Antragsvorlage - A/17/0396-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss bittet auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung, für die freie und kommunale Kulturszene in Oberhausen eine transportable Bühne bereitzustellen. Zur Finanzierung sollte in erster Linie auf bestehende Fördertöpfe zurückgegriffen werden,  das Volumen beläuft sich dabei auf rund 50.000,00 Euro. Zudem ist ergänzend zu prüfen, ob die Mittel aus dem Investitionshaushalt zu finanzieren sind.

  1. im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen, um für die freie und kommunale Kulturszene die Anschaffung einer transportablen oder einer fixen Bühne zu ermöglichen bzw. um mit den Mitteln die Ausleihe einer solchen Bühne bei regionalen Unternehmen zu unterstützen.
  2. die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung einer solchen Bühne festzustellen und in einer Gegenüberstellung die wesentlichen Vor- und Nachteile abzubilden.

Dabei sind neben den folgenden Punkten

  1. Kosten, inkl. Folgekosten (Lagerung, Wartung, TÜV, Auf-/Abbau etc.)
  2. Personalaufwand
  3. Transportmöglichkeiten
  4. Versicherung
  5. Nutzungsbedingungen

auch die Ergebnisse des Prüfauftrages (A/16/5952-01) aus der Sitzung des Rates am 14.09.2020: „Aufstellung einer Bühne für Kulturschaffende" einzubeziehen.

  1. die alternative Möglichkeit der finanziellen anteiligen Unterstützung für die Ausleihe einer Bühne bei regionalen Anbietern als weitere Option zu kalkulieren.
  2. die Option der Inanspruchnahme von Fördermitteln und -hilfen (z.B. Kunstsoforthilfe) für das Anliegen der Bühne darzustellen.
  3. die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Sachverhalt

Begründung

 

Die Unterstützung der freien und kommunalen Kulturszene ist in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie ein noch wichtigeres Anliegen als ohnehin. Möglichkeiten zu schaffen, um einerseits die Kulturschaffenden zu unterstützen und damit andererseits auch Angebote für die Kulturinteressierten zu eröffnen, betrachten wir auch als einen Auftrag an die Politik.

Um Mittel so einzusetzen, dass sie das Ziel der Unterstützung auch erfüllen, sind gut durchdachte Ideen und Konzepte abzustimmen.

Die Bereitstellung einer flexiblen oder fixen Bühne ist aus unserer Sicht ein Angebot, dessen Realisierung zu prüfen ist. Hierbei erscheint es uns wichtig, auch die Folgekosten abzubilden. Am Ende muss eine solche Initiative den beabsichtigten Zweck in alle Richtungen erfüllen können. In diesem Zusammenhang scheint es uns daher unverzichtbar, auch lokale Unternehmen, die sich auf die Bereitstellung von Bühnentechnik spezialisiert haben, mit in den Blick zu nehmen, um nicht mit der Absicht der Unterstützung einerseits, auf der anderen Seite neue Problem zu schaffen. Schließlich sind auch die lokalen Unternehmen stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen und auf die Zusammenarbeit angewiesen.

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