Berichtsvorlage - M/17/0375-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt den Jahresbericht 2019/2020 der Gleichstellungsstelle zur Kenntnis. Dieser führt die Aufgabenschwerpunkte der Gleichstellungsstelle der Jahre 2019/2020 auf. Der Aufbau des Jahresberichtes orientiert sich an dem vorherigen Jahresbericht 2017/2018.

Mit der Darstellung der Aufgabenfelder ist die Grundlage, die Beschreibung der Tätigkeiten, die Bewertung des Arbeitsstandes und die Zielbeschreibung mit Ausblick verbunden. Zudem erfolgt die Evaluation der Entwicklung der jeweiligen Maßnahmen im Vergleich zum Stand des letzten vorgelegten Jahresberichtes 2017/2018 durch eine Gesamtbewertung sowohl zur internen als auch zur externen Gleichstellungsarbeit. Zur Vergleichbarkeit wurde die Nummerierung der Maßnahmeblätter des vorherigen Jahresberichts weitestgehend übernommen. Damit gelingt ein kontinuierliches Berichtswesens für die politischen Gremien.

 

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Anlagen

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