Beschlussvorlage - B/17/0380-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die nachfolgend aufgeführten Veränderungsnachweisungen, die als Anlage beigefügt sind.

 

 

3.. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2021

Änderungsvorschläge der Verwaltung

- Erträge und Aufwendungen -

- Einzahlungen und Auszahlungen -

- Ziele und Kennzahlen -

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.

 

Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.

 

Die in der vorgenannten Veränderungsnachweisung eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2021 beantragt.

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 über die genannten

Veränderungsnachweisungen beraten.

Die Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes an der Aufstellung des Haushaltsplanes gem. § 70 Abs. 2 Bst. c GO NRW ist somit gewährleistet.

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Anlagen

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