sowohl investiv als auch konsumtiv angemeldet bzw. werden aus den Ansätzen bestritten.

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Anlagen

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