Antragsvorlage - A/17/0377-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag von „BOB im Rat“ gem. § 4 der Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE.LISTE gem. §4 der Geschäftsordnung zum Haushalt 2021 „Schaffung eines eigenen Haushaltsetat für Fuß- und Radwege“ A/17/0243-01
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- BOB im Rat
- Bearbeitung:
- Peter Bruckhoff
- Verantwortung:
- Peter Bruckhoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
|
|
|
|
08.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
01.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt beschließt, für das Haushaltsjahr 2021 und folgende einen Haushaltetat für Fuß und Radwege in Höhe von 25 € pro Einwohner = 5.301.575 € die Verwaltung, das sich in Arbeit befindliche flächendeckende Mobilitätskonzept im ersten Halbjahr 2021 fertigzustellen, dann das daraus resultierende Radwegekonzept, inklusive Budgetplanung ebenfalls in 2021 zu erstellen und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Bei der Veranstaltung des ADFC im August diesen Jahres herrschte bei den Vertretern der Oberhausener Parteien von CDU, SPD, Grünen und DIE LINKE.LISTE parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass für den Ausbau der Radinfrastruktur in Oberhausen und für dessen Erhalt ein Budget im nächsten öffentlichen Haushalt festgeschrieben werden muss, allein schon um den Eigenanteil der Stadt von 10% im Fall einer Förderung einzelner Radinfrastrukturprojekte durch das Land / den Bund gewährleisten zu können. Um die Höhe des Haushaltsetats für Fuß- und Radwege einordnen zu können, benötigt es einer fundierten, gesamtheitlichen Planung und somit die Fertigstellung des flächendeckenden Mobilitätskonzeptes.
