Beschlussvorlage - B/17/0391-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung entsendet die folgende Vertretung und Stellvertretung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“:

 

Stimmberechtigte Vertretung und Stellvertretung im Beirat

1) Eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/-in, die der Beirat für Menschen mit Behinderung entsendet:

 

Vertreter/in Stellvertreter/in

1.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss der Bezirksvertretung Osterfeld über die Bestellung der Mitglieder für den Beirat Osterfeld (Drucksache B/17/0276-01 vom 19.01.2021).

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Osterfeld (Drucksache B/17/0186-01 vom 14.12.2020).

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Oberhausen-Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen-Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen. Das Programm wird mittlerweile beim Land unter dem Namen „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt.

 

Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses in Oberhausen Osterfeld sowie als Entscheidungsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 14 und Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW wurde der Beirat Osterfeld für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ eingerichtet.

 

Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der der Geschäftsordnungen für die Beiräte in Sterkrade, Osterfeld und im Brückenschlag in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung der Geschäftsordnungen ist nun einheitlich formuliert, dass in jeden der Beiräte eine Vertretung aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung als stimmberechtigtes Mitglied entsandt wird.

 

Da die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Osterfeld wurden in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Osterfeld für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksvertretung Osterfeld in der Sitzung am 19.01.2021 bestellt.

 

Ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderung in den Beirat Osterfeld.

 

Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats wurden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus wurden engagierte Bürger/-innen, Personen aus Kunst/Kultur und Personen aus dem lokalen Vereinswesen als stimmberechtigte Mitglieder mittels eines Losverfahrens bestimmt. Der Bezirksvertretung Osterfeld wird in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.

 

Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Osterfeld vertreten sein. Darüber hinaus ist der zuständige Fachdezernent für die Stadterneuerung, Herr Ralf Güldenzopf, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.

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