Antragsvorlage - A/17/0389-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt

 

a)      die Aufgabe der Sportanlage an der Solbadstraße und die Sportanlage an der Solbadstraße mit Blick auf den gesamten Stadtteil Alstaden zu betrachten und eine Planung zur Integration des Geländes in das Quartier zu entwickeln.

b)      den Verbleib des Vereinshauses des Betriebssport-Kreisverbandes Oberhausen e. V. am heutigen Standort.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Sportverwaltung hat ein Gutachten zur Evaluation und Zukunftsplanung für die Sportentwicklungsplanung in Oberhausen in Auftrag gegeben. Das Gutachten wurde am 21.01.2021 im Sportausschuss durch Prof. Dr. Kähler, Vorsitzender der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) vorgestellt.

Wesentliche Aussagen seines Gutachtens waren:

Die Sportentwicklung sollte ein Baustein der Stadt- und Quartiersentwicklungsplanung sein. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen keine normierten Sportflächen, sondern öffentlich zugängliche, atmosphärisch ansprechende, sichere, erholsame und gepflegte Quartiersflächen, die gleichermaßen zum Verweilen und zum Bewegen einladen.

 

Vor dem Hintergrund, dass Alstaden kaum noch freie Entwicklungsflächen bietet, sollte die Planung für die Sportanlage Solbadstraße, auch unter Berücksichtigung des Gutachtens, neu geplant werden.

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