Beschlussvorlage - B/17/0390-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadterneuerungsprojekt „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ (vormals “Soziale Stadt Oberhausen Brückenschlag“)hier: Bestellung der Vertretung und Stellvertretung für den Beirat Brückenschlag
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Beschlussfassung
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Beirat für Menschen mit Behinderung entsendet die folgende Vertretung und Stellvertretung für den Beirat des Stadterneuerungsprojektes “Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“:
Stimmberechtigte Vertretung und Stellvertretung im Beirat
1) Eine/n Vertreter/-in sowie eine/n Stellvertreter/-in, die der Beirat für Menschen mit Behinderung entsendet:
Vertreter/in Stellvertreter/in
1. |
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Konsequenzen
Bezug
Beschluss der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen über die Bestellung der Mitglieder für den Beirat Brückenschlag (Drucksache B/17/0275-01 vom 20.01.2021).
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Neufassung der Geschäftsordnung für den Beirat Brückenschlag (Drucksache B/17/0187-01 vom 14.12.2020).
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2016 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Brückenschlag“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Soziale Stadt Oberhausen - Brückenschlag“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Alt-Oberhausen beschlossen. Das Programm wird mittlerweile beim Land unter dem Namen „Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt.
Zur Begleitung, Beratung und Steuerung des sich weiterhin vollziehenden Stadterneuerungsprozesses in Alt-Oberhausen sowie als Entscheidungsgremium für die Vergabe von Zuwendungen aus den Verfügungsfonds gemäß Nr. 14 und Nr. 17 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW wurde der Beirat Brückenschlag für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag“ eingerichtet.
Mit dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.12.2020 ist die Neufassung der der Geschäftsordnungen für die Beiräte in Sterkrade, Osterfeld und im Brückenschlag in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung der Geschäftsordnungen ist nun einheitlich formuliert, dass in jeden der Beiräte eine Vertretung aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung als stimmberechtigtes Mitglied entsandt wird.
Die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen aus dem Kreis der Mandatsträger/innen der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wurden in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen in der Sitzung am 20.01.2021 bestellt.
Ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine Stellvertretung entsendet der Beirat für Menschen mit Behinderung in den Beirat Brückenschlag.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder des Beirats wurden von den entsprechenden Institutionen, Interessenvertretungen und Gremien benannt und in den Stadtteilbeirat entsendet. Darüber hinaus wurden engagierte Bürger/-innen, Personen aus Kunst/Kultur und Personen aus dem lokalen Vereinswesen als stimmberechtigte Mitglieder mittels eines Losverfahrens bestimmt. Der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtübersicht der Beiratsmitglieder vorgelegt.
Zusätzlich werden beratende Mitglieder im Beirat Brückenschlag vertreten sein. Darüber hinaus ist der zuständige Fachdezernent für die Stadterneuerung, Herr Ralf Güldenzopf, geborenes beratendes Mitglied des Beirates.
